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Kleingewerbe Ausgaben

  • maaatin
  • 30. Dezember 2009 um 08:07
  • maaatin
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    • 30. Dezember 2009 um 08:07
    • #1

    Hallo.
    Mal wieder ist Jahresende und gerade diesmal stelle ich mir die Frage welche Ausgaben ich für 2009 noch beim Finanzamt einreichen kann?

    "problem" ist das ich 2009 einen Reingewinn von ca. 10.000€ (darin enthalten die Rechnungen für Neueinkäufe, Personalkosten, Kosten für Werbung) gemacht habe. - Nun weis ich nicht ob dafür richtig Steuern anfallen.
    Die letzten Jahre hatte ich meist ein Plus von ca. 3000€.


    Darf ich eigendlich meine Handykosten und Benzinkosten (meist private Nutzung) zu einem bestimmten Prozentsatz mit zu meinen Ausgaben zählen?
    Gibt es sonst noch Ausgaben die ich mit einbeziehen kann?


    mfg Martin

    AULITEC Veranstaltungstechnik
    Martin Mauersberger

    Tel.: 02238 4784 078
    info@aulitec.de
    http://www.aulitec.de

    Neu in der Vermietung:

    L-Acoustics X-Series, ARCS-Series, Subwoofers and Amplified

    Shure QLXD digital Funkmikrofonsysteme

    MA dot.2 XL-F Lichtstellpult

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  • falcocgn
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    • 30. Dezember 2009 um 08:34
    • #2

    Hallo Martin,

    auch als "Kleingewerbetreibender" kannst Du alle Kosten ansetzen, die Dir im Rahmen Deiner Gewerbeausübung angefallen sind. Dazu gehören auch Kommunikationskosten und Fahrtkosten. Bei den Fahrtkosten solltest Du mit Kilometerpauschalen arbeiten. Pro Km 0,30€. Zusätzlich setzt du den Verpflegungsmehraufwand an. Bei Neuanschaffungen musst Du unterscheiden zwischen GWG/geringwertigen Wirtschaftsgütern und WG, die über die Nutzungsdauer abzuschreiben sind.

    Da ich zwar einiges weiss, aber nicht alles und ich auch keine Steuerberater bin, Du als Selbständiger dich aber selber um diese Dinge kümmern und darüber Bescheid wissen musst, empfehle ich dringend den Kauf des Buches "1000 ganz legale Steuertricks" von Franz Konz. Darin sind alle diese Dinge hervorragend erläutert und in einer verständlichen Sprache mit Beispielen.

    - DAS Fachbuch für die Veranstaltungstechnik https://www.europa-lehrmittel.de/Fachkunde-Vera…technik/60877-1

  • slaytalix
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    • 30. Dezember 2009 um 09:27
    • #3

    Bei Autos gilt meist die 1% Klausel für Privatnutzung. AfA berücksichtigen, das mindert den Gewinn, also Abschreibung von 20% auf PA p. a., Abschreibung aufs Auto

    Sonst wirklich einen Steuerberater konsultieren. Bei dem Gewinn kommt das FA gern mit Vorauszahlungen für das nächste & ff. Jahre :wink:

    Apollo Audio & E-Bike Rental.

    https://apolloaudioandebike.jimdo.com

    https://apollo-audioservice.jimdofree.com/

  • maaatin
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    • 30. Dezember 2009 um 12:05
    • #4

    Schoneinmal vielen Dank für die ganzen Antworten.

    GWG und Abschreibungen sind natürlich schon mit darin enthalten.


    Was mich jedoch interessiert sind die Handykosten. Habe eine Flaterate - wodurch mir eigendlich kaum Extrakosten entstehen.
    Gibt es dafür einen Prozentsatz den ich als Geschäftlich abrechnen kann?


    gruß Martin

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    Martin Mauersberger

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  • mringhoff
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    • 30. Dezember 2009 um 12:38
    • #5

    ja, mit dem Prozentsatz mit dem Du das Handy anteilig gewerblich nutzt.
    Das ist jetzt natürlich einfacher gesagt als getan. Wenn Du einen Einzelverbindungsnachweis hast (bei Flatrate natürlich nicht immer gegeben), kann man dann alle Gespräche/SMS in gewerblich und privat aufteilen.
    Wenn man das mal für ein paar Monate gemacht hat, kommt ein durchschnittlicher Wert heraus, mit dem man dann fortan rechnen kann.
    Wenn das nicht geht, einfach plausibel aufteilen in privat und gewerblich. Bei höheren gewerblichen Anteilen schaut der Finanzbeamte natürlich mehr, inwieweit das plausibel ist. Also lieber mal nicht übertreiben...

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  • funzelpit
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    360
    • 2. Januar 2010 um 11:20
    • #6

    Bei der Gelegenheit gleich mal die Frage:
    Ist es zwingend erforderlich ein Fahrtenbuch für den privaten PKW zu führen oder reicht eine Aufstellung der Fahrtkosten anhand der geschriebenen Rechnungen?

  • MichaT.
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    364
    • 2. Januar 2010 um 15:04
    • #7

    Mach ich seit Jahren so ohne Beanstandung: Liste mit Anlass der Fahrt und zurückgelegten km, das deckt sich dann mit der Einnahmenseite, wo die VAs aufgeführt sind. Gelegentlich kommt noch ein OT dazu oder eine andere Absprache. Wenn ich in der nächstgelegenen Stadt 'ne Rolle Gaffe und zwei Stecker einkaufe, dann schreib ich das aber höchstselten auf (weil die Gute ja auch mitfährt und derweil im Schuhladen stromert ;-).

    Immer gut aufgelegt - nicht nur als DJ !

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