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Verlinde/Litachain L104 -günstiger Einstieg?

  • jaan2204
  • 26. November 2012 um 11:14
  • jaan2204
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    • 26. November 2012 um 11:14
    • #1

    Hallo,

    man findet im Netz oft gute Angebote zu den 1t-Motoren Litachain/Velinde L104.
    Diese sind trotz Alter oft noch technische einwandfrei und deutlich günstiger als andere Kettenzüge.
    Für ein kleines Ground Support bis ca. 10x8m wären diese ja eigentlich ausreichend.

    Aber warum werden diese Züge so oft deutlich günstiger abgegeben, als andere Marken, wenns nur funktionieren muss?
    Gibt es da noch einen Haken in der Branche und diesen Motor?

    mfg
    andré

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    • 26. November 2012 um 14:01
    • #2

    Ich könnte mir vorstellen, dass die Geräte ihre Nutzungsdauer erreicht haben und somit einer Generalsanierung unterzogen werden müssen was der billig Käufer natürlich nicht weiß.

    Da gibt es eine nette Formel zur Berechnung der Lebensdauer eines Motors. Abhängig von Triebwerksgruppe, und Fahrten / Zeit. Wenn man da am Limit ist muss sogar das Gehäuse getauscht werden was deutlich teurer ist als ein Neugerät.

    Was ist ist, was nicht ist ist möglich

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  • Dominik Herderich
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    • 26. November 2012 um 14:18
    • #3

    Kettenzüge müssen nach 10 Jahren einer Generalüberholung unterzogen werden, auch wenn noch genügend Restnutzungsdauer vorhanden ist.
    Und so eine Generalüberholung ist so teuer, dass es sich schon wieder lohnt neue Kettenzüge zu kaufen.

    Also wer die Kettenzüge gewissenhaft mit der jährlicher UVV-Prüfung, etc. einsetzen will, kommt auch nicht um die Prüfung herum. Deswegen, auch wenns noch so günstig ist: Finger weg.

    Wer hat denn schonmal die Restnutzungsdauer vor Ablauf der 10Jahre erreicht? Ein durchfahren der Kette ohne Last verringert übrigens nicht die Restnutzungsdauer. 8)

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    • 26. November 2012 um 14:34
    • #4

    10 Jahre sind meines Wissens nach falsch. Es ist die Theoretische Nutzungsdauer in Stunden ausschlaggebend.
    Die wird wie oben schon geschrieben anhand einiger Faktoren individuell errechnet wird.
    Lediglich dann wenn diese Zeit unbekannt ist, kann man von 10 Jahren ausgehen und selbst dann ist die Zeit sicher in den meisten Fällen noch nicht abgelaufen. Diese 10 Jahre sind meines Wissens nach nirgend wo niedergeschrieben.
    Bei durchschnittlicher Benutzung beläuft sich die Theoretische Nutzungsdauer bei Triebwerksgruppe 1Bm bei 15m Fahrzeit an 2 Tagen in der Woche auf ca. 1600 Stunden. Bei Vollast sind das nach Norm immer noch 400 Stunden. Bei besserer Triebwerksgruppe sind das schnell ein paar tausend Stunden mehr, jedoch steigt der Anschaffungspreis erheblich.
    Die Zeit in der der Motor tothängt bzw. nicht gefahren wird (D8+ / C1) wird nicht in diese Zeit eingerechnet.
    Ich empfehle hier die Lektüre des Anhang 2 BGV D8.

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  • jaan2204
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    • 26. November 2012 um 15:05
    • #5

    Vielen Dank, dass erkärt natürlich schon einiges. Wie sieht es aus, wenn man diese Motoren mit neuer UVV bekommt.

    PS: Gibt es eine derartige Nutzungdauerbeschränkung auch bei Handkettenzügen?

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    • 26. November 2012 um 15:10
    • #6

    Die UVV besagt lediglich dass sämtliche Bauteile bzw. das Gerät ordnungsgemäß in Stand ist.
    Die UVV Prüfung kann allerdings auch nur wirklich dann richtig ausgeführt werden, wenn das Logbuch vollständig geführt wird, d.h. sämtliche Zeiten eingetragen sind. Wer tut das? Niemand? Sollte man aber.

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  • jaan2204
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    • 26. November 2012 um 15:26
    • #7

    ....das bedeutet also, dass alle Motoren von UVV zu UVV solange gefahren werden, bis der Prüfer sagt, dass und dass muss raus bzw. neu gemacht werden und irgendwann wirds dann halt zu teuer, oder????

    Die einzige Chance wäre bei gebrauchten Motoren eine gründliche UVV mit einer Aussage des Prüfers zum allgemeinen Gesamtzustand des Gerätes, oder wie will man überhaupt dann gebrauchten Motoren beurteilen. Es ist ja auch ein Unterschied zwischen einem 3 Jahre alten Motor, der dauerhaft auf Toureinsatz war und einem 10 Jahre alten Motor, der eigentlich nur 1-2x im Jahr genutzt wurde.

    Wie will man dann das unterscheiden?

    Des weiteren haben ja auch Kurbelsystem und Handkettenzüge Triebwerksgruppen, Zahnräder etc. Da habe ich von einer Restnutzungsdauer noch nichts gehört. Da gibt es eigentlich auch nur die UVV und dann entscheidet sich immer, was neu gemacht werden muss.

    mfg
    andré

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    • 26. November 2012 um 17:48
    • #8

    Das "Triebwerk" ist im Falle eines E-Kettenzugs der elektrische Motor und das Getriebe.

    Bei E-Kettenzügen, Stativen, etc. müssen verschlissene Teile wie Ketten, Bremsen, Seile, Getriebe, Kupplungen, Kettenräder, Haken, etc. bei nicht mehr im Toleranzbereich liegenden Veränderungen durch Abnutzung ausgetuscht werden.
    Bei E-Kettenzügen kommt da eben noch die Erlaubte und vom Triebwerk vorgegebene Nutzungsdauer in Stunden dazu die besagt dass nach dieser Zeit der E-Kettenzug Generalüberholt werden muss was den Austausch JEDES Teils betrifft inkl. Gehäuse was durch Neuanschaffung deutlich günstiger realisiert werden kann.
    Es ist anhand der Seriennummer auf den Geräten oder Bauteilen beim Hersteller zu erfahren wie alt die Teile / das Gerät denn wirklich sind. Zur Nutzungshäufigkeit kann dir natürlich nur das akkurat geführte Logbuch Auskunft geben. Weniger genau der vorherige Besitzer des Geräts.
    Wenn also die Geschichte des sehr alten Geräts unbekannt ist dann lass die Finger weg.

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  • skyper
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    • 26. November 2012 um 20:06
    • #9

    Die Ketteneinführung ist leider murks - daher kann es schon mal vorkommen,
    dass sich der Motor bei verdreht einlaufender Kette verklemmt,
    oder gar mit der Kettennuß in die Kette "beißt".
    Dann ist diese im ungünstigsten Fall spätestens bei der nächsten Prüfung fällig,
    da beschädigt.
    Ist bei moderneren Kettenzügen intelligenter gelöst,
    bei Movecat z.B. durch eine kreuzförmig eingefräste Kunststoffplatte am Ketteneinlauf.

    Die L104 laufen ferner gerne mal aus, d.h. tropfen alles was drunter steht mit Öl voll.
    Das mag beim Schlammcatchen noch verschmerzbar sein,
    über weißem Hochglanzfußboden, dem Rednerpult oder einem Cabriolet eher nicht mehr.
    Da muss man dann notfalls aus Müllsäcken und Molton Windeln basteln, eher uncool.

    Ferner neigt das Abdeckgitter des Lüfterrades beim L104 zum scheppernde Geräusche machen -
    im wesentlichen nur durch dagegentreten oder ignorieren zu lösen.
    Eine größere PA-Bude soll Gerüchten zufolge damals bei allen Motoren die Lüfterwelle bündig am Gehäuse
    abgeflext haben, um das Problem zu umgehen...

    Trust it - tilt it! Der universlle Neigeadapter für AV-Geräte auf Traverse: http://www.trusstilt.de
    Analog über Cat Lösungen und Anschlussfelder für Ampracks: http://www.cat-core.deNächster Messeauftritt: 6.-8.10.26 in Hamburg: https://leatcon
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  • Dominik Herderich
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    • 27. November 2012 um 11:03
    • #10
    Zitat von "julian knödler"

    10 Jahre sind meines Wissens nach falsch. (...)

    Ich bleibe dabei, dass nach 10 Jahren, unabhängig von der Restnutzungsdauer, eine Generalüberholung durchgeführt werden muss:
    s. Betriebsanleitung für Chainmaster Kettenzüge der MB- & SB-Baureihe(S. 40, ganz oben):

    Zitat

    Der Elektrokettenzug ist nach FEM 9.511 bemessen. Bei Einhaltung der dort zugrunde gelegten Betriebsverhältnisse, einschließlich der vorgeschriebenen Wartungsintervalle, ist eine Generalüberholung nach spätestens 10 Jahren durchzuführen.

    In der Bedienungsanleitung des L104 ist das 10 Jahres-Limit nicht explizit erwähnt. Es ist aber vermerkt, dass die Triebwerkseinstufung des L104 ebenfalls nach FEM 9.511 erfolgt ist. Somit bin ich auch hier der Meinung, dass der L104 nach 10 Jahren generalüberholt werden muss.

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    julian-k
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    • 27. November 2012 um 13:05
    • #11

    Das ist interessant. Der Herr von Chainmaster hat uns nämlich bei der Schulung nichts davon erzählt.

    Edit hat eben beim Chainmaster Service angerufen und wurde bestätigt wie auch ergänzt.

    Wenn das Logbuch ständig gepflegt und am Jahresende immer fein gerechnet wird, dann kommt die Stundenregel zum Einsatz. Das heißt ich darf das Gerät dann auch 20 Jahre einsetzen.

    Wenn man dies nicht tut, dann muss das Gerät nach 10 Jahren zu Generalüberholung also quasi Neuanschaffung.

    Also ist es schon aus wirtschaftlichen Gründen anzuraten das Logbuch zu führen. Spart ne Mengen Geld.

    Niedergeschrieben ist das in der FEM 9.755 die allerdings wie vieles auch hübsch Geld kostet.

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