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nebelfluid buchen - einnahmeüberschussrechnung

  • third harmonic
  • 9. Januar 2011 um 07:20
  • kurzschluss_meister
    Verifiziert
    Beiträge
    293
    • 10. Januar 2011 um 15:54
    • #21
    Zitat von "third harmonic"


    es gibt ein urteil FG münster v. 17.12.2008 - 6 K 2187/08, Az BFH X R 18/09 ...dass die verwendung des vordruks "Anlage EÜR" nicht zwingend verlangt werden kann, weil es an einer wirksamer rechtsgrundlage fehle, ein revisionsverfahren ist vor dem BFH anhängig...
    die auflistung einnahmen, ausgaben, gwg, afa, sammelposten, reisekosten, umsatzsteuerjahreserklärung muss du schon machen... die zahlen in die EÜR eintragen kostet 3h mehr...
    gruß georg

    Ok, wir haben ein wenig aneinander vorbeigeredet.

    Der Erklärungsvordruck "Einnahmenüberschussrechnung – Anlage EÜR" findet nur Anwendung, wenn die Betriebseinnahmen für ein Unternehmen oberhalb der Grenze von 17.500 Euro liegen und der Gewerbetreibende oder Freiberufler den Gewinn NICHT durch Bilanzierung (echte Buchführung) ermittelt.

    Zitat von "third harmonic"

    doch sorry kleingewerbetreibene/-unternehmer, mit umsatzsteuer ...


    Kleingewerbetreibende: geringe Betriebsgröße
    Kleinunternehmer: Kann umsatzsteuerlich wie Privatmann behandelt werden... Abgabe lediglich formlose Einnahmenüberschussrechnung. Bis 17500 Euro Umsatz.

    Quelle: http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/kle…treibender.html

    "Erfolg besteht darin, dass man genau die Fähigkeiten hat, die im Moment gefragt sind."
    "Wer aufhört zu werben, um Geld zu sparen, kann ebenso seine Uhr anhalten, um Zeit zu sparen."
    Henry Ford

  • toadie
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    1
    • 10. Januar 2011 um 19:24
    • #22

    Hallo,

    bei der Einnahmenüberschussrechnung wird nichts gebucht. es werden lediglich die Ausgaben den Einnahmen gegenübergestellt. Das Ergebnis ist dann der Gewinn oder Verlust aus dem Gewerbebetrieb und wird bei dem Gewerbe als Nebentätigkeit einfach als zu versteuerndes Einkommen gerechnet und genauso versteuert.

    Auch hier ist eine Umsatzsteuerpflicht möglich, wenn man auf seinen Rechnungen die Umsatzsteuer ausweisen möchte, ja auch als Kleinstunternehmer.

    Gebucht wird nur in Kontenrahmen bei der Buchführung zur Bilanzierung. Dies ist aber bei Kleingewerken weder gewünscht noch sinnvoll.

    Mir hat damals ein Beratungsgespräch beim Finanzamt mit meinem Sachbearbeiter sehr geholfen. Er sagte mir wie er es gerne hätte und genauso mache ich es, es gab bisher noch nie Probleme *auf Holz klopf* :D
    Auch ein Gespräch beim Steuerberater kann Sinnvoll sein, aber obacht, viele wollen einen gleich als Kunden verhaften...

    Gruß
    toadie

    Physik kann man nicht überlisten

  • mringhoff
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    • 10. Januar 2011 um 19:38
    • #23
    Zitat von "third harmonic"

    ... in der EÜR 2010 ....


    Du machst schon den Abschluss für 2010? Wow....
    Da bekommt man vom hiesigen Finanzbeamten sicher den ein oder anderen "Frühbucherrabatt" :)

    (jaja, ich weiß - §4/3-Rechner buchen nicht...)

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  • third harmonic
    Beiträge
    34
    • 10. Januar 2011 um 20:20
    • #24
    Zitat von "mringhoff"


    Du machst schon den Abschluss für 2010? Wow....
    Da bekommt man vom hiesigen Finanzbeamten sicher den ein oder anderen "Frühbucherrabatt" :)

    (jaja, ich weiß - §4/3-Rechner buchen nicht...)


    bereite mich vor, da ich jetzt gerade zeit dafür habe... :-}

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  • david anhäuser
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    • 11. Januar 2011 um 10:03
    • #25

    Moin,

    bevor du was in irgendwelchen Anlagen ( E,Ü,R,G etc haste nicht )weg buchst geh lieber zum Steuerberater! Sowas wird auf Konten gebucht und nicht in Anlagen. Hab auch 2009 mir gedacht gut haste zeit!, ein Komma falsch gesetzt und schon hat man eine Sonderprüfung am Hals und die Kostet dich das 4 fache :cry: naja wieder was gelernt :D

  • mringhoff
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    • 11. Januar 2011 um 11:04
    • #26

    Die "Anlage EÜR" ist ein Beiblatt in der Einkommenssteuererklärung, hat also mit Anlagevermögen oder Tonanlagen nichts zu tun. Dieses Beiblatt ersetzt die Einnahme-Überschuss-Rechnung und sollte eigentlich eine Erleichterung für kleine Gewerbetreibende sein, die nicht bilanzieren müssen.

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  • third harmonic
    Beiträge
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    • 11. Januar 2011 um 11:27
    • #27
    Zitat von "mringhoff"

    Die "Anlage EÜR" ist ein Beiblatt in der Einkommenssteuererklärung, hat also mit Anlagevermögen oder Tonanlagen nichts zu tun. Dieses Beiblatt ersetzt die Einnahme-Überschuss-Rechnung und sollte eigentlich eine Erleichterung für kleine Gewerbetreibende sein, die nicht bilanzieren müssen.


    ganau so is it!
    mit der ein/über.., EÜR mach ich das schon seit 6 jahren, ohne steuerberater...
    und wenn ich ein dickes problem habe dann fahre zu FA und und frage, die sind verpflichtet dir eine info geben
    beratung machen die aber nicht!!!
    ich werde doch nicht wegen fluid zu s. berater gehen und paar hundert euro für die steuererklärung blechen...
    zu FA wegen fluid!!! ha ha auch nicht...
    :P georg

    pa-thiel.com
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  • mringhoff
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    • 11. Januar 2011 um 12:08
    • #28

    naja, der eine kanns halt und der andere nicht. Der eine hat eine kaufmännische Vorbildung und kommt mit den Steuererklärungen klar, für den anderen sind das böhmische Dörfer.
    Wer sich auskennt und wer nicht, kann man hier über ein Forum nicht klären. Das ist auch immer ein fließender Übergang zum Steuerberater.
    Wenn man aber mit falsch verwendeten Fachbegriffen und wirren Fragen seinen Thread beginnt, dann darf man es den anderen auch nicht verdenken, daß sie gleich zu einem Steuerberater raten.
    Das ist wie, wenn jemand von "Wattzahlen" spricht und gleichzeitig nachfragt, wie man denn einen Stromverteiler repariert.... :)

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  • Mechwerkandi
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    • 11. Januar 2011 um 12:17
    • #29
    Zitat von "mringhoff"


    Das ist wie, wenn jemand von "Wattzahlen" spricht...


    Wieso?
    Das hat er auf seiner Stromrechnung gelesen.
    Da steht drauf, er muss für jedes Watt zahlen.

  • DJ-JAJA
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    • 20. Januar 2011 um 08:53
    • #30

    Ahoi,
    so ganz habe ich ja nicht verstanden, was Du für eine Antwort suchst....was wohl an Deiner Frage liegt.
    Nutzt Du ne Buchhaltungssoftware? Oder machst Du das mit Excel?

    Ich kenne viele die sich so ne Software von Lexware und Co gekauft haben, weil die als besonders tauglich für Kleingewerbetreibende beworben wird.
    Das Problem ist, das die Begrifflichkeiten dann evtl. nicht korrekt sind.
    Buchungen, nimmt man eben normalerweise nur dann vor, wenn man eine Buchhaltung hat. (Tickets etc....mal außen vorgelassen, damit nicht wieder einer hier mit derlei Lustigem um die Ecke kommt :wink: ).

    Da Du scheinbar keinerlei Begriffe aus der Buchhaltung kennst unterstelle ich, dass Du das auch nicht selbst machst. Du wirst irgend ne Auflistung Deiner Ausgaben und Einnahmen machen und den Saldo ziehen.
    Ist das so?
    Wenn "JA", dann ist Nebelfluid einfach eine Ausgabe.
    Wenn "Nein" dann ist IMHO Nebelfluid ein RHB Stoff und damit im SKR03 der Kontengruppe 1300 (z.B. 1360) zuzuordnen.
    Ich nehme RHB, weil die Maschine ohne Fluid nicht betrieben werden kann.
    Hier mal ein schnell ergoogelter Kontenplan, der Dir reichen sollte.
    ftp://ftp.hsc-dw.de/FinanzPlus01/D…ussrechnung.pdf


    Grüße Alex

    Frauen denken analog; Männer digital!
    (Loriot)
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    http://www.youtube.com/watch?v=uVMcMW2Jovs
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    KEIN BÜROKRATIEABBAU!!!

  • mringhoff
    Profi
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    • 20. Januar 2011 um 09:10
    • #31

    ...aber wir haben doch das jetzt alles geklärt oder?
    (Lies mal die Beiträge durch...)

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  • DJ-JAJA
    Reaktionen
    16
    Beiträge
    4.137
    • 20. Januar 2011 um 11:22
    • #32

    Hatte wahrscheinlich die entscheidende Aussage des Threadstellers gelesen. wo er schreibt, dass er es verstanden hat.

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