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Laser

  • zegi
  • 29. November 2010 um 09:44
  • zegi
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    • 29. November 2010 um 09:44
    • #1

    Liebe Forenmitglieder

    Ich weiss, Laser ist eigentlich kein PA-Forum Thema. Trotzdem hoffe ich, dass ich zu einigen Infos zum Thema kommen kann.

    Laser kann bekanntlich die Augen schädigen, bis hin zu Ablösung der Netzhaut. Es gibt einige Vorschriften für den Umgang mit Lasern (in der CH sicher anders als in DE). Könnte mir jemand zusammenfassen, welche Geräte ohne spezielle Vorsichtsmassnahmen benutzt werden dürfen? Es gibt ja viele günstige Geräte, die entweder "nur" als Laser arbeiten, oder auch ein Mix aus Scanner/Movinghead und Laser darstellen. Gibt es überhaupt ungefährliche Laser? Ab welcher Leistung sind Laser gefährlich?

    Und alternativ - wo bekommt man die Software, mit der man auf dem normalen Beamer eine Lasershow imitieren kann?

    Besten Dank für Hinweise!!

    Der Ton macht die Musik.

  • Kracky
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    • 29. November 2010 um 10:45
    • #2

    Allgemeingültig kann man sage jeder Laser unter 1mW ist Augen unbedenklich. Aus diesem Grund dürfen z.B. Laserpointer die mehr als 1mW Leistung aufweisen zumindest in Deutschland nicht vertrieben werden. Du kannst aber über eBay Pointer bekommen die ein vielfaches an Leistung haben aber eben nur falsch deklariert sind, wer diese bewusst nutzt und damit sogar anderen Personen in die Augen leuchtet handelt grob Fahrlässig. Aber zum Thema zurück, ebenso verhält es sich mit billigen Diskotheken Geräte, auch hier kann man sich auf die Leistungsangaben oder auf die eingehaltenen Vorschriften nicht verlassen und aus diesem Grund sollte man mit diesen Geräten immer sehr vorsichtig umgehen. Am besten einfach immer so nutzen das ein Augenkontakt auszuschließen ist. Aber was ich jedem Rate der sich auf das Feld der Beleuchtung mit Laser begibt wäre eine Schulung zum Laserschutzbeauftragten, ist nicht wirklich teuer und in dieser Schulung lernst du dann wirklich alles was du wissen musst damit du sicher und verantwortungsbewusst mit Lasern umgehen kannst. Ich weiß das am 07.12. ein solcher Kurs vom TÜV Süd bei der Firma DS Showlaser abgehalten wird, wie das in der Schweiz ist weiß ich leider nicht.

    In meinem Lexikon fehlt das Wort unmöglich!

    ASR Computer & PA Technik
    André Ruhnau
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  • zegi
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    • 29. November 2010 um 11:00
    • #3
    Zitat von "Kracky"

    Allgemeingültig kann man sagen jeder Laser unter 1mW ist Augen unbedenklich.

    Mit anderen Worten - es gibt keinen unbedenklichen Laser im Bereich der Veranstaltungstechnik?! Der schwächste Laser, den ich beim T gesehen habe, hat 4.9mW, wäre also schon ein x-faches drüber. Die anderen Billiglaser sind eher in Richtung 100mW.

    Wie ist es denn möglich, dass ich schon viele (auch festinstallierte) Lasershows gesehen habe, wo die Laserstrahlen direkt in die Augen treffen? Vom Effekt her siehts ja auch am besten aus, wenn man quasi im "Lasertunnel" ist. Das setzt doch voraus, dass die Laserstrahlen deutlich unter die Augenhöhe kommen. Waren diese Shows noch vor der Zeit der Vorschriften, oder werden die Strahlen entsprechend abgeschwächt?

    Der Hinweis mit der Schulung ist super, nur sehe ich derzeit keine Möglichkeit, eine solche zu besuchen.

    Der Ton macht die Musik.

  • falcocgn
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    • 29. November 2010 um 12:04
    • #4

    Hallo zegi,

    geh doch mal auf die Seite http://www.arbeitssicherheit.de und such dort nach der BGV B2 Laserstrahlung und BGI 5007 Lasereinrichtungen für Show- und Projektionszwecke. In diesen Vorschriften steht eigentlich alles drin. In der schönen Schweiz gibt es noch die Schall- und Laserverordnung der SUVA: http://www.admin.ch/ch/d/sr/c814_49

    - DAS Fachbuch für die Veranstaltungstechnik https://www.europa-lehrmittel.de/Fachkunde-Vera…technik/60877-1

  • Kracky
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    • 29. November 2010 um 21:57
    • #5

    Hab da noch was gefunden was dir evtl. auch etwas weiter hilft bzw. wo die einzelnen Schutzklassen sowie die Meldepflicht in der Schweiz schön beschrieben werden.

    http://web121.server1.primaserver.ch/sicherheit.php

    In meinem Lexikon fehlt das Wort unmöglich!

    ASR Computer & PA Technik
    André Ruhnau
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  • linearray
    Gast
    • 30. November 2010 um 22:35
    • #6

    Schulung wie in Deutschland braucht es hier keine.

    Alles was 10mW übersteigt und vor Publikum betrieben wird musst Du melden. Dazu wird verlangt dass Du die Vorschriften der EN60825 einhälst.

    Ohne entsprechende Ausbildung geht es also auch hier nicht da Du ja sonst nicht weisst was Du darfst und was nicht.

    Dummerweise darf der Handel die ganzen Kisten verkaufen welche aber vielfach den Vorschriften für die Vorführung vor Publikum überhaupt nicht entsprechen. Dies zu beurteilen und zu verantworten liegt am Betreiber.

    Gefahrlos betrieben werden kann alles, welches auch im Fehlerfall 1mW nicht überschreitet. Und ab 10mW greifen die Vorschriften mit Meldepflicht usw.

  • linearray
    Gast
    • 30. November 2010 um 22:40
    • #7
    Zitat von "Kracky"

    in dieser Schulung lernst du dann wirklich alles was du wissen musst damit du sicher und verantwortungsbewusst mit Lasern umgehen kannst

    Diese Schulungen sind sicherheitstechnisch ein Witz. Ich kann meine Sekretärin dort hin schicken und am Abend kommt die mit dem Schein nach Hause (und hat weiterhin nicht wirklich Ahnung von der Materie).

    Der Schein den Du an so einem Kurs erhälst ist lediglich der Nachweis dass man dort war, mehr nicht. Jeder der am Kurs war erhält den Schein, unabhängig ob der Kursinhalt verstanden wurde oder nicht.

  • zegi
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    • 30. November 2010 um 22:50
    • #8

    Vielen Dank für die Infos bisher!

    Ich finde es krass, dass derart gefährliche Geräte für jeden Teenie mit genügend Sackgeld erschwinglich werden. Das dürfte so nicht sein!

    Für einen Pfefferspray braucht man teilweise schon einen Schein, muss aber sicher 18 Jahre alt sein. Damit gefährdet man allerdings maximal 1-2 Personen. Mit dem Laser kann ich ja locker ein paar hundert Leute dauerhaft schädigen!

    Der Ton macht die Musik.

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