Können wir diesen Faden jetzt endlich beenden? Bitte?!
Zum Mitschreiben (auch hinter die Ohren):
Wer eine Leistung erbringt(Erfolg), hat Anrecht auf die Gegenleistung (Geld). Ein Selbständiger schuldet den Erfolg seiner Tätigkeit, nicht die erfolgreiche Anwesenheit.
Wer eine Rechnung für diese Leistung schreibt und den Zahlungseingang definiert, hat Anrecht auf pünktliche Zahlung.
Wer eine Rechnung bekommt und der Meinung ist, der Erfolg wäre nicht oder nicht ordentlich eingetreten, hat die Pflicht, unverzüglich zu rügen/monieren (innerhalb drei Tagen).
Wer sein Geld nicht pünktlich bekommt, hat die Pflicht, nicht zuviel Geld dem Telekommunikationsdienstleister zu schenken. Er sollte dann lieber wie ein Unternehmer handeln und den Mahnweg eskalieren.
Wer seine Rechnung zurückbekommt, weil sie moniert wurde, muss sich mit dem Auftraggeber einigen.
Wer in Zahlungsschwierigkeiten ist, muss aktiv und unverzüglich auf die Gläubiger zugehen.
Punkt und Schluß
Falco Zanini
Neusser Str. 44
50670 Köln