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Schadensabwicklung über Versicherung des Kunden

  • PMN-Concepts
  • 12. Oktober 2010 um 21:54
  • PMN-Concepts
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    • 12. Oktober 2010 um 21:54
    • #1

    Hallo Kollegen,

    wollte von euch mal Infos hören, wie ihr das handhabt, wenn beschädigtes Equipment über die Versicherung des Kunden abgewickelt werden soll.

    Beispiel: Kunde macht auf seiner Unternehmensfeier die Deko selber, Blumenvasen werden im Technikbereich (Dimmercity) befüllt. Eine Bodenvase kippt um, der Schwall Wasser landet im untersten Dimmer eines Racks. Schadenslage ist klar, Kunde schreibt sich die Schuld auf die Stirn. Soweit so gut.

    Kunde will es über seine Haftpflicht regeln, aus Erfahrung weiß man ja aber, dass die Versicherer meistens bei geliehener/gemieteter Ausstattung nicht haften. Daher gehen meine Rechnungen für Instandsetzung immer direkt an den Kunden.

    Nun stellt sich die Frage: Abwarten bis die Versicherung alles ablehnt und dann den Kunden zum Zahlen auffordern oder auf die Zalungsfrist der Rechnung pochen und in den üblichen Mahnprozess übergehen wenn nix kommt?

    Bei Kleinstbeträgen wie Dimmern, Mikrofonkörben, Treibern etc sollte es ja jeder Kunde direkt zahlen können, bei größeren Schäden ist die Versicherungsabwicklung ja ohnehin obligatorisch zumal es da ja eine Veranstalterhaftpflicht geben sollte, die Mietgegenstände einschließt.

  • simonstpauli
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    • 12. Oktober 2010 um 22:03
    • #2

    Die Kernfragen sind:

    - was für eine Haftpflichtversicherung ist es?
    - wie war die Geschäftsbeziehung strukturiert? Also wer war für was verantwortlich?

    Als Versicherung würde ich das wegen grobem Unfug ablehnen.

    Christian Tepfer * Monitor-Operator, HF-Betreuer, FOH-Mischer, Klang-Gestalter
    http://klanggestaltung.wordpress.com/

  • skyworker
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    • 12. Oktober 2010 um 22:08
    • #3

    N´ Abend - grundsätzlich mal ein entschiedenes "mal so, mal so".

    Wenn der Kunde einen Schaden verursacht oder seiner Sorgfaltspflicht nicht nachkommt, ist er in der Haftung. Grundsätzlich. Auch, wenn der Schaden während der Mietzeit von Dritten verursacht wurde - siehe Sorgfalltspflicht. Will sagen: er bezahlt.

    Woher er das Geld nimmt, ist grundsätzlich seine Sache, wie schnell er es bekommt, ebenfalls. Bei Bagatellbeträgen dürfte das kein Thema sein, alles darüber regelt der Status der Geschäftsbeziehung. Guter Kunde - hohes Entgegenkommen, Gelegenheitskunde, geringeres Entgegenkommen. In aller Regel stelle ich eine Reperatur / Ausfallrechnung mit dem üblichen Zahlungsziel, kalkuliere die in aller Regel selbst bestimmten Zahlungsverzüge mit ein und frage bei Reparatur genau so schnell und genau so freundlich nach wie bei einer Miete.

    Bei richtig großem Flurschaden hilft ohnehin keine Faustregel, da muss man mit dem Kunden an einen Tisch. Das ist auch nix mehr, was man dann mal so eben der Haftpflicht meldet.

    Best

    SKY

    Kein Applaus für Scheiße!

  • mringhoff
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    • 13. Oktober 2010 um 07:55
    • #4

    Ich sehe das ähnlich: Rechnung an den Kunden mit dem üblichen Zahlungsziel und fertig.
    Ob und wie der Kunde das dann mit einer Versicherung abwickelt, spielt für uns zunächst keine Rolle. Bei guten Kunden ist man natürlich etwas toleranter, wartet vielleicht etwas länger auf den Zahlungseingang oder gibt eine Stellungnahme - wenn gefordert - gegenüber der Versicherung ab.

    Grundsätzlich schließen die meisten (Privat-)Haftpflichtversicherungen Schäden an hinzugemieteten Sachen aus. Wenn jetzt aber nicht der Veranstalter selbst, sondern ein Dritter diese Blumenvase umgeworfen hat, dann könnte dessen Haftpflicht bezahlen. Vorausgesetzt ist natürlich, daß man denjenigen "erwischt", der für die Überschwemmung verantwortlich ist.

    Was anderes sind spezielle Veranstalter-Haftpflichtversicherungen. Hier müsste man mal nachsehen, was ausgeschlossen wird und was nicht. Oft ist auch eine sog. Elektronikversicherung mit dabei, diese könnte ebenfalls solche Schäden decken.

    Aber wie gesagt: das mit den Versicherungen sollte das Problem des Kunden sein, unser Geschäftspartner ist unser Kunde, nicht dessen Versicherung.

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  • marcoboy
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    • 13. Oktober 2010 um 18:24
    • #5

    Es kommt immer darauf an in welcher Beziehung der Schadensverursacher stand. War es ein Mitarbeiter bei der Ausübungen seiner betrieblichen Tätigkeit? War er privat da? Da ist ein Unterschied. Was bei Betriebsfesten nicht immer klar ist. Wenn der Chef unfair ist sagt er der Mitarbeiter war einfach so da und wollte helfen. Dann wird es lustig.

    Wenn ein Angestellter einer Firma einen Schaden während der Ausübung einer Betrieblichen Tätigkeit verursacht. Zahlt die Betriebshaftpflicht. Den Schaden stellst du der Firma in Rechnung bei dem der Mitarbeiter tätig war. Wie die Firma das Intern löst kann dir egal sein. Dein Auftraggeber hat dir einen Schaden zugefügt.

    Sollte der Verursachen privat da gewesen sein. Stellst du diesem den Schaden in Rechnung. Dieser hat ja die Möglichkeit seine Haftpflicht den Schaden begleichen zu lassen. Sofern er eine hat.

    Die Versicherung könnte nur an dich ein paar fragen stellen. Z.Bsp wie der Bereich abgesichert wurde etc. Der Mitarbeiter ist jedenfalls fein raus. Es sei denn er wollte die Vase unter Vorsatz dort rein kippen. Wenn die Versicherung fragen stellt, sind die Dinge meist nicht so klar wie man meint. Auch das kann dir egal sein.

    Wichtig ist nur das er bei der Schadensmeldung bei der Versicherung schon darlegt das der Mitarbeiter auch die Aufgabe hatte und in einen betrieblichen Verhältnis handelte und Schuld ist am Schaden. Am besten die Versicherungsbedingungen lesen und die Schadensmeldung so schreiben das die Versicherung zahlen muss. Diese muss nur zahlen wenn der Versicherungsnehmer auch Schuld ist. Bei zweifel geht der Blumentopf wieder an dir zurück. :D

  • mringhoff
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    • 13. Oktober 2010 um 19:24
    • #6
    Zitat von "marcoboy"


    Sollte der Verursachen privat da gewesen sein. Stellst du diesem den Schaden in Rechnung.

    Warum? Du als Vermieter stellst nur Deinem Kunden, also dem Mieter eine Rechnung. Wer den Schaden verursacht hat, ist egal. Alles andere liegt in Deinem Ermessen. Natürlich kannst Du auch einem Dritten eine Rechnung stellen und wenn er sie zahlt, dann ist es gut. Aber wozu? Dein Mieter ist Auftraggeber und er ist verantwortlich für die gemietete Sache während der Mietzeit. Wird die Mietsache beschädigt, hat der Mieter den Schaden zu begleichen.

    Wenn der Mieter in irgendeiner Form dagegen versichert ist, dann schön für ihn. Für uns als Vermieter spielt das primär keine Rolle. (Sekundär vielleicht schon: denn ein klammer Mieter hat vermutlich Probleme, einen Schaden zu bezahlen. Wenn eine Versicherung zahlt, dann dürfte vom Mieter her auch kaum Gegenwehr kommen, insofern ist es gut wenn eine Versicherung existiert...)

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  • PMN-Concepts
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    • 17. Oktober 2010 um 23:20
    • #7

    Mit der Vase war nur ein Beispiel aus dem vergangenen Jahr. Mir gings nur mal generell um ein paar Statements, wie ihr das abwickelt. Mache es ja auch nicht anders, Mieter ist verantwortlich, er hat die AGBs abgezeichnet, dann muss er auch mit seinen Pflichten leben. Wollte mich hier auch nur mal umgehört haben, weil von Zeit zu Zeit ja mal wieder die Diskussion mit dem Kunden ansteht...

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