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Auto vermieten?

  • ewok
  • 28. Oktober 2009 um 16:20
  • ewok
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    2.541
    • 28. Oktober 2009 um 16:20
    • #1

    Hallo,

    Ein Bekannter hat mich gefragt, ob ich ihm beim Umzug mit dem Transport von ein paar Kleinigkeiten helfen kann (Studentenbude => erste richtige Wohnung, seine Habseligkeiten passen also in meinen Transporter :) ) Er bekommt von seinem Arbeitgeber die Umzugskosten bezahlt - also benötigt er dafür auch einen Beleg.

    Spricht etwas dagegen, für das Spritgeld, das er mir geben wird, eine Rechnung über "Autovermietung" zu schreiben oder gibt es da irgendwelche Stolperfallen, die ich übersehen habe?

    (Eckdaten: 2,6t, LKW-Zulassung, Versicherung deckt gewerbliche Nutzung, keine Einschränkung der Fahrer - ich fahre aber sowieso selbst, von daher also das Selbe wie wenn ich zum Kunden fahre, nur diesmal ausnahmsweise ohne Anlage im Gepäck :-))

    Gruß,

    Tom

    http://www.partyontour.de

  • Holti
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    330
    • 28. Oktober 2009 um 18:51
    • #2

    Schreib ihm eine Rechnung, in der in etwa steht:

    Für meine Dienstleistungen am.... berechene ich Ihnen. Vereinbarter Festpreis..... oder Stundensatz....


    So hab ich das bisher immer gemacht, da bei Autovermietung so einiges anderes zu beachten ist, laut meinem Steuerberater.

    Mfg Holti

  • erik
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    • 30. Oktober 2009 um 08:50
    • #3

    Ob der Arbeitgeber dann aber auch zahlt ist die andere Frage

  • Campfire
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    1.356
    • 30. Oktober 2009 um 09:28
    • #4

    kann man ja "Hilfe beim Umzug" oder so nennen.....

    http://www.facebook.com/peter.trinkle

  • hell&dunkel
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    • 30. Oktober 2009 um 09:37
    • #5

    Wenn ich mich recht entsinne, haben wir beim Transport von Möbeln gegen Entgelt einen Fall von "Gewerblichem Güterkraftverkehr". Ob das allerdings schon unter 2,8t interessant ist, weiß ganz sicher falcocgn.

    Hier befindet sich i.d.R. die Signatur

  • falcocgn
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    • 30. Oktober 2009 um 11:02
    • #6

    Da bin ich schon :wink:

    Macht es nicht so kompliziert. Die Tankbelege nehmen und noch einen großzügigen Großeinkauf beim Lebensmittelhändler für die fleißigen Umzugshelfer machen. Diese Belege mit dem Vermerk "Umzug" soll der Kollege dann einreichen und fertig. Ansonsten ist unter 2,8t alles grün.

    - DAS Fachbuch für die Veranstaltungstechnik https://www.europa-lehrmittel.de/Fachkunde-Vera…technik/60877-1

  • ewok
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    • 30. Oktober 2009 um 22:38
    • #7

    Hi! Danke für die Tipps, wir haben es jetzt als Dienstleistung deklariert; wird schon passen und wir gehen allen Problemen, die eine gewerbliche Autovermietung so mit sich bringen könnte, aus dem Weg.

    Tom

    http://www.partyontour.de

  • slaytalix
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    • 11. November 2009 um 16:40
    • #8

    Apropos Versicherung. Ich habe die neue Rg. für die Versicherungsprämie 2010 erhalten. Beim LKW steht auch "Keine Vermietung", dh. es ist dann die gewerbliche Vermietung an Selbstfahrer etc wie es heißt bei mir z. B. verboten und Du müßtest selbst fahren als versicherter Unternehmer und Halter.

    Sonst muß er eben zu Vermietern gehen für LKW wie Hertz, Sixt etc. Dazu gab es auch mal einen Thread mit Rabatten z. B. für Mitglieder des VPLT oder so

    Apollo Audio & E-Bike Rental.

    https://apolloaudioandebike.jimdo.com

    https://apollo-audioservice.jimdofree.com/

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