In einem anderen Thread (http://www.paforum.de/phpBB/viewtopic.php?f=35&t=84151) diskutiert man gerade über die Messung nach DIN 15905-5. Da es in diesem Thread ursprünglich um das Produkt eines Mitbewerbers geht, habe ich mich an dieser Diskussion nicht beteiligt. Dafür gibt es nun in diesem Thread ein paar Anmerkungen:
Ermittlung des maßgeblichen Immissionsort
Der maßgebliche Immissionsort ist der für das Publikum zugängliche Ort, wo der höchste Schalldruckpegel erwartet wird. Bei einfachen Anlagen darf da mit der Erwartungshaltung eines verständigen Tontechnikers rangegangen werden - üblicherweise liegt der maßgebliche Immissionsort auf Linie der Hauptbeschallungssysteme direkt hinter den Absperrgittern, bei geflogenen Systemen teilweise auch ein paar Meter weiter hinter, wobei die Unterschiede da meist eher gering sind.
Bei komplexeren Anlagen nimmt man halt einen Handschallpegelmesser und misst nach. Erfahrung dabei: Der maßgebliche Immissionsort liegt nicht immer "vorne", aber wenn man "vorne" gemessen hätte, liegt man zumindest nicht weit daneben.
Messmikrofon am FOH
Einfache Regel: Das Messmikrofon hat bei Messungen nach DIN 15905-5 am FOH nichts zu suchen.
Hintergrund: Am FOH ist es so gut wie immer leiser als am maßgeblichen Immissionsort, von daher heben die Korrekturwerte das gemessene Signal an - und damit auch die Publikumsgeräusche.
Nehmen wir an, am FOH ist es 8 dB leiser als am maßgeblichen Immissionsort, die Korrekturwerte heben somit um 8 dB an. Nun macht das Publikum etwa 95 dB Lärm (das ist schon ganz nett, aber noch nicht "Tokyo Hotel"...), die Korrekturwerte heben das um 8 dB an, sind wir bei 103 dB und somit satt über dem Richtwert. Da hilft auch nicht der Einsatz eines hohen Stativs.
Statt dessen ran mit dem Messmikrofon an die Boxen, so dass die Korrekturwerte das gemessene Signal absenken, sagen wir mal um 10 dB, dann geht das Publikumsgeräusch mit 85 dB in die Messung ein und kann vernachlässigt werden.
Kleiner Hinweis an die Tontechniker: Wenn bei Euch nach DIN 15905-5 gemessen wird und das Messmikrofon steht am FOH, dann sagt dem Veranstalter, er soll diesen Dilletanten nach Hause schicken und jemand beauftragen, der sich damit auskennt. (Ausnahmen kann man dann machen, wenn ganz leises Publikum zu erwarten ist. Und bei Messungen nach TA Lärm (Nachbarschaftsschutz) gilt dieser Hinweis auch nicht.)
Pegelfestigkeit Messmikrofon
Messung vor den Boxen heisst nicht nur, dass das Messmikrofon XLR-Anschlüsse haben sollte (oder man macht halt noch mal alle Kabelbrücken auf...), sondern dass auch eine gewisse Pegelfestigkeit erforderlich ist.
Neben den 99 dB L(A)eq möchte man ja meist auch noch 135 dB L(C)peak nachweisen, und wenn die Korrekturwerte das Signal um 10 dB nach unten ziehen, dann sollte das Messmikrofon bei 146 dB (135 dB + 10 dB + 1 dB Reserve) noch innerhalb des Linearitätsbereichs sein. Aus dem Grund habe ich dpa dazu überredet, dass sie den Vorverstärker vom 4091 überarbeiten, und jetzt endet der Linearitätsbereich bei der Messung von L(C)peak bei 148 dB.
Messanlagen, die bis 138 dB linear sind, mögen im Arbeitsschutz durchaus verwendbar sein, aber bei der Messung nach DIN 15905-5 sind sie eher nicht zu gebrauchen.
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