Mahlzeit.
Ich habe mal ne Frage und weiß nicht, ob die doof ist.
Wenn wir uns als Band irgendwo bezahlen lassen wollen, als Künstler, wie läuft das??
Muss ich mich irgendwo anmelden??
Also, wenn einer verleiht, muss er ja Gewerbe und so anmelden. Ich hoffe, ihr wißt was ich meine.
ciau
Wie stellt sich eine Band selbst in Rechnung??
-
-
Ne, anmelden müßt ihr euch nicht. Das ganze läuft über Quittungsblock ab, eine Rechnung selber gibt es nicht. Je nach dem wie ihr dann das Geld einnehmt müßt ihr es halt dann beim Lohnsteuer Jahresausgleich in SO mit angeben. Meißt läuft sowas ja über ein Management das angemeldet ist und somit die Rechnungen ausstellen kann aber ich denke mal so groß werdet ihr ja nochnicht sein, das wir hier über Summen jeden die Jährlich über 20000 Euro übersteigen. Wenn ja wäre es wohl sinnvoll ein Managment zu suchen die das dann für euch in die Hände nehmen.
-
Ne, so groß wäre das noch nicht:-)
Außerdem muss ich ehrlich gesagt sagen, verlasse ich mich nicht gerne auf solche Leute.
Mögen Vorurteile sein. Könnte ich das denn theoretisch sonst auch über unseren Verleiher abwickeln?? So nach dem Moto, der Vermietet uns??
thx Kracky:-)
Ich bin heute echt nervend
ciau -
Wenn er das mitmacht, könnte das schon gehen aber wie der das dann abrechnet, keine Ahnung!
-
So, dann will ich für heute mal ruhe geben.
Ja, der macht das mit
Ist nämlich auch unser Tonmann.
Aber Danke, schöne Ostern noch.
ciauThorsten
-
ich denke, sobald man damit geld einfährt, ist man automatisch gleichberechtigtes Mitglied einer "Band GdbR", und diese Einahmen sind dann beim Lohnsteuerjahresausgleich mit zu versteuern.
Sobald man als BAnd auftritt, stellt dies erstmals eine Gbr dar, die Gründung ist ja formlos.
Wenn Du eine Rechnung als Verantwortlicher für eine Band stellst bzw. einen Gastspielvertrag abschließt, lasse Dir einfach von deinen Jungs in der Band schriftlich bestätigen, dass sie ihre Einnahmen persönlich versteuern.
AXEL
-
mal das http://www.popfourm.de konsultiern.
-
Recht viele Bands laufen steuerlich als GbR. Das ist mitunter sehr praktisch. Angeben muss man die Verdienste eh alle, was aber nicht weiter problematisch ist, da es sich um Einnahmen aus künstlerischer Tätigkeit handelt.
-
die Einnahmen einer band sind sicher nicht auf der Anlage SO in der Einkommenstuererklärung anzugeben, es sei denn es war mal nur so ein zufälliger einzelner Job der bezahlt wurde.
Wenn das öfter vorkommt ist die Band aber eine GbR ( Gesellschaft bürgerlichen Rechts, BGB-Gesellschaft). ODer jeder Musiker macht einen Einzelvertrag mit dem Veranstlater (sieht blöd aus
).
Ob es sich um selbstständige oder gewerlbiche Einkünfte handelt ist von der Musik abhängig. Ein Liedermacher hat sicher selbständige Einkünfte als Künstler, bei einer Top-40-Coverband dürfte es eher gewerblich sein, denn die eigene künstlerische Leistung tritt eher in den Hintergrund.
Interessant wird der Unterschied aber erst, wenn man dort etwas maher Geld verdient, da für den Gewerbetreibenden ab (es waren mal 48000 DM) ein bestimmten Gewinnhöhe auch Gewerbestuern anfallen und er unter Umständen sogar bilanzierungspflichtig wird.
Bei einer Cover-Band müßte man auch mal überlegen, ob sie beim Ordnungsmatder Gemeinde angemeldet werden muß, ggfs. als Reisegewerbe... aber da solltet Ihr mal besser Eure Stadtverwaltung befragen.
Umsatzsteuerlich würde ich als Hobbykobo auf jeden Fall einen auf Kleinunternehmer machen. Ist ist natürlich die Umsatzgrenze für die GbR zu sehen und nicht pro Bandmitglied
Grüße,
Volker