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Arbeitskleidung absetzen ?

  • Peerless
  • 5. Juni 2009 um 11:12
  • Peerless
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    4.334
    • 5. Juni 2009 um 11:12
    • #1

    Kann ich Arbeitskleidung beim Finanzamt absetzen ? Wenn ja, mit welcher Begründungsgrundlage ?

    http://www.ae-rental.de

  • timotimo
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    • 5. Juni 2009 um 11:37
    • #2

    Die Frage ist, was für dich zur Arbeitskleidung zählt. PSA wie Sicherheitsschuhe musst du ja nach ArbSchG und BGV (A1) benutzen, somit sind sie ja für die Ausübung des Berufes erforderlich und als Arbeitsmittel steuerlich geltend zu machen.

    "Arbeitskleidung" in dem Sinne gibt es bei uns ja nicht. Arbeitskleidung ist nach einschlägigen Urteilen der Gerichte nur Kleidung, die NUR für die Arbeit verwendet werden kann, nicht privat. Also fällt der Blaumann vielleicht noch darunter, die Schlachterschürze auch, aber das schwarze T-Shirt und der Anzug nicht, da diese auch privat getragen werden könnten.

    Siehe auch hier:
    http://www.focus.de/finanzen/steue…_aid_20159.html

  • hasenfuß
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    • 11. Juni 2009 um 20:51
    • #3

    es gibt, wenn ich mich recht entsinne, eine auf unsere berufsgruppe
    zurechtgeschneiderte outdoorjacke, die man absetzen kann - weil
    sie der en 1234567 für wetterschutztrallala entspricht.
    war vor längerer zeit mal im vplt-mag.
    aber ziemlich teuer ...

    ______________________________

    meister vt
    gMA operating
    photo
    dj

  • mringhoff
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    • 11. Juni 2009 um 22:06
    • #4
    Zitat von "hasenfuß"


    aber ziemlich teuer ...


    ja, die muss ins Anlagevermögen... :)

    Aktuelle Gebrauchtgeräte: hier klicken

  • Leitwolfi
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    • 12. Juni 2009 um 10:41
    • #5

    Wenn man es aufs Jahr betrachtet mit Ausgaben in diesem Bereich nicht übertreibt, fällts nicht auf wenn du T-Shirts mit absetzt, solltest du allerdings 10% deines Umsatzes in Klamotten stecken, wird natürlich jeder Finanzbeamte hellhörig.

    Es ist halt ein Glückspiel, finden sie´s oder nicht, hauen sie es dir raus oder nicht, Tagesform entscheidet...
    Ich würds mit rein nehmen so lang es einen Firmenaufdruck hat und schauen was passiert. Kostenstelle Werbung

    http://www.lala-blinkblink.de !

  • tufkaklto
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    • 12. Juni 2009 um 12:16
    • #6

    Arbeitshosen/Jacken/Schuhe aus einem Arbeitsbekleidungsgeschäft haben da einen richtigen Vorteil!!! :D

    Amp und Boxen Brett _ Die Vuvuzela des Forums

    Ganz großer Fan des " Themen als gelesen markieren " Buttons

  • andy006
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    • 14. Juni 2009 um 15:07
    • #7

    Richtig - denn sehr gut wenn die Rechnung vom Fachhändler stammt aber - auf der Rechnung darf nicht nur 1x Snickers Hose 5448 stehen sondern besser - 1x Arbeitsschutzhose Snickers 5448 mit Kniepolstertaschen+Polster.

    Mit so einer Rechnung hast Du gute Karten dem Finanzbeamten zu behaupten das Du eine Arbeitshose mit Kniepolster wohl nie zum Feierabend anziehst. Es ist wie immer eine Detailfrage.

    beste Grüße der Andy

    Wer Augen hat der höre ------- besser?

  • Everest2002
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    990
    • 14. Juni 2009 um 20:39
    • #8

    darum kauf ich meine arbeitskleidung auch im arbeitskleidungs fachhandel (blödeswort^^)

    und der stellt mir einen ordenliche rechnung aus.... :)

    -none-

  • andy006
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    • 14. Juni 2009 um 20:52
    • #9

    Eine ordentliche Rechnung ist Grundlage unserer kaufmännischen Tätigkeit. Leider unterstellen manche Behörden zuerst einen Steuermißbrauch. Das treibt seltene Erklärungsmaßnahmen. Wie gerade bei Steuerprüfung erlebt. Die Hose und die Kniepolster wurden im Abschlußgespräch auf den Tisch gelegt um klarzustellen das dies k e i n e Freizeithose ist. Gekauft im Fachhandel nur leider ohne Bezeichnung Arbeitsschutzhose.

    Wer Augen hat der höre ------- besser?

  • Online
    julian-k
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    • 21. Juni 2009 um 18:00
    • #10

    Befreundeter Techniker setzt teilweise sogar Unterwäsche ab.
    Da er diese meistens über Fachhändler für Arbeitskleidung erwirbt,
    hat das Finanzamt noch nicht gemeckert.

    Was ist ist, was nicht ist ist möglich

    http://www.unicque.de - Unicque Lighting Augsburg

  • andy006
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    • 21. Juni 2009 um 20:39
    • #11

    Richtig - wenn da steht B.s. 1x Funktionswäsche xy silberfädendurchwirkt / hochfunktioniell..........
    Wer zieht sowas im normalen Leben an? Da trägt Mann und Frau was anderes. Also die Rechnungsstellung entscheidet. Fakt aber ist das Anzug etc. nicht absetztbar sind. Es muß schon funktionell sein aber genaus das ist Das was wir ja anziehen.
    Grüße Andy

    Wer Augen hat der höre ------- besser?

  • DJ-JAJA
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    4.137
    • 23. Juni 2009 um 08:05
    • #12

    T-Shirts können auch unter den Bereich Werbeartikel fallen.
    Ohne Werbung keine Aufträge...da braucht man schon mal ein bedrucktes Shirt zum Mitgeben :wink:

    Frauen denken analog; Männer digital!
    (Loriot)
    _____________________________________
    http://www.youtube.com/watch?v=uVMcMW2Jovs
    OHNE BÜROKRATENABBAU -
    KEIN BÜROKRATIEABBAU!!!

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