es gibt immer mal wieder Veranstalter die vergessen in temporären Locations Notbeleuchtung einzuplanen. Es liegt für mich also nahe hier aushelfen zu können. Welche Auflagen gibt es für entsprechende Akkuleuchten (entsprechende Lux Zahl und 3 Stunden Betriebsdauer hab ich raus gefunden)
Notbeleuchtung
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sie müssen im Notfall angehen..
Was der Notfall ist das kann jeder für sich definieren. Wir hatten die Diskussion bei einem ca. 600 m² Zelt ob die Notausgangslampen bei einer Disko Veranstaltung nun dauerhaft leuchten müssen oder nicht und irgendeiner der in einer Firma arbeitet die das wohl ständig machen hat gemeint sie müssen nicht dauerhaft leuchten. Ich würde da allerdings einfach mal beim TÜV nachfragen. Die haben Leute die sich auch ständig in großen Theatern umschauen (hatte da selbst vor einigen Jahren so einen vor mir stehen..) und sich mit sowas eigentlich auch auskennen sollten
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Zitat
Was der Notfall ist das kann jeder für sich definieren.
Interessante Herangehensweise...
Ein Blick in die VstättVO / Sonderbauordnung und die DIN EN 1838 hilft weiter!
SKY
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das ist schon gut, jetzt bräuchte ich nur noch die DIN EN 60598-2-22 um die anforderungen an batterie betriebene leuchten zu kennen.
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Jeder Zeltvermieter hat so etwas in seinem Prortfolio, kann man von der Stnage kaufen.....
....muss es nicht immer eine Akkugepufferte Lampe sein, so etwas kan man auch mit einem Aggregat und entsprechender Schaltung lösen, das kann unter Umständen günstiger sein.....
Frank