Hallo David,
schwieriges Thema. Schau doch mal in diesem Faden: http://www.paforum.de/phpBB/viewtopic.php?f=30&t=53243
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Zitat von "david anhäuser"Alles anzeigenNabend,
zu der Frage mit dem Fahrtenschreiber fällt mir noch ein:
Es gibt 2 Firmen für die ich 1 bis 2 mal im Jahr arbeite, also reiner Aufbau + Show nichts mit fahren, nur als Beifahrer.
Jetzt Fahren wir bei der Firma mit einem Gespann aus Bulli ( max zul. Gesa. 3,5t als PKW zugelassen ) + Anhänger ( max zul. Gesa. 1,8t als Anhänger zugelassen-> logisch ). Führerschein KL.: BE reicht. Soweit alles klar!
Für Sonn und Feiertags- Fahrten gibt es eine Ausnahmegenehmigung usw.
Meine Frage die beiden Firmen benötigen keinen Fahrtenschreiber ( öfters auch bei Kontrollen mitbekommen ) ich hab nur mitbekommen das es dafür wohl ausnahmen gibt.
Warum?
Hab mich persönlich da mit nicht wirklich beschäftigt, und dachte ich frag hier mal nach!!Liegt das am Werkverkehr oder an der Zulassungsart?
Die Baustellen sind teilweise auch mal 200km von den Firmensitzen weg!
Ich meine es liegt an der PKW-Zulassung. Die ist erstmal teurer, dafür gibt es andere Vorteile.
PKW Zulassung bedeutet, dass man sich nicht um die Ferienreiseverordnung und das Sonntagsfahrverbot kümmern muss.
Für den Fahrtschreiber ist eine gewerbliche Nutzung 'Voraussetzung', d.h. wer sein privates Segelboot mit einem SUV durch die Gegend fährt, braucht keinen Fahrtschreiber, auch wenn das Gespann > 3.5 Tonnen ist.
Es gab ein Urteil, dass besagt, dass die Polizei bei einer LKW Zulassung erstmal von einer gewerblichen Nutzung ausgehen darf, d.h. Fahrtschreiber relevant, was aber nicht bedeutet, dass bei einem PKW nie eine gewerbliche Nutzung vorliegt.
Als Alternative geht nur die Anmeldung als Schaustellerbetrieb, dann geht's ohne Fahrtschreiber (aber immer noch mit Sontagsfahrverbot etc.).
Tomy
Bei uns dürfen Schausteller auch Sonntags und Feiertags fahren.
Man benötigt nur den Gewerbeschein als Schausteller und lädt hinten einfach noch eine Hupfburg oder sowas ähnliches rein, das benötigt man, um bei Kontrollen den Schausteller zu beweisen .
Die Auskunft kam von der Wirtschaftskammer auf die Frage, ob man denn nicht was Allgemein machen kann an Sonntagsfahrverbot unserer Branche !!!
Bei uns in D dürfen die Schausteller auch so einiges. aber nicht jeder kann ein Schausteller sein.
Durch eine Art Aktenvermerk zur Gewerbeordnung, in der der Schausteller geregelt ist, konnte der Deutsche Schaustellerbund http://www.dsbev.de erreichen, dass nicht nur genau geregelt ist, wer Schausteller ist, sondern auch wer nie einer sein kann. So z.B. Zeltverleiher, Festgastronomen usw. Also, Bömmels an die Windschutzscheibe und eine Popkorntüte hinterm Sitz reicht nicht.
Vergesst einfach diese ganze Schausteller-Ausnahme-Grütze.
naja, hier in Österreich gibt es das noch, bei Euch waren sie schon schlauer
Ja; die Rummeldreher sind schon ein SEHR eigenes Völkchen.
Zumindest hier in D.
Es gibt da 'ne Menge ungeschriebene, aber sehr klar definierte Regeln im Umgang untereinander. Incl. einer straffen Hackordnung.
Streckt bloß nicht mal die Griffel nach einer der (mit)fahrenden 'Schönheiten' aus.....
Und Die mit der berühmten Popcorntüte hiner- & dem Teddy auf'm Beifahrersitz gelten schnell als Nestbeschmutzer und werden dann schonmal nachdrücklich aus Diesem geworfen.