...da stellt sich bei mir ein großes Fragezeichen, wenn z.B. eine Person mit türkischer Staatsbürgerschaft bei mir etwas ausleihen will. Welches Dokument wird mir diese Person zur Identitätsklärung vorlegen und wo ist der Wohnort vermerkt ?
Vermietung an Person ohne EU Bürgerschaft
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Es gibt doch auch türkische Ausweise...
Und wer in Deutschland lebt, der hat eine entsprechende Aufenthaltserlaubnis.Die Frage ist nur, inwieweit Dir das hilft, wenn das Material nicht mehr wiederkommt. Aber das kann Dir bei deutschen Mietern genauso passieren. Was hilft Dir ein deutscher Ausweis, wenn die dort vermerkte Adresse nicht mehr stimmt? Oder wenn einer mit EU-Bürgerschaft (z.B. Italien/Spanien) mieten möchte?
Das Dryhiregeschäft beruht im Grunde genommen auf Vertrauen. Wenn jemand Material unterschlagen will, dann ist das egal, wo er herkommt. Wenn Dir etwas seltsam vorkommt, dann vermiete halt nichts ("sorry, ist leider alles schon ausgebucht...").
Es gibt übrigens die ein oder anderen "VT-Einkäufer" aus dem Balkan oder sonstigen osteuropäischen Ländern, die schicken extra einen deutschen Strohmann vor, damit der Vermieter nicht gleich Verdacht schöpft. (Dieser Strohmann ist natürlich für den Vermieter auch nichts wert, weil er vielleicht zigmal vorbestraft und pleite ist oder weil sein eingetragener Wohnsitz nicht mehr exisistiert...)Wenn bei Dir so eine ähnliche Anfrage hereinkommt, dann würde ich lieber vorsichtig sein:
http://www.paforum.de/phpBB/viewtopic.php?t=51204 -
Leider gibt es bei unserer Assekuranz (mit Unterschlagungsrisikoabsicherung) eine Klausel, die einen Wohnsitz in D vorschreibt. (Obliegenheitsklausel)
Bei Vorlage des Passes vor Ort bei mir zum Dry Hire ist festzustellen, daß zwar eine Aufenthaltserlaubnis eingetragen ist, eine Adresse mit Wohnsitz leider nicht.
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Zitat von "mringhoff"
Wenn Dir etwas seltsam vorkommt, dann vermiete halt nichts ("sorry, ist leider alles schon ausgebucht...").
Alternative für Versicherte: Kaution in Höhe der Selbstbeteiligung der Versicherung verlangen. Und natürlich darauf achten, dass alles nach den Versicherungsbedingungen abläuft.
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Leider sind die 500 € SB wohl nicht ausreichend, wenn Equipment unterschlagen wird und dies der Obliegenheitsklausel (PDF) widerspricht. (Wohnsitz D, Vorlage BPA etc)
Wie gesagt war zwar eine Aufenthaltserlaubnis in dessen Paß und die Jungs waren auch hier vor Ort, die Ruf-Nr. Unterdrückung und Anruf p. Handy machte uns schon wieder mißtrauisch.
Aufbau vor Ort mit Aufsicht ? Sonst lieber bleiben lassen, wenn das Gefühl schlecht ist
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Zitat von "mringhoff"
Aber das kann Dir bei deutschen Mietern genauso passieren. Was hilft Dir ein deutscher Ausweis, wenn die dort vermerkte Adresse nicht mehr stimmt? Oder wenn einer mit EU-Bürgerschaft (z.B. Italien/Spanien) mieten möchte?
Ich habe auch die Feststellung gemacht, daß man anhand der Nationalität nicht zuverlässig Rückschlüsse auf die Seriosität ziehen kann.
(60 % meiner Stammkunden sind nicht deutsch)
Ich werde dagegen mißtrauisch bei:
- Leute die eine relativ große Anlage (für schon lang geplante VAs) ganz spontan brauchen (deren Stamm- Verleiher liefert denen nichts mehr)
- Anfragen von Standardmaterial weit außerhalb der eigenen Region (Der Veranstalter bekommt in seiner Heimat nichts mehr ohne Vorkasse+ Kaution)
- Leute, die über ihren bisherigen Verleiher lästern (sie sind sauer, weil dieser nur noch auf Vorkasse+ Kaution arbeitet) -
Zitat von "Peerless"
...da stellt sich bei mir ein großes Fragezeichen, wenn z.B. eine Person mit türkischer Staatsbürgerschaft bei mir etwas ausleihen will. Welches Dokument wird mir diese Person zur Identitätsklärung vorlegen und wo ist der Wohnort vermerkt ?
Identität per türkischem Pass, für den Wohnsitznachweiss kann der Kunde für 5 Euro eine Meldebescheinigung beim Einwohnermeldeamt anfertigen lassen.