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Soll bzw. kann man das bei der Betriebshaftpflich anmelden?

  • Kracky
  • 15. April 2010 um 22:31
  • Kracky
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    • 15. April 2010 um 22:31
    • #1

    Bin grade etwas in einem Gewissenskonflikt. Habe folgendes Problem, ich habe an einem Gerät die Installation einer neuen Multimediakomponente vorgenommen. Es haben definitiv keine elektronischen oder Reparaturarbeiten stattgefunden. Das Gerät funktionierte hier vor Ort auch wunderbar. Nun wollte der Besitzer das Gerät nutzen, hatte zum einen zuerst das Probleme das es nicht wie gewohnt hochfahren wollte, nach erneutem Neustart ging es dann. Problem ist nun das auf dem TFT Display auf der rechten Seite ein 4cm breiter Streifen zu sehen ist der eindeutig weit heller ist. Beim hochfahren ist dieser hellgrau bis weiss während der Rest des Displays schwarz bleibt. Das Gerät funktioniert, alles soweit ok aber es hat nun eben diesen Mangel. Das Gerät war nun beim Hersteller der ein defektes Display als Fehlergrund angibt. Das Austauschteil kostet 230.- Euro und incl. Arbeitskosten und Versand würde die Reparatur auf weit über 400.- Euro kommen was definitiv einem wirtschaftlicher Totalschaden bei dem Gerät gleichkommt. Ich habe mich nun mit dem Besitzer geeinigt das ich schau ob ich ihm den Zeitwert ersetzen kann, das wären wohl so 250 Euro. Nun werden einige kommen und sagen was ist mit SB, auf diese haben wir absichtlich verzichtet weil uns sehr wohl bewußt ist das Schäden in dieser Höhe weitaus heufiger sind wie Schäden mit großem Streitwert. Eigentlich würde ich sagen, ich bezahle meine Betriebshaftpflicht dann darf ich diese auch in Anspruch nehmen für eben so einen Fall da ich selbst ja auch nichts dafür kann das dieses Gerät direkt nach von uns erledigter Arbeit einen Fehler aufweist. Was das ganze komplizierter macht, ich stehe mit dem Besitzer in einem verwandschaftlichem Verhältnis aber nichts desto trotz haben wir nun diesen Schaden der auf irgendeine Weise reguliert werden muß und ich bin der Meinung genau dafür habe ich ja die Betriebshaftpflicht die ja nicht gerade billig ist da wir ja beide Geschäftsbereiche und zwei Personen ohne SB mit abgesichert haben.

    Würde mich freuen wenn der ein oder andere seine Sichtweise dazu abgeben würde. Bin mir halt nicht sicher ob mir das negativ ausgelegt wird zumal wie gesagt der Besitzer mit mir verwand ist.

    In meinem Lexikon fehlt das Wort unmöglich!

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  • mringhoff
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    • 16. April 2010 um 09:05
    • #2

    Gesetz dem Fall, dieser Schaden wird nicht durch die Versicherungsbedingungen ausgeschlossen (Wartung/Reparaturen etc.), verstehe ich ehrlich gesagt nicht, warum Du jetzt Gewissensbisse hast, die Versicherungsleistung in Anspruch zu nehmen.
    Dafür ist sie doch da. Verwandtschaftsverhältnis hin- oder her....

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  • Kracky
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    • 16. April 2010 um 09:43
    • #3

    Wenn das jetzt normaler Kunde wäre hätte ich die auch nicht aber bei Verwandschaft ist das immer so ne Sache. Dachte eben weil hier der ein oder andere rechtlich etwas besser belesen ist als ich, da frag ich lieber bevor ich nachher unnötig Ärger am Hals hab.

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  • mringhoff
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    • 16. April 2010 um 11:03
    • #4

    Am besten Du schaust mal in den Versicherungsbedingungen nach, ob da ein Passus wg. der Verwandtschaft drin steht oder fragst einfach Deinen Versicherungsvertreter, bei dem Du die Versicherung abgeschlossen hast. Meist ist der auf Deiner Seite, weil er an einem guten Verhältnis zu Dir interessiert ist.

    Ansonsten hätte ich gesagt: Schaden melden und einreichen. Die Erklärungen auf das nötigste beschränken, wenn nicht nach einem Verwandschaftsverhältnis gefragt wird, dann würde ich das auch nicht extra erwähnen. Mehr als selber zahlen kann Dir in keinem Fall passieren....

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  • marcoboy
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    • 25. April 2010 um 17:17
    • #5

    Wenn er es so schreibt zahlt die Versicherung auf keinen Fall :roll: Zumal muss ein verschulden deiner Seite vorliegen. Dein Verwandter sollte kein Verwandter sondern ein Kunde sein und dir den Auftrag zur Installation gegeben haben. Was dazu nötig ist muss man wohl nicht erzählen. Jetzt muss du nur noch beichten das du das Gerät herunter geschmissen hast bei deiner Arbeit. Wenn die Sache sich nicht so zugetragen hat wird ich das mit der Versicherung sein lassen. Alles andere wäre Betrug.

    Ewt. ist zu prüfen ob die private Haftpflicht den Schaden nicht übernimmt. Manchmal gibt es Klauseln das auch deine Betriebshaftpflicht für private Schäden aufkommt wenn keine andere Versicherung aufkommt. Dazu ist dann zu klären in welcher Stellung du helfen wolltest.

  • Kracky
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    • 25. April 2010 um 18:46
    • #6
    Zitat von "marcoboy"

    Wenn er es so schreibt zahlt die Versicherung auf keinen Fall :roll: Zumal muss ein verschulden deiner Seite vorliegen. Dein Verwandter sollte kein Verwandter sondern ein Kunde sein und dir den Auftrag zur Installation gegeben haben. Was dazu nötig ist muss man wohl nicht erzählen. Jetzt muss du nur noch beichten das du das Gerät herunter geschmissen hast bei deiner Arbeit. Wenn die Sache sich nicht so zugetragen hat wird ich das mit der Versicherung sein lassen. Alles andere wäre Betrug.

    Ewt. ist zu prüfen ob die private Haftpflicht den Schaden nicht übernimmt. Manchmal gibt es Klauseln das auch deine Betriebshaftpflicht für private Schäden aufkommt wenn keine andere Versicherung aufkommt. Dazu ist dann zu klären in welcher Stellung du helfen wolltest.

    Betrug wäre es wenn der Schaden nicht vorhanden wäre oder nachweislich nicht so entstanden ist. Also bitte das Thema Versicherungsbetrug einfach mal bei Seite lassen.
    Fakt ist, nach genaner Arbeit hat ein Gerät einen Mangel und als Geschäftsmann ist man immer irgendwo in der Pflicht. Es geht lediglich darum ob ich den Ausgleich nun selber tragen muß weil es einfach eine verzwickte Situation ist oder ob das die Versicherung trägt und zwar genau so wie es abgelaufen ist.
    Was würdet ihr machen wenn ihr von einem Kunden z.B. einen MH rein bekommt um ein Gobo zu ersetzen, ihr habt das Gobo gewechselt und einen Funktionstest gemacht. Danach wieder ab ins Case. Der Kunde packt das Gerät auf der nächsten Baustelle unter Zeugen aus und das Gerät läuft erst nicht an und nach erneutem Start hat das Gerät einen Sachmangel. Der Kunde wird natürlich euch in die Pflicht nehmen und ihr habt nun zwei Möglichkeiten, auf stur stellen und dabei bleiben das dieses Gerät nach dem Funktionstest bei euch, ohne Zeugen, vollkommen ok war oder ihr sucht den Kompromiss und damit einen Ausgleich?
    Genau in dieser Situation bin ich, erschwert kommt eben noch hinzu der Kunde ist mein Bruder, aber nicht der Bruder, der mit mir Gesellschafter der Firma ist sondern ein unbeteiligter dritter. Übrigens in dieser Betriebshaftpflich ist auch meine private Haftpflicht drin.
    Ansonsten möchte ich ausdrücklich sagen, ich habe kein Interessa an Tips wie ich das mit tricksen und betrügen bei der Versicherung durch bekomme, das kommt für mich nicht in Frage. Und man sollte mit Aussagen in diese Richtug in einem offentlichem Forum auch vorsichtig sein.

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  • mringhoff
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    • 25. April 2010 um 20:08
    • #7

    Genau. Warum muss eigentlich immer alles "runterfallen"?
    Das Gerät hat durch das Einwirken des Versicherungsnehmers einen Schaden erlitten. In diesem Fall durch eine Reparatur.
    Wichtig ist natürlich, daß es eindeutig die Schuld des Versicherungsnehmers ist, sonst zahlt die Haftpflicht nicht...

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  • Kracky
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    • 25. April 2010 um 21:12
    • #8
    Zitat von "mringhoff"

    Genau. Warum muss eigentlich immer alles "runterfallen"?
    Das Gerät hat durch das Einwirken des Versicherungsnehmers einen Schaden erlitten. In diesem Fall durch eine Reparatur.
    Wichtig ist natürlich, daß es eindeutig die Schuld des Versicherungsnehmers ist, sonst zahlt die Haftpflicht nicht...

    Und das ist eben meine Klemme, natürlich fühle ich mich schuldig weil das Gerät bei mir zuletzt war und zuletzt funktioniert hat aber ich könnte jetzt nicht sagen was ich gemacht haben könnte das eben dieser Fehler am Display entstanden ist.

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  • mringhoff
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    • 25. April 2010 um 21:28
    • #9

    Es kommt ja auch nicht darauf an, ob Du die Fehlerursache kennst oder nicht.
    Das Gerät funktioniert nach der Reparatur nicht mehr. Folglicherweise hast Du es "kaputtrepariert".
    Aber wie gesagt, schau doch mal in die Versicherungsbedingungen, ob da nicht was ausgeschlossen wird bzw. frag Deinen Versicherungsvertreter...

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  • hell&dunkel
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    • 25. April 2010 um 21:58
    • #10

    Sind -Klick mich!- mitversichert?

    Hier befindet sich i.d.R. die Signatur

  • Jueof
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    • 25. April 2010 um 22:21
    • #11

    Hi, Ein guter versicherungsvertreter berät normalerweise seine kunden dahin gehend. Was anderes kommt mir nicht mehr ins haus. Ich habe da früherwärts mit manchen billig anbietern schiffbruch erlitten. Deswegen nun nur noch so und es läuft :D Lg

  • Kracky
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    • 26. April 2010 um 10:05
    • #12
    Zitat von "hell&dunkel"

    Sind -Klick mich!- mitversichert?

    Also meines Wissens ist alles mitversichert ausser Softwareschäden, also der Verlußt von Software und Daten.

    Zitat von "Jueof"

    Hi, Ein guter versicherungsvertreter berät normalerweise seine kunden dahin gehend. Was anderes kommt mir nicht mehr ins haus. Ich habe da früherwärts mit manchen billig anbietern schiffbruch erlitten. Deswegen nun nur noch so und es läuft :D Lg

    Ich habe keinen Billiganbieter, und inzwischen habe ich den Fall auch dem Versicherungsmakler soweit mitgeteilt das er für mich nun entscheiden kann oder soll ob wir dieses dem Versicherungsgeber weiterleiten. Die Fragestellung selbst ist ja schon ein paar Tage her und ich wollte mich damit grundsätzliche erstmal im Vorraus informieren wie es den von Aussenstehenden so gesehen wird.

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  • mringhoff
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    • 26. April 2010 um 10:20
    • #13

    Wolltest Du dann also unsere Meinung mehr so aus moralischer Sicht hören?

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  • Kracky
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    • 26. April 2010 um 11:29
    • #14

    Ehr nein, eigentlich habe ich mir erhofft es kommt etwas Zuspruch und vielleicht auch der ein oder andere der ähnliches schon hatte und mir berichten kann ob ich mir damit nicht nur viel vergebliche Arbeit mache weil er aus erfahrung sagen kann das geht garnichts.
    Moralisch würde ja fast schon wieder bedeuten ich hätte ein schlechtes Gewissen, was ich sicher nicht habe da ich mir nichts vorzuwerfen hab.

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  • daniel kötter
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    • 26. April 2010 um 19:58
    • #15

    Ich habe früher in der Veranstaltungsbranche gearbeitet und bin heute als Vermögensberater auch noch sehr aktiv in diesem Bereich.

    Aus meiner Sicht gibt es keinen Grund warum der Schaden nicht gemeldet werden sollte. Genau für so einen fall hast du ja schließlich die Betriebshaftpflicht abgeschlossen.

    Auch bei der Formulierung der Schadensmeldung begehst du meines erachtens keinen Versicherungsbetrug wenn du nicht erwähnst das ihr Verwand seit. Natürlich darfst du das aber auf rückfragen nicht verleugnen.

  • mringhoff
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    • 26. April 2010 um 20:28
    • #16

    Hab mal in unseren Versicherungsbedingungen nachgesehen, weil mich das auch interessiert hat. Und hier steht drin, daß lediglich Leistungen an Verwandte ausgeschlossen sind, die in "Häuslicher Gemeinschaft" mit dem Versicherungsnehmer leben.
    Das größere Problem sehe ich eher in den Tätigkeitsschäden/Bearbeitungsschäden. Da muss man sehr genau lesen, was nun eingeschlossen wurde und was nicht. Bei unserer Police wurde sie lt. Bedingungen grundsätzlich mal ausgeschlossen, mit den Ausnahmen, die wiederum extra erwähnt wurden...

    Also meine Antwort:
    1) soll man den Schaden melden? - ja, ich sehe keinen Grund, das nicht zu tun.
    2) kann man den Schaden melden? - das weiß man nur nach dem Studium der Versicherungsbedingungen oder nach dem fachlichen Rat des Versicherungsvertreters...

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  • marcoboy
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    • 27. April 2010 um 17:23
    • #17

    Der Schaden ist ja er gering. Ich würde es als Lehrgeld ansehen. Klar kann man jeden Schaden der Versicherung melden allerdings sollte man sich auch über die Folgen Gedanken machen. Da gehen Theorie und Praxis weit auseinander.

    Ich sehe den schaden er moralisch gegenüber deinen Bekannten. Weil der Schaden ja mit Sicherheit nicht mit Software aufspielen entstanden ist. Wenn du dir sicher bist das Gerät nicht roh behandelt zu haben. Kann man davon ausgehen das du Ihm das Gerät Funktionsfähig übergeben hast. Man muss nicht für alles Haften. Beispiel Movingheat wenn ich am Goborad etwas repariere und bei Kunden geht beim Einschalten das Netzteil kaputt. Werde ich nicht für das Netzteil haften. Es sei denn ich habe Mist gebaut. Als Ordentliche Firma gebe ich das aber offen zu und werde entsprechend Handeln. Wenn es ein gute Kunde ist könnte ich auch Kulanz walten lassen. Gesetzlich bin ich aber nicht verpflichtet den Schaden zu begleichen. Es sei denn man kann mir nachweisen das ich Mist gebaut habe.

    In deinen Fall schwierig. Die Versicherung wird das genau sehen. Warum soll sie Zahlen wenn der Versicherungsnehmer nicht schuld ist. Da kommt dann ein lustiger Brief an den Geschädigten das dem Versicherungsnehmer kein verschulden nachzuweisen ist. Alles sehr schwierig wenn kein Zeuge bei Anlieferung etc dabei war. Das ganze Theater auch noch bei einen Verwandten und um ein paar hundert Euro.

    Ich würde Versuchen ein neues TFT zu besorgen so teuer sind die doch nicht. Der Einbau ist auch nicht so schwer.

    Jetzt kommt die Praxis was Kollegen so passiert ist beim Melden eines Schadens. Schaden wurde beglichen und zwei Wochen später war die Kündigung im Briefkasten. Das passiert wenn nichts weiter bei der Versicherung hat. Die suche nach einer neuen Gestaltet sich dann schwieriger als man denkt. Der Preis dafür steigt dann erheblich. In der Praxis würde ich Schäden die unter der Schmerzgrenze liegen selber bezahlen. Wegen ein paar hundert Euro, man dann doch wieder drauf zahlt lohnt sich das auf keinen Fall. Das ist nur meine Meinung und Erfahrung. Es muss jeder selber Wissen was er macht :roll: Lieber auf einen richtig großen schaden warten. Verträge mit Selbstbeteiligung sind erheblich günstiger und solche Fragen erledigen sich von Alleine.

  • Kracky
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    • 27. April 2010 um 22:39
    • #18
    Zitat von "marcoboy"

    Verträge mit Selbstbeteiligung sind erheblich günstiger und solche Fragen erledigen sich von Alleine.

    Das ist richtig, du ärgerst dich aber mit der Zeit dumm und dämlich wenn du schön jedes Jahr deine Versicherung bezahlst und alle ein bis zwei Monate kannst du mal hier 100 Euro für ne kaputte Scheibe, mal da 200 Euro fürs an ecken am Zufahrsttor usw. ersetzen. Das summiert sich und wenn du das alles schluckst kannst du eigentlich gleich das Geld was du für die Haftpflicht bezahlst auf ein Sparbuch mit gutem Zinssatz einzahlen. Sicher, bei Schäden die wirklich in die Millionen gehen ist das natürlich keine Grundlage aber wie oft hat man die als kleiner Laden wie wir es einer sind. Wir feiern dieses Jahr 10 Jähriges bestehen, davor war ich aber auch schon in diesem Bereich aktiv und wenn ich ehrlich bin ausser Bagatellfälle im Rahmen bis max. 500 Euro habe ich noch nichts erlebt.

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  • hell&dunkel
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    • 27. April 2010 um 22:43
    • #19
    Zitat

    ...und alle ein bis zwei Monate kannst du mal hier 100 Euro für ne kaputte Scheibe, mal da 200 Euro fürs an ecken am Zufahrsttor...


    ... :shock: ...

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  • Kracky
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    • 27. April 2010 um 22:49
    • #20

    Naja, gut vielleicht etwas übertrieben aber, wo gehobelt wird fallen Späne und es ärgert einen doch immer wieder für son nen Mist den Geldbeutel auf zu machen. Das war ja auch der Grund warum wir bewußt auf eine Selbstbeteiligung verzichtet haben. Weil eben viele Schäden ehr Bagatellen sind.

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