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Selbständigkeit und halbe Stelle nach Ausbildung

  • JA.ms
  • 5. Januar 2011 um 16:16
  • JA.ms
    Verifiziert
    Beiträge
    13
    • 5. Januar 2011 um 16:16
    • #1

    Hallo! Nach meiner Ausbildung würde ich gerne in Teilzeit (~20 Std./Woche) in meinem Ausbildungsbetrieb weiter arbeiten, den Rest der Zeit selbstständig. Was haltet ihr von dieser Idee und hat das schon mal jemand hier so gemacht? Wie würde sowas Versicherungstechnisch laufen? Danke für Anregungen und Erfahrungen zu diesem Thema!

  • falcocgn
    Profi
    Reaktionen
    273
    Beiträge
    1.251
    • 5. Januar 2011 um 18:02
    • #2

    Hallo JA.ms,

    das ist auf jeden Fall möglich. steuertechnisch handelt es sich um zwei verschiedene Einkunftsarten. Du musst also zwingend eine Einkommensteuererklärung nach ablauf des Kalenderjahres abgeben. In der füllst Du die Anlage GSE aus für die gewerblichen Einkünfte nach Erstellen der Einnahme-Überschussrechnung. Und in der Anlage N die nichtselbständigen Einkünfte.

    Versicherungstechnisch wäre es besser, wenn Du mehr als 20h/Woche=50% der Arbeitszeit als Angestellter verbringen würdest. Dann kann Dir die gesetzliche Krankenversicherung auch keinen Ärger machen wegen der anderen Tätigkeit.

    Ansonsten rate ich Dringend, die Beiträge zum Thema Selbständigkeit und Existenzgründung in diesem Forum durchzulesen und AUF JEDEN FALL einen ein- oder zweitägigen Kurs bei der IHK zum Thema Existenzgründung zu besuchen, BEVOR Du den Gewerbeschein holst!

    - DAS Fachbuch für die Veranstaltungstechnik https://www.europa-lehrmittel.de/Fachkunde-Vera…technik/60877-1

  • mringhoff
    Profi
    Reaktionen
    6
    Beiträge
    5.262
    • 5. Januar 2011 um 21:11
    • #3

    Ein Hinweis vielleicht noch: Es ist nicht möglich, bei seinem Arbeitgeber (Festanstellung) auch darüber hinaus noch für diesen selbständig (also auf Rechnung) zu arbeiten. Zum Beispiel, wenn mal Not am Mann ist. Hier würden über die Hintertüre Sozialabgaben gespart werden, das passt dem Staat natürlich nicht. Deshalb hat er in der Lohnsteuerdurchführungsverordnung (§2) auch geschrieben:
    "Arbeitslohn sind alle Einnahmen, die dem Arbeitnehmer aus dem Dienstverhältnis zufließen. Es ist unerheblich, unter welcher Bezeichnung oder in welcher Form die Einnahmen gewährt werden."
    http://www.gesetze-im-internet.de/lstdv/__2.html
    Sprich: wenn Du von ihm als "Selbständiger" gebucht wirst, muss er das auch über die Lohnabrechnung bezahlen...

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