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Suche SACHVERSTÄNDIGEN bezüglich CE Zertifikaten LED Wand

  • fear-rockshow
  • 24. Oktober 2012 um 12:27
  • fear-rockshow
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    • 24. Oktober 2012 um 12:27
    • #1

    Liebe Kollegen,

    einige wissen vielleicht, das sich "etwas Ärger" mit einer deutschen Firma habe, bei welcher ich insgesamt 24qm LED Videowand gekauft habe.

    Diese Firma hat mir nun ein CE-Zertifikat - angeblich für meine Videowand - zur Verfügung gestellt, und das nachdem man mir mehr als 1 Jahr keines liefern konnte und auch mehrfach gesagt hat, dass es hierfür nichts entsprechendes gibt.

    Nach Rücksprache mit meinem Anwalt, zweifelt sowohl er, als auch ich nun an, dass dieses Zertifikat entsprechend gültig ist. Vermutlich ist es das Papier nicht wert, auf dem es steht.
    Wie kann ich dies aber nun prüfen lassen..? Wo gibt es einen Sachverständigen, welchen ich beauftragen kann, die Gültigkeit dieses Zertifikates in Bezug auf meine erworbene Videowand zu prüfen. Kann / muss ich hier zum TÜV, hat jemand einen Kontakt oder der Gleichen...?

    Ich hoffe das jemand von euch sich mit dem Thema schonmal beschäftigt hat und mir einen TIP geben kann.

    Ich freue mich auf Feedback und bedanke mich schon jetzt!

    Gruss


    TS Veranstaltungstechnik GmbH & Co. KG

    Verleih und Verkauf von Licht und Tontechnik
    Bürenweg 5
    D-73102 Birenbach
    http://www.ts-veranstaltungstechnik.de
    eMail: tsvstbirenbach@googlemail.com
    Lager/Office: Hochwiesenweg 2 - B297 , D-73102 Birenbach

  • ThoSchu
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    • 24. Oktober 2012 um 13:32
    • #2

    Hallo!

    Dazu ein paar Fragen:

    Wer hat das Zertifikat ausgestellt? Der Hersteller? Oder der Importeur?

    Ist eine 4 Stellige Nummer unter dem CE Zeichen?

    Im Grunde ist ein CE - Zertifikat nichts anders als eine Erklärung, das ein Produkt den technischen Mindestanforderungen der EU entspricht und kann vom Hersteller oder Importeur recht formlos erklärt werden.

    Eine Überprüfung findet nicht statt.

    Ist eine Nummer dabei, hat eine "Benannte Stelle" mitgewirkt. Da könnte man mal nachfragen.

    Welche rechtliche Aussage das hat, weiß Dein Anwalt. Eine eidesstattliche Versicherung ist sicherlich mehr wert als das CE Zeichen.

    Just my 2 cents

  • niggles
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    • 24. Oktober 2012 um 13:41
    • #3

    Es gibt kein "CE-Zertifikat"; Es gibt lediglich die CE-Konformitätserklärung mit der der Hersteller bescheinigt das sein Produkt der EU-Maschinenrichtlinie entspricht und daher vor dem Inverkehrbringen bzw. vor der Installation und Inbetriebnahme keine Erstprüfung durch einen Sachverständigen mehr erforderlich ist.
    Der Hersteller dürfte weit ausser Reichweite der EU-Kommission irgendwo in China sitzen, also ist der Importeur dran. Theoretisch.
    Anders als bei Endverbraucherprodukten ist es allerdings nicht verboten Anlagen und Geräte ohne CE-Zeichen an gewerbliche Nutzer zu verkaufen. Steht sicher irgendwo "professional use only" drauf...
    Dann könnte sich der Importeur sich vor Gericht theoretisch damit raus winden dass ja auch der Benutzer die (insbesondere im Bereich EMV sauteure) Erstprüfung durchführen lassen könnte :roll: In der Praxis wird er damit nicht durch kommen; daher die "plötzlich" auftauchende CE-Konformitätserklärung.
    Falls die Erklärung tatsächlich offensichtlich gefälscht ist und die Wand nicht den geltenden Vorschriften entspricht (!) könntest du dem Importeur mit einer Meldung ans Gewerbeaufsichtsamt drohen. Die haben einen ziemlich direkten Draht (RAPEX) zu den entsprechenden EU-Stellen und können z.B. einen Produktrückruf oder ein Vertriebsverbot veranlassen. Das wird dann tatsächlich teuer (und bei gefälschen CE-Konformitätserklärungen kommt noch eine Anzeige wegen Urkundenfälschung dazu).
    Im besten Fall kommt es aber gar nicht so weit und ihr einigt euch entweder auf die Rückabwicklung des Vertrages oder Nachbesserung der Wand bzw. den Austausch der Module durch ein anderes Produkt.

    Economics in eight words: "There ain't no such thing as free lunch."

  • Kracky
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    • 24. Oktober 2012 um 15:33
    • #4

    Zuerst einmal möchte ich dir diese HP ans Herz legen:

    https://www.cecoach.de

    Sie informiert sowohl mit Kurzfilm als auch ausführlich in einer Lernanwendung wie eine korrekte CE Kennzeichnung durch zu führen ist. Dann, und das ist jetzt das schone kommt diese ja von einer offiziellen Stelle und im Impressum wir Herr Dirk von Locquenghien vom Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg aus dem Referat Chemikalien- und Produktsicherheit, Marktüberwachung als für den Inhalt verantwortlicher genannt. Sogar mit Email Kontakt, ich denk da bist du an der richtigen Adresse.

    Auch der Tüv Süd hat hier entsprechend kompetente Ansprechpartner für die Industrie, ist Dienstleister beim erstellen einer CE Konformität oder Firmen wie http://www.qm-consulting-gmbh.de/,
    all diese Leute helfen täglich solche CE Kennzeichnungen zu erstellen, die sollten in der Lage sein dir zu helfen.

    In meinem Lexikon fehlt das Wort unmöglich!

    ASR Computer & PA Technik
    André Ruhnau
    Rosenstr.6
    78598 Königsheim

  • MIKE
    Profi
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    6
    Beiträge
    1.694
    • 12. November 2012 um 19:03
    • #5

    Kannst ja auch den Chris Berning anrufen.

    Googel den einfach mal.

    Grüsse von mir.

    Anfragen bitte an MIKERAUCHFLEISCH@gmx.de

  • Urs
    Beiträge
    184
    • 29. November 2012 um 23:08
    • #6

    Da es sich um ein gebrauchsfertiges Produkt handelt muss es ein CE-Kennzueichen tragen, es ist ja nicht als eine Komponente gedacht die erst noch verbaut wird.
    Aber wie gesagt, das ist nur eine Konformitätserklärung mit der es möglich ist die Schuld bei Problemen der EMV praktischerweise auf den Inverkehrsbringer (Verkäufer) abzuwälzen.
    Also eine CE sagt erst einmal für sich gar nichts aus, weil dafür keinerlei Tests notwendig sind, auch keine EMV, der , der das Zeichen draufgedruckt hat, sagt lediglich das dieses Gerät die Normen erfüllt, ein bisschen tricky ;)

    Ing. M.Sc. Urs Obernolte

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