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Regelung bei Laser

  • karambolage
  • 1. Mai 2003 um 17:56
  • karambolage
    Beiträge
    23
    • 1. Mai 2003 um 17:56
    • #1

    Wie ist den nun die Situation bei Veranstaltung und Laser...ab wann TÜV, was macht der...und und und

  • MAShowt
    Beiträge
    161
    • 2. Mai 2003 um 11:26
    • #2

    Hi!

    So viel ich weiß ist TÜV ab Laserschutzklasse 4 angesagt!
    Der schaut ob der Laser richtig installiert ist und alle geltenden Sicherheitsvorschriften eingehalten werden!

    Ach ja und viel Geld kostet er auch noch, aber bitte nie einen
    Laser ohne TÜV betreiben!!!

  • marcoboy
    Verifiziert
    Reaktionen
    190
    Beiträge
    6.816
    Marktplatz Einträge
    3
    • 2. Mai 2003 um 12:51
    • #3

    ab einer ausgangsleistung von über 5mW muss die Anlage vom TÜV bei öffentlichen veranstaltungen abgenommen werden früher war das klasse 3b ( die klassen wurden aber geändert ) Klasse 4 waren damals laser über 500mw ! das macht schon autsch beim reinfassen :D

    Der man vom TÜV konntrolliert nicht nur sicherheitseinrichtungen aufstellen etc der Anlage sondern rechnet bzw messen die MZB werte aus . Von jeder gescannten figur ! zu DM zeiten waren immer 1500dm für den Herrn einzuplanen . der gibt die einen schein in die Hand diesen legst du beim Ordungsamt vor bzw beim Amt für Arbeitsschutzt u. Arbeitssicherheit .

    Passiert trotzdem was haftes du immer noch !

    Die meisten der Typen arbeiten ohne jeglich sicherheitseinrichtungen ohne TÜV besonders in Diskoteken passierts schon mal das ein 3W weißlichtstrahl mitten im Publikum steht.

    Laser sind kein SPIELZEUG :evil:

  • Boxenguru
    Beiträge
    916
    • 2. Mai 2003 um 14:26
    • #4

    Der TÜV muss rann ab Laserklasse 3B oder neu jetzt 3R oder
    Laserklasse 4

    Denn es gibt auch Industielaser die 10Watt haben aber als Klasse 2 Zertifiziert sind. -> da dann kein TÜV

    Da wir hier aber von auschlieslich showlaseranlagen ausgehen.
    Wie oben gesagt ab 5mW TüV
    und es muss ein Laserschutzbeauftrager vor ort sein der die Anlage betreibt.

    Das es wieder keiner bei so kleinen Anlagen macht 5-30mW ist wieder ein anderes Kapitel.

    Vorschrift ist Vorschift.
    nachzulesen EN 60825
    oder VDE 825
    VDE 837

    geht nicht gibts nicht !
    nicht motzen besser machen ;)

  • snoopy
    Beiträge
    130
    • 4. Mai 2003 um 19:21
    • #5

    Hallo

    ich hätte mal eine andere Frage. Ich selbst mache gerade ein studium (mechatronik) und den VA-Service nebenher. Kann ich da nicht selber Lasersachverständiger werden und dann meine Anlage selbst abnehmen????

    gruß snoopy

  • Boxenguru
    Beiträge
    916
    • 4. Mai 2003 um 19:51
    • #6

    Nein.

    Ausser du arbeitest beim Tüv.
    Und auch wenn es sö wäre darfst du deine Anlage nicht selber abnehmen.

    Ein Laserschutzbeauftrager oder Sachverständige ist keine Amtsperson.
    sie sind nur zum Betrieb von Showlaser Anlagen vorgeschrieben.

    geht nicht gibts nicht !
    nicht motzen besser machen ;)

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