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Gebrauchtgeräte Verkauf. Gewährleistung&/Garantie?!

  • LEIF
  • 10. Oktober 2012 um 23:58
  • LEIF
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    240
    • 10. Oktober 2012 um 23:58
    • #1

    Hi!

    Ich habe ein Gerät welches ich verkaufen möchte. Ob dies an eine andere Firma (Gewerblicher Verkauf) oder an einen Privatmann geht, kann ich noch nicht sagen.

    Ich wüsste gerne ob ich eine Art Gewährleistung oder 'Gebrauchtgerätegarantie' geben muss.


    Danke!!

    "i need stereo compressed talk back...."

  • Action Service
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    20
    • 11. Oktober 2012 um 02:04
    • #2

    Wenn es ein Gewerblicher Verkauf ist, egal ob an Händler oder Privat, gilt 12 Monate Gewährleistung.

  • mringhoff
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    • 11. Oktober 2012 um 07:55
    • #3

    Also grundsätzlich sind es 2 Jahre, aber diese kann im Kaufvertrag / AGB auch auf 1 Jahr verkürzt werden. Wer das also nicht dazu schreibt, hat automatisch 2 Jahre Gewährleistungspflicht.

    Außerdem können Gewerbetreibende (Kaufleute) unter sich das auch so "vereinbaren", daß die Pflicht zur Gewährleistung gänzlich aufgehoben wird.

    Gegenüber Verbrauchern (Privatpersonen) kann diese Gewährleistung nicht komplett ausgeschlossen werden, hier gilt also mindestes ein Jahr Gewährleistungspflicht.

    Seit dem diese Regelung gilt, sind auf Gebrauchtverkaufsportalen immer mehr Verkäufer aufgetreten, die "von privat" verkaufen. Privatleute müssen keine Gewährleistung geben. Andere verkaufen nur noch an Gewerbetreibende (und schließen gleichzeitig die Gewährleistung aus), dann allerdings können solche Plattformen nicht mehr genutzt werden, auf denen auch Privatleute kaufen/steigern.

    Eine Gewährleistung ist keine Garantie. Das wird immer gerne verwechselt. Die gesetzliche Gewährleistung regelt nur das Verfahren, wie bei Mängeln vorzugehen ist, die zum Zeitpunkt der Lieferung vorlagen. Dabei liegt die Beweislast in den ersten 6 Monaten beim Verkäufer, danach beim Käufer, was naturgemäß viel schwieriger ist.
    Eine Garantie verspricht eine mangelfreie Zeit, auch wenn im Zeitpunkt der Lieferung noch kein Mangel vorliegt. Da die Beweislast bei der Gewährleistung in den ersten 6 Monaten beim Verkäufer liegt, vergeben viele Händler gleich auch noch 6 Monate Garantie. Das klingt gut und hat so gut wie keine praktische Auswirkung.

    Ein weiterer Irrtum ist auch, daß der Käufer in der Gewährleistungzeit die Ware wieder zurückgeben kann und sein Geld wieder erhält. Die gesetzliche Regelung sieht erstmal eine Nachbesserung vor, erst dann kann entweder der Kaufvertrag rückgängig gemacht (Wandlung) oder ein Nachlass auf dem Kaufpreis gewährt werden (Minderung).

    Also keine übertriebene Angst vor der Gewährleistungspflicht beim Gebrauchtverkauf. Wir verkaufen zwar nicht viel, aber seit Jahren dennoch regelmäßig altes Equipment und hier hat noch keiner die Gewährleistung in Anspruch genommen. Allerdings muss man beim Verkauf auch ehrlich sein. Vorhandene Fehler/Mängel müssen genannt werden, dann kann deswegen auch keiner sich deshalb auf die Gewährleistung berufen.

    Danach hat man in der Praxis ja auch nur die 6 Monate, weil sich danach die Beweislast umkehrt. Also alles halb so wild mit der Gewährleistung beim Gebrauchtverkauf!

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  • kimix
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    • 22. Oktober 2012 um 20:00
    • #4

    gut erklärt mringhoff.
    die Gewährleistung kann jeweils "auf gleicher Ebene" frei vereinbart (auch gänzlich ausgeschlossen) werden.
    Soll heißen: Gewerbe an Gewerbe und Privat an Privat kann Gewährleistung ausschließen. Sobald es "übers kreuz" geht, gilt die gesetzliche Gewährleistung (Gewerbe an Privat) - mit Beweislastumkehr etc....

  • mringhoff
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    • 22. Oktober 2012 um 20:42
    • #5
    Zitat von "kimix"

    Privat an Privat kann Gewährleistung ausschließen


    Privat an privat hat gar keine Gewährleistungspflicht, da braucht man nichts ausschliessen.
    Auch von privat an gewerblich ("über Kreuz") gibt es sie nicht, nur anderstrum.

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  • kimix
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    • 23. Oktober 2012 um 20:42
    • #6

    zu Privat an gewerblich habe ich aktuell keine verlässliche Quelle.
    Aber Privat an privat ist sehr wohl Gewährleistungspflichtig! (zumindest in Österreich)

  • mringhoff
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    • 23. Oktober 2012 um 22:11
    • #7

    Bin zwar kein Jurist, aber so weit ich weiß, basiert die Regelung der Gewährleistung auf eine EU-Richtlinie, die damals in den einzelnen Ländern umgesetzt werden musste. Hier werden die "gewerblichen Verkäufe an den privaten Endverbraucher" geregelt. Man hatte damals vor allem die gewerblichen Autoverkäufer im Visier (zumindest lt. Presse).
    Soweit ich jetzt mal gegoogelt habe, hat Österreich 2002 auch diese Richtlinie umgesetzt...
    Oder gibts in Österreich noch darüberhinausgehende Regelungen?

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  • kimix
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    • 24. Oktober 2012 um 14:10
    • #8

    Zitat aus: http://www.it-recht-kanzlei.de/gewaehrleistun…rkauf-ebay.html


    "...So versteht man unter Gewährleistung die gesetzliche Sach- und Rechtsmängelhaftung jedes Verkäufers, also auch des Privatverkäufers. "

    Ist zwar aus Deutschland, aber da EU-Recht auch in Österreich gültig

  • mringhoff
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    • 24. Oktober 2012 um 15:34
    • #9

    Die Mängelrechte nach BGB gelten natürlich für alle, egal ob Privat oder Gewerblich.

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