Wie oben erwähnt; darf man das eventuell mit der Zustimmung des Insolvenzverwalters ?
Gruß Funzelpit
Aufträge durchführen trotz Eröffnung der Insolvenz?
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Hallo Funzelpit,
sollte es darum gehen, dass Du insolvent bist und trotzdem weiter als selbständiger am Markt bleiben möchtest, dann darfst Du die selbständige Tätigkeit ausschließlich mit Genehmigung des IV weiterführen. Er ist der Herr über Dich und dein Fortkommen. Du gefährdest den Erfolg Deines Insolvenzverfahrens und der anschließenden Restschuldbefreiung, wenn Du dich nicht mit ihm abstimmst.
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Ich drücke die Daumen!
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Ich bin nicht insolvent!!!
Es geht um jemanden von dem ein Kollege noch Geld bekommt -
wenn der insovenzverwlter zugestimmt hat, dann kannst du für den arbeiten. sonst solltest du das nicht. der verwalter ist ja auch f das bezahlen zuständig.
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Hallo Pit,
dann hat Dein Kollege Pech gehabt. Er kann und muss seine Forderungen beim IV anmelden. Tut er das nicht, bekommt er garnichts. Während des Verfahrens geht alles was dieser bestimmte insolvente Kollege verdient in die Masse ein.