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Wie stellt sich eine Band selbst in Rechnung??

  • Toeti
  • 20. April 2003 um 15:47
  • Toeti
    Beiträge
    475
    • 20. April 2003 um 15:47
    • #1

    Mahlzeit.
    Ich habe mal ne Frage und weiß nicht, ob die doof ist.
    Wenn wir uns als Band irgendwo bezahlen lassen wollen, als Künstler, wie läuft das??
    Muss ich mich irgendwo anmelden??
    Also, wenn einer verleiht, muss er ja Gewerbe und so anmelden. Ich hoffe, ihr wißt was ich meine.
    ciau

    Kein Dingen, Let's Rock
    http://www.sonik-music.de

  • Kracky
    Profi
    Reaktionen
    2
    Beiträge
    12.055
    • 20. April 2003 um 17:27
    • #2

    Ne, anmelden müßt ihr euch nicht. Das ganze läuft über Quittungsblock ab, eine Rechnung selber gibt es nicht. Je nach dem wie ihr dann das Geld einnehmt müßt ihr es halt dann beim Lohnsteuer Jahresausgleich in SO mit angeben. Meißt läuft sowas ja über ein Management das angemeldet ist und somit die Rechnungen ausstellen kann aber ich denke mal so groß werdet ihr ja nochnicht sein, das wir hier über Summen jeden die Jährlich über 20000 Euro übersteigen. Wenn ja wäre es wohl sinnvoll ein Managment zu suchen die das dann für euch in die Hände nehmen.

    In meinem Lexikon fehlt das Wort unmöglich!

    ASR Computer & PA Technik
    André Ruhnau
    Rosenstr.6
    78598 Königsheim

  • Toeti
    Beiträge
    475
    • 20. April 2003 um 18:07
    • #3

    Ne, so groß wäre das noch nicht:-)
    Außerdem muss ich ehrlich gesagt sagen, verlasse ich mich nicht gerne auf solche Leute.
    Mögen Vorurteile sein. Könnte ich das denn theoretisch sonst auch über unseren Verleiher abwickeln?? So nach dem Moto, der Vermietet uns??
    thx Kracky:-)
    Ich bin heute echt nervend
    ciau

    Kein Dingen, Let's Rock
    http://www.sonik-music.de

  • Kracky
    Profi
    Reaktionen
    2
    Beiträge
    12.055
    • 20. April 2003 um 18:09
    • #4

    Wenn er das mitmacht, könnte das schon gehen aber wie der das dann abrechnet, keine Ahnung!

    In meinem Lexikon fehlt das Wort unmöglich!

    ASR Computer & PA Technik
    André Ruhnau
    Rosenstr.6
    78598 Königsheim

  • Toeti
    Beiträge
    475
    • 20. April 2003 um 18:23
    • #5

    So, dann will ich für heute mal ruhe geben.
    Ja, der macht das mit :) Ist nämlich auch unser Tonmann.
    Aber Danke, schöne Ostern noch.
    ciau

    Thorsten

    Kein Dingen, Let's Rock
    http://www.sonik-music.de

  • Axel F
    Beiträge
    56
    • 20. April 2003 um 19:52
    • #6

    ich denke, sobald man damit geld einfährt, ist man automatisch gleichberechtigtes Mitglied einer "Band GdbR", und diese Einahmen sind dann beim Lohnsteuerjahresausgleich mit zu versteuern.

    Sobald man als BAnd auftritt, stellt dies erstmals eine Gbr dar, die Gründung ist ja formlos.

    Wenn Du eine Rechnung als Verantwortlicher für eine Band stellst bzw. einen Gastspielvertrag abschließt, lasse Dir einfach von deinen Jungs in der Band schriftlich bestätigen, dass sie ihre Einnahmen persönlich versteuern.

    AXEL

  • tthorsten
    Beiträge
    17.024
    • 20. April 2003 um 21:02
    • #7

    mal das http://www.popfourm.de konsultiern.

    Lautsprecherentwicklung nach mass
    Ansprechpartner für das Forums MUFU projekt

  • Audiowerk
    Verifiziert
    Beiträge
    2.757
    • 22. April 2003 um 00:38
    • #8

    Recht viele Bands laufen steuerlich als GbR. Das ist mitunter sehr praktisch. Angeben muss man die Verdienste eh alle, was aber nicht weiter problematisch ist, da es sich um Einnahmen aus künstlerischer Tätigkeit handelt.

  • Volker
    Profi
    Reaktionen
    321
    Beiträge
    2.052
    • 25. April 2003 um 23:28
    • #9

    die Einnahmen einer band sind sicher nicht auf der Anlage SO in der Einkommenstuererklärung anzugeben, es sei denn es war mal nur so ein zufälliger einzelner Job der bezahlt wurde.
    Wenn das öfter vorkommt ist die Band aber eine GbR ( Gesellschaft bürgerlichen Rechts, BGB-Gesellschaft). ODer jeder Musiker macht einen Einzelvertrag mit dem Veranstlater (sieht blöd aus ;) ).
    Ob es sich um selbstständige oder gewerlbiche Einkünfte handelt ist von der Musik abhängig. Ein Liedermacher hat sicher selbständige Einkünfte als Künstler, bei einer Top-40-Coverband dürfte es eher gewerblich sein, denn die eigene künstlerische Leistung tritt eher in den Hintergrund.
    Interessant wird der Unterschied aber erst, wenn man dort etwas maher Geld verdient, da für den Gewerbetreibenden ab (es waren mal 48000 DM) ein bestimmten Gewinnhöhe auch Gewerbestuern anfallen und er unter Umständen sogar bilanzierungspflichtig wird.
    Bei einer Cover-Band müßte man auch mal überlegen, ob sie beim Ordnungsmatder Gemeinde angemeldet werden muß, ggfs. als Reisegewerbe... aber da solltet Ihr mal besser Eure Stadtverwaltung befragen.
    Umsatzsteuerlich würde ich als Hobbykobo auf jeden Fall einen auf Kleinunternehmer machen. Ist ist natürlich die Umsatzgrenze für die GbR zu sehen und nicht pro Bandmitglied ;)

    Grüße,
    Volker

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