Liebe Kollegen,
weil mich demletzt ein Hausmeister ansprach und wir länger dran überlegten, mag ich die folgende Fragestellung auch noch einmal hier zur Klärung stellen. Es geht um für die Öffentlichkeit (offene wie geschlossene Nutzergruppen) zugängliche Veranstaltungsstätten, vornehmlich zum Beispiel Schulaulen und Bühnenhäuser, so etwas in der Art. Dort sind ja in der Regel die Hausmeister für alles verantwortlich, vom Starkstromstecken bis zum Scheinwerferhängen, Einleuchten und Lautmachen.
Muss bzw. müsste in solchen Einrichtungen für die Verrichtung entsprechender Tätigkeiten eine Fachkraft für Veranstaltungstechnik vor Ort sein? Ich meine nicht einmal einen Meister (da gibt es ja so eine Kenngröße, irgendwas ab 5000 Personen o. ä. benötigt einen Meister während der VA), sondern lediglich eine Fachkraft. Es geht mir bei der Frage nicht um ein "das wäre schön, wenn" oder ein "sollte so sein", sondern um Vorschriften, aus denen das klar hervorgeht. Kennt da jemand von euch was Konkretes? Gibt die VStättVO da was her?