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Verkauf an Privatpersonen

  • maaatin
  • 27. März 2012 um 16:25
  • maaatin
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    • 27. März 2012 um 16:25
    • #1

    Hallo.

    Folgende Situation:
    Ich habe vor einige Geräte aus meinem Bestand zu verkaufen. Am besten über ebay versteigern.

    Da damit zu rechnen ist das die meisten Privatkäufer sind kann ich ja nicht auf den Auktionspreis noch die MwSt. draufrechnen.

    Das ganze ohne Rechnung zu verkaufen ist auch doof, da ich es ja dann noch immer im Bestand habe.

    Wenn ich es nun für den Auktionspreis brutto verkaufe, und die Rechnung mit MwSt. schreibe mache ich 19% "Verlust" - was natürlich auch nicht optimal ist.

    Also wie geht man am besten damit um?

    vg Martin

    AULITEC Veranstaltungstechnik
    Martin Mauersberger

    Tel.: 02238 4784 078
    info@aulitec.de
    http://www.aulitec.de

    Neu in der Vermietung:

    L-Acoustics X-Series, ARCS-Series, Subwoofers and Amplified

    Shure QLXD digital Funkmikrofonsysteme

    MA dot.2 XL-F Lichtstellpult

    Pioneer DJM 900 NX2 - CDJ 2000 NX2

    Epson LCD - Laser Projektoren

  • Audiowerk
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    • 27. März 2012 um 16:48
    • #2

    Ebaypreise sind immer Bruttokurse, wenn du da was aufschlägst, gibt es Ärger mit der Plattform, wenn sich einer beschwert (ausgenommen Versandkostenabzocke, die wird toleriert). Gewerblich bei Ebay wird immer brutto verkauft, damit machst du 19% Verlust. Vielleicht geht was über Mindestpreisauktionen oder höheren Startkurs, der aber auch höhere Gebühren nach sich zieht. Was gedenkst du denn zu verkaufen? Wenn das altgediente Gebrauchtware ist, machen ein paar Mark fuffzich mehr oder weniger, die du dran verdient hast, doch nichts mehr aus.

    Oder ohne Rechnung und du streichst es nach vollendeter Abschreibung als defekt aus dem Inventarbestand :twisted:

  • test
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    • 27. März 2012 um 16:52
    • #3

    im engeren sinne ist das so. du bekommst zwar die mwst. aber mußt die auch wieder abführen.
    so ist es leider im leben.

    mal verliert man und mal gewinnen die anderen.

    der einzige weg das zu umgehen wäre, das es ein Kumpel für dich privat verkauft. du machst dann ein wenig Steuerhinterziehung indem du schreibst, das es dir kaputt gegangen ist.
    es kommt ja noch was erschwerend dazu: wenn du das gut über seinem Buchwert verkaufst, dann mußt du den Veräußerungsgewinn auch noch versteuern :D

    http://www.crystal-hannover.de
    Beschallung, Beleuchtung, LED technik
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  • djobi
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    • 27. März 2012 um 17:52
    • #4

    OMG ...
    vielleicht sollte man zu einer Gewerbeanmeldung doch einen Steuer- und Buchhaltungskurs verpflichtend vorschreiben.

    also, wenn du etwas gewerblich bei Ebay verkaufen willst, musst du einen gewerblichen Account anlegen.
    Inkl. korrekter AGB, Rücknahmebelehrung, etc.
    Alles andere wäre abmahnfähig.
    Du brauchst neben dem Account auch ein gewerbliches PayPal Konto.
    Ebay- und Paypalgebühren lassen sich natürlich (in deiner Gewinn/verlustrechnung) als Betriebsaufwendung absetzen.
    Die Geräte werden bei Verkauf aus dem Anlageverzeichnis ("Bücher") "gelöscht", natürlich werden die Erlöse entsprechend gewinnerhöhend gebucht. Was test meint, läßt sich auch als "Aktivierung stiller Reserven" betiteln.
    Der Ebay-VK ist immer inkl. MwSt, alles andere ist lt. Ebay-AGB unzulässig und daneben auch abmahnfähig.
    Daneben musst du an Verbraucher auch noch 12 Monate Gewährleistung auf deine Gebrauchtgeräte geben.
    Soweit die korrekte Kurzform.

    Ob du die Geräte als defekt austrägst, als "privatverkauf" anbietest, von Frau/Freundin/Mama oder bei Musik Produktiv bzw. Thomann auf dem Flohmarkt verhökerst o.ä. sollte man wohl besser nicht öffentlich in einem Forum diskuteren.

    Biete: Zeitrafferaufnahmen, z.B. vom Konzert oder Bühnenaufbau
    zur Miete: TW Audio Sys One B30/T24, M15, Global 4 Punkt Truss, Le Maitre Trockeneisnebel, A&H GLD80, QU-24, ew100 1G8, Nexo PS10 + PS15
    aktuelle Gebrauchtgeräte

    Einmal editiert, zuletzt von djobi (27. März 2012 um 18:08)

  • mringhoff
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    • 27. März 2012 um 17:57
    • #5
    Zitat von "maaatin"


    Wenn ich es nun für den Auktionspreis brutto verkaufe, und die Rechnung mit MwSt. schreibe mache ich 19% "Verlust" - was natürlich auch nicht optimal ist.
    Also wie geht man am besten damit um?

    Man macht ja nicht 19% Verlust, sondern man muss halt nur mit Bruttopreisen kalkulieren.
    Wenn Du etwas für 30,- EUR versteigerst, dann sind es halt 25,- EUR netto. Das kalkulatorische ist eigentlich nicht das Problem, zumal man mit dem Versteigerungspreis auch gerne immer wieder mal (positiv oder negativ) überrascht werden kann.
    Als gewerblicher Verkäufer an Privatpersonen musst Du die entsprechende Gewährleistung auf Gebrauchtware bieten. Das würde jetzt eher noch als Hürde sehen.
    Ebay-Erlöse sind einwenig wie Lottospielen, ob dann mit oder ohne MWSt. ist nur ein Rechenexempel.

    Es gibt Kollegen, die gebrauchte Ware aus der Firma ins Privatvermögen übernehmen und danach als Privatmann das Zeug verkaufen. Ein nicht immer ganz sauberer Deal, denn wer als Privatmann zuviel verkauft, dem sagt man gewerbliches Handeln nach. Und andererseits akzeptiert ein Betriebsprüfer auch nicht, wenn ein Artikel für 5,- EUR aus der Firma ins Privatvermögen übernommen wird, der dann später bei ebay 200,- EUR bringt...

    Am besten, Du stellst Dein Zeug ins PA-Forum rein (vtb2b). :) Das kostet weder Einstellgebühr noch Provision und hier trifft man meist auch auf gewerbliche Käufer. (Allerdings sind auch hier die Preise brutto anzugeben, aber wie gesagt, das ist nur ein Rechenproblem)

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  • Audiowerk
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    • 27. März 2012 um 20:24
    • #6
    Zitat von "mringhoff"

    Und andererseits akzeptiert ein Betriebsprüfer auch nicht, wenn ein Artikel für 5,- EUR aus der Firma ins Privatvermögen übernommen wird, der dann später bei ebay 200,- EUR bringt...


    Was ich später privat noch dafür bekomme, muss der Betriebsprüfer ja nicht wissen.

    Gewerblich verkaufen bei Ebay würde ich allein schon wegen dem Rattenschwanz mit Gewährleistung, Rücknahme usw. nicht machen. War das nicht aus so, dass, wer in Deutschland solcherlei technisches Zeug verdealt, irgendwelche Entsorgungspauschalen entrichten muss? Wir hatten vor Jahren mal so eine Diskussion im Forum, aber ich kann mich nur noch sehr dunkel daran erinnern.

    Was an Veranstaltungstechnik mehrere Jahre alt und abgeschrieben ist und nicht Zehntausende Euro gekostet hat, das wird nach den langen Jahren der Arbeit als defekt und entsorgt gekennzeichnet und ausgetragen. Man kann natürlich alles übertreiben, aber um mal ein paar Altlasten loszuwerden, sollte das doch wohl taugen. Was dem Staat dadurch an Steuern entgeht, drücken wir ihm an der Tankstelle doch sowieso doppelt und dreifach wieder hintenrein. Insofern ein Nullsummenspiel :)

    Nullsummenspiel auch im Sinne dessen, was test bereits erwähnte: mal gewinnt man, mal verliert man. Ich erinnere mich, dass ich mal AT-Wirelessanlagen, die ich für 140,- brutto eingekauft hatte, nach vierjähriger Nutzungsdauer für 100,- wieder bei Ebay losgeworden bin. Da habe ich große Augen gemacht. Auch, als ich vor langer Zeit Sennheiser ew100 IEM versteigerte (das ist schon fast vier Jahre her). Die komplette Strecke im Topzustand für 130 Euro :cry:. Parallel hatte einer einen nackten ew100-Taschenempfänger (baugleich) ohne alles andere für 150 Euro verkloppt. Tja, dumm gelaufen. Ich habe mich aber auch nicht beschwert, als ich vor zwei Wochen 30m Ölflexkabel 5G6 (!) mit Bals-Armaturen dran für 27 Euro am Sonntagmorgen ersteigert habe. Gebrauchsspuren: nahezu keine :). Man muss bei Ebay auch in Ehren verlieren können (auch Geld). Und wenn das Gerät, was man loswerden muss, sich verdient und auch bezahlt gemacht hat, ist doch alles gut.

    2 Mal editiert, zuletzt von Audiowerk (27. März 2012 um 20:32)

  • Audiowerk
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    • 27. März 2012 um 20:30
    • #7

    Doppelpost - Verzeihung

  • mringhoff
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    • 27. März 2012 um 23:17
    • #8
    Zitat von "Audiowerk"


    Was ich später privat noch dafür bekomme, muss der Betriebsprüfer ja nicht wissen.


    Aber der will es wissen :)
    Blöd sind solche Fahnder doch auch nicht. Wer das vielleicht ein- oder zweimal macht mit Kleinkram, der wird vielleicht nicht auffallen, aber wer sich das als "Geschäftsmodell" überlegt, wird irgendwann mal gerupft werden.
    Mag sein, daß es momentan zuwenig Prüfer gibt und vielleicht manche mangels Umsatz durchs Raster fallen, aber man sollte nicht glauben, daß man schlauer als das Finanzamt ist... Gilt jetzt nicht nur für die Privatentnahme....

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  • Audiowerk
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    • 28. März 2012 um 16:59
    • #9

    Nee, schlauer als das Finanzamt bestimmt nicht. Aber die leiden genau so unter Personalmangel wie Deutschlands Schulen oder Polizeidienststellen. Folge: ich kann unbehelligt Richtgeschwindigkeit auf der Landstraße fahren :D (Übertragungen auf die Steuererklärungssituation erspare ich mir jetzt *eg*)

  • mringhoff
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    • 28. März 2012 um 17:35
    • #10

    Im Gegensatz zur Geschwindigkeitskontrolle dürfen Betriebsprüfer bis zur Verjährungsfrist in der Vergangenheit wühlen. Und je nach Umsatz- und Gewinnhöhe fällt man automatisch in ein Raster, wo mal eine Routinekontrolle fällig ist. Wer also nicht gerade ein Nebenerwerbsgewerbe führt, für den stehen die Chancen gut, mittelfristig eine Betriebsprüfung zu bekommen.

    Und im Gegensatz zur Geschwindigkeitsübertretung, die im üblichen Rahmen vielleicht eine Handvoll Euros kostet, kanns bei entdeckten Schwindeleien bei der Steuer eher unangenehm werden. Da wird dann noch viel tiefer gewühlt und wenns blöd läuft auch noch der PC, Smartphone und anderes beschlagnahmt. Auch wenn man dann nichts mehr findet, die Existenz des Betriebes kann auf dem Spiel stehen, so ohne PC und Handy....

    Klar, das kann alles auch unentdeckt bleiben, vielleicht sogar auch, wenn der Betriebsprüfer im Haus ist, aber das muss jeder mit sich selbst ausmachen. Steuer sparen kann man auch ganz legal, wozu immer diese abgedroschenen Tricksereien?

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  • Audiowerk
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    • 28. März 2012 um 21:05
    • #11

    Ich mache so etwas ja auch nicht. Würde natürlich auch niemandem explizit dazu raten. Ich habe davon bloß in der Bäckerblume gelesen. Hier ist jeder Betriebsprüfer herzlich willkommen - wobei mir der Steuerberater immer wieder erklärt, dass des Personalmangels wegen die Chance, in vierzig Jahren Berufsleben mal in den Genuss einer Buchprüfung zu kommen, leider nach wie vor sehr gering ist und eher schwindet als zunimmt. Wirklich bedauerlich :cry:

  • david kammerer
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    • 29. März 2012 um 21:06
    • #12

    Hallo,
    das ist doch recht einfach:
    Als du die Geräte gekauft hast, hast du vom FA die Mehrwertsteuer zurückbekommen. Jetzt, wenn du sie verkaufst, musst du die entsprechende Umsatzsteuer wieder ans FA abführen. Ich kann doch nicht auf der einen Seite von einem System profitieren (Rückerstattung) und mich andererseits vor den Pflichten gegenüber diesem System drücken wollen :roll:
    Jetzt auf irgendwelchen Wegen die Geräte aus deinem Geschäft herauszunehmene ("kaputt") und sie dann "privat" verkaufen, ist in meinen Augen Steuerhinterziehung (obs das auch rechtlich ist, müssen andere klären). Das wiederum ist "Diebstahl" am Staat, somit an der Gesellschaft, somit an mir, an djobi, test und allen anderen Mitgliedern in diesem Forum (unsere gerngesehenen Kollegen aus dem Ausland mal ausgenommen). Das auch noch öffentlich anzukündigen (anzufragen) finde ich schon, sagen wir mal, dreist!
    Stell dir vor, bei deinem nächsten Job fragt dich der DJ: "Du ich möchte nachher dein Mikro mitgehen lassen, wie stell ich das am besten an, damit du das nicht merkst??"

    Jetzt kann über mich hergefallen werden :wink:
    Viele Grüße
    David Kammerer

  • tufkaleho
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    • 29. März 2012 um 21:09
    • #13
    Zitat von "david kammerer"

    Hallo,
    das ist doch recht einfach:
    Als du die Geräte gekauft hast, hast du vom FA die Mehrwertsteuer zurückbekommen. Jetzt, wenn du sie verkaufst, musst du die entsprechende Umsatzsteuer wieder ans FA abführen. Ich kann doch nicht auf der einen Seite von einem System profitieren (Rückerstattung) und mich andererseits vor den Pflichten gegenüber diesem System drücken wollen :roll:
    Jetzt auf irgendwelchen Wegen die Geräte aus deinem Geschäft herauszunehmene ("kaputt") und sie dann "privat" verkaufen, ist in meinen Augen Steuerhinterziehung (obs das auch rechtlich ist, müssen andere klären). Das wiederum ist "Diebstahl" am Staat, somit an der Gesellschaft, somit an mir, an djobi, test und allen anderen Mitgliedern in diesem Forum (unsere gerngesehenen Kollegen aus dem Ausland mal ausgenommen). Das auch noch öffentlich anzukündigen (anzufragen) finde ich schon, sagen wir mal, dreist!
    Stell dir vor, bei deinem nächsten Job fragt dich der DJ: "Du ich möchte nachher dein Mikro mitgehen lassen, wie stell ich das am besten an, damit du das nicht merkst??"

    Jetzt kann über mich hergefallen werden :wink:
    Viele Grüße
    David Kammerer

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    +1 Da gibts eigentlich nix worüber man herfallen könnte

  • Sam Razr
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    • 29. März 2012 um 21:10
    • #14

    Vor allem sollte man die Intelligenz und Besetzung einiger staatlicher Institutionen (gerade die Teile, mit denen sich noch Geld verdienen lässt) nicht unterschätzen. Das Ordnungsamt vergleicht Blitzerfotos mit Facebook und das FA checkt Zeitung, Twitter, Facebook und Co um Schwarzarbeit ausfindig zu machen. Und es wird auch bei so einer Aktion bei einer Prüfung davon Wind bekommen.

  • david kammerer
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    • 29. März 2012 um 21:18
    • #15

    @leopold:
    ich meinte nur, weil ich mir durchaus bewusst bin, daß

      a) es einige gibt, die da anderer Ansicht sind
      b) ich mich sehr deutlich (um nicht zu sagen krass) ausgedrückt habe

    Grüße

    David Kammerer

  • mringhoff
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    • 30. März 2012 um 08:06
    • #16
    Zitat von "Audiowerk"

    wobei mir der Steuerberater immer wieder erklärt, dass des Personalmangels wegen die Chance, in vierzig Jahren Berufsleben mal in den Genuss einer Buchprüfung zu kommen, leider nach wie vor sehr gering ist und eher schwindet als zunimmt.


    Ich weiß nicht, ob es in Deinem Bundesland anders ist, aber wir hier haben in den letzten 10 Jahren schon zwei mal Buchprüfer hier gehabt. Das waren (angekündigte) Routinekontrollen, ohne Anlass. Es wurde zwar immer nur ein Teilbereich (Umsatzsteuer, Lohnsteuer etc.) kontrolliert, aber wenn die Leute Unregelmäßigkeiten erkennen, dann geht die Info weiter und man kann sicher sein, daß sich dann ein anderer Kollege um andere Dinge kümmert....

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  • maaatin
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    • 30. März 2012 um 12:11
    • #17

    Hallo.
    Danke für die zahlreichen Beiträge.

    Mit der MwSt. ist schon alles klar.

    Was bei mir nur ein bischen doof ist, dass die Sachen gekauft wurden als ich noch nicht MwSt.-Pflichtig war. So habe ich auch keine MwSt. dafür zurück bekommen.
    Nun bin ich jedoch MwSt. Pflichtig und wenn ich die nun ausweise "lege ich drauf" - naja heist dann wohl Pech gehabt.

    vg Martin

    AULITEC Veranstaltungstechnik
    Martin Mauersberger

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