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Aufkleber "geprüft nach BGV A2"

  • Magic
  • 28. April 2003 um 22:44
  • Magic
    Verifiziert
    Beiträge
    652
    • 28. April 2003 um 22:44
    • #1

    Hi,

    weiss einer, wo ich die herbekomme ? Habe schon "gegoogelt", habe aber nix gefunden !

    Gruß Dirk

    The Show must go on ...

  • steffen.haas
    Beiträge
    57
    • 29. April 2003 um 09:48
    • #2

    Hi,

    diese Aufkleber gibt es nicht (zumindest haben ich sie noch nie gesehen(und ich arbeite immer mit geprüften Material)). Es gibt diese schönen gelben Aufkleber, auf denen die 12 Monate des jeweiligen Jahres erwähnt sind(ähnlich der Plaketten beim Auto). da wird das Datum eingetragen, an dem das Material geprüft wurde, damit ein Jeder sieht, ob er die Strippe noch verwenden darf. Weitere Nachfrage: bist du befugt Prüfungen nach BGV A2 durchzuführen, bist du es nicht, dann darfst du auch nicht die Aufkleber auf deine Kabel kleben. Die gelben Aufkleber gibt es übrigens im Elektrofachhandel.

    LG, der Steffen

  • LMS-Daniel
    Profi
    Beiträge
    245
    • 29. April 2003 um 12:15
    • #3
    Zitat von "steffen.haas"

    Hi,

    diese Aufkleber gibt es nicht (zumindest haben ich sie noch nie gesehen(und ich arbeite immer mit geprüften Material)).

    es gibt diese Aufkleber schon.
    Dafür gibt es mehrere Bezugsquellen, aber es ist doch nicht damit getan einfach einen Aufkleber auf die Geräte zu kleben.

  • Magic
    Verifiziert
    Beiträge
    652
    • 30. April 2003 um 01:04
    • #4
    Zitat von "steffen.haas"

    Hi,

    diese Aufkleber gibt es nicht (zumindest haben ich sie noch nie gesehen(und ich arbeite immer mit geprüften Material)). Es gibt diese schönen gelben Aufkleber, auf denen die 12 Monate des jeweiligen Jahres erwähnt sind(ähnlich der Plaketten beim Auto). da wird das Datum eingetragen, an dem das Material geprüft wurde, damit ein Jeder sieht, ob er die Strippe noch verwenden darf.

    Genau die meinte ich !

    Zitat


    Weitere Nachfrage: bist du befugt Prüfungen nach BGV A2 durchzuführen, bist du es nicht, dann darfst du auch nicht die Aufkleber auf deine Kabel kleben.


    Das ist ja auch wohl total logisch !
    Ich abeite Hauptberuflich als Elektriker bei den Stadtwerken, dort werden auch alle Geräte, Kabel getestet. Das macht ein Kollege von mir, hat auch die entsprechenden Messgeräte (Stadtwerke hat es ja :D )
    Leider haben wir nur diese dämlichen SW-Aufkleber (mit Logo und so) möchte ich nicht so gerne einsetzen.

    Zitat


    Die gelben Aufkleber gibt es übrigens im Elektrofachhandel.


    Wo denn ??? Bezugsquelle und so ....

    The Show must go on ...

  • Magic
    Verifiziert
    Beiträge
    652
    • 30. April 2003 um 01:05
    • #5
    Zitat von "LMS-Daniel"

    es gibt diese Aufkleber schon.
    Dafür gibt es mehrere Bezugsquellen, aber es ist doch nicht damit getan einfach einen Aufkleber auf die Geräte zu kleben.

    Das ist ja richtig. Vielleicht kannst Du mir ja mal eine Bezugsquelle nennen (per PM)
    Würde mich freuen von Dir zu hören.

    Gruß Dirk

    The Show must go on ...

  • LMS-Daniel
    Profi
    Beiträge
    245
    • 30. April 2003 um 12:32
    • #6

    Bezugsquelle hast Du als pm erhalten, einfach um zu vermeinden, dass sich jeder "Hobbybastler" überall die Aufkleber draufklebt.

    Gruss Daniel

  • Steffen
    Profi
    Beiträge
    1.817
    • 11. Mai 2003 um 11:26
    • #7

    Hi Daniel,

    Wir haben uns bis dato die Aufkleber selbst ausgedruckt. Wenn Du ne Bezugsquelle hast, bitte per PM, such mich tot danach.

    By the way : bei uns sind ALLE im Team Elektrofachkräfte und somit befugt, die Messungen durchzuführen, rein rechtlich gesehen sogar mit nem Multimeter (die VDE-Testgeräte mit "eindeutiger Anzeige" dürfen nicht nur von Fachkräften, sondern auch von "unterwiesenen Personen" (lt. VDE) verwendet werden)

  • maddin[RDH]
    Beiträge
    143
    • 11. Mai 2003 um 16:24
    • #8

    Für eine BVG A2 messung müssen speziell dafür vorgesehene Messgeräte verwendet werden!! Bitte nicht mit nem Baumarkt Multimeter messen !!!


    Ein Paar Beispielgeräte zur BVG A 2 Messung:
    http://www.gmc-instruments.com/deutsch/produk…07010702sii.htm

    http://www.gmc-instruments.com/deutsch/produkte/secutestsii.htm

    http://www.gmc-instruments.com/deutsch/produk…est0100s-ii.htm

    Und zu den Aufklebern, bitte nicht selber Ausdrucken !! Es handelt sich nunmal um TÜV Plaketten die genormt sind! Bei selber ausgedruckten kann es ärger geben !!! Oder druckt ihr eure TÜV Plaketten fürs AUTO auch selber ???? :o
    Und mach den Prüfungen muss für jedes Gerät auch ein prüfprotokoll nach DIN VDE 0701/0702 und DIN VDE 0100 vorhanden sein !!!


    gruss maddin

    Hassu mal Gaffa ?? *Argh*

    Das Aussehen eines Lichtbildes liegt der "optischen Logik" zugrunde!

  • Steffen
    Profi
    Beiträge
    1.817
    • 19. Mai 2003 um 13:12
    • #9

    Was das mit dem Messen betrifft : VORSICHT, AUF MEINEM BAUMARKT-MULTIMETER STEHT "FLUKE" DRAUF...

    Ansonsten, Zitat VDE 0701 : "Die Messungen dürfen von ELEKTRO-FACHKRÄFTEN auch mit hierfür geeigneten Multifunktions-Meßgeräten durchgeführt werden"

  • KaiK
    Profi
    Beiträge
    292
    • 19. Mai 2003 um 14:19
    • #10
    Zitat von "Steffen"


    Ansonsten, Zitat VDE 0701 : "Die Messungen dürfen von ELEKTRO-FACHKRÄFTEN auch mit hierfür geeigneten Multifunktions-Meßgeräten durchgeführt werden"


    Damit sind aber KEINE Multimeter gemeint! Das Gerät muss explizit für Messungen nach VDE 0701/0702/0100 zugelassen sein, bzw. irgendwo in der Beschreibung sollte sowas wie BGV-A2 Tester zu finden sein.

  • Steffen
    Profi
    Beiträge
    1.817
    • 19. Mai 2003 um 15:23
    • #11

    @ KaiK : Die von mir beschriebene Version ist die Auslegung unserer Elektroinnung ... By the way : Ich selbst bin zwar Elektrofachkraft, aber KEIN Handwerkselektriker :)

    Wir haben (wie oben aber auch schon geschrieben) selbst nen VDE-Tester in der Firma, allerdings keinen mit Meßprotokoll-Schreiber. Und was das mit den angeblichen "TÜV-Plaketten" betrifft:
    Zitat SP25.1/5 , Kapitel 7.4 (Prüfnachweise)
    "In der Praxis hat es sich bewährt, die geprüften Betriebsmittel mit einer der Prüfplaketten, wie sie beispielsweise hier abgebildet sind, zu versehen. Die Plaketten haben den Vorteil, dass der Benutzer feststellen kann, ob ein elektrisches Betriebsmittel geprüft ist bzw. wann es wieder geprüft werden muß." (Anmerkung : abgebildet ist sowohl eine Plakette, die der TÜV-Plakette ähnlich sieht wie auch ein normales Etikett, welches den Aufdruck "geprüft DAtum)

  • phil
    Beiträge
    912
    • 19. Mai 2003 um 15:32
    • #12
    Zitat von "maddin[RDH

    "]Oder druckt ihr eure TÜV Plaketten fürs AUTO auch selber ????

    mach ich die tüv prüfung für mein auto selber? bin ich dazu befugt? nein!

    zur A2 prüfung sind elektrofachkräfte aber befugt.

    also?!

  • Steffen
    Profi
    Beiträge
    1.817
    • 19. Mai 2003 um 16:08
    • #13
    Zitat

    zur A2 prüfung sind elektrofachkräfte aber befugt.

    Eben...

  • maddin[RDH]
    Beiträge
    143
    • 20. Mai 2003 um 14:44
    • #14

    Jo ok


    wollte eigendlich auch nur die 3 geräte vorstellen ;)

    nichts für ungut
    hab 2 jahre BVG A" Messungeng für ne Rohrbaufirma durchgeführt ( ca. 9500 Geräte )


    und mit den obengenannten geräten gehen die messungen wie nichts von der hand ( CPU gestützter messablauf)

    maddin ;)

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