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Buchhaltungssoftware mit direkter Einbindung von Elster

  • karel noon
  • 6. Oktober 2013 um 15:38
  • billbo
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    • 9. Oktober 2013 um 19:48
    • #21
    Zitat von "Kracky"

    Hab das auch mal ein Jahr probiert, sogar mit Unterstützung eine Steuerfachgehilfin, aber bei unserem Umfang kannst du das echt vergessen. Ewig viel Arbeit und zum Schluss mussten wir doch alles noch einmal in angriff nehmen weil irgendwelche Konten nicht gepasst haben. Ne, da mach ich in der Zeit lieber zwei VAs, von dem versteh ich etwas, und sorge dafür das meine Steuerberaterin auch was zu essen hat.

    Reden wir wirklich über das selbe Programm?
    Also, 'Umfang' ist durchaus schon mal sechsstellig, welche Konten da wie nicht passen könnten ist mir völlig unklar, Zeit würd' ich mal 2 Std./ Monat ansetzen plus 2 Nachmittage EkSt Erklärung. Ohne Fachgehilfin.
    Und weil meine Auslastung offenbar weitaus lückenhafter ist als deine finde ich die dafür benötigte Zeit zwischendurch auch ganz ohne die Gefahr für irgendwelche Stress - oder Burnoutprobleme. :wink:

    Mit freundlichem Gruß
    BillBo

    "Okay. Wir machen das mit den Fähnchen."

  • Volker
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    • 9. Oktober 2013 um 22:01
    • #22

    ...auch die beste Software ersetzt nicht den (guten) Steuerberater, da die Software in den seltensten Fällen Sachverhalte er- oder hinterfragt. Und schon garnicht gewerbliche Sachverhalte.

    Gerade das deutsche Steuerrecht ist so kompliziert, dass es eine Software zwar nach korrekter Eingabe gut verarbeiten kann (vgl. z.B. Datev, Lexware, Addison, SAP usw...), aber was bringt es, wenn man es dem Buchführungsprogramm falsch anweist...

    08/15 Sachverhalte sind unproblematisch, aber alles was darüber hinausgeht... und was der normale Gewerbetreibende für einen 08/15 Sachverhalt hält und was in Wirklichkeit auch einer ist... das ist dann wieder ein anderes Thema.
    Ne, mal im Ernst, ohne Fachkenntnis oder einen (guten) StB wäre ich vorsichtig.

    Dass Kleingewerbetreibende für die Finanzverwaltung gänzlich uninteressant sind ist ein Mythos. Manche ereilt auch irgendwann einfach die Zufallsauswahl.
    Lustig sind auch die Ebayexperten... - und nicht nur die, die mit der USTID-Nummer gegenüber Ebay arbeiten und dann in Deutschland behaupten als Kleinunternehmer mit der Umsatzsteuer nix zu tun zu haben, §13b aber auch schlicht vergessen... :-).
    Oder "Privatverkauf" einer Konzert-PA in Lagerhausgröße und in der Buchführung eine Entnahme zum "Brennwert"... Man könnte ganze Forenseiten mit lustigen Storys füllen...

    Schönen Abend noch!

    LG,
    Volker

  • billbo
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    • 9. Oktober 2013 um 22:33
    • #23

    Man muss dabei wissen was man tut, keine Frage. Ist auch außerhalb des Buchführungsbereiches oft vorteilhaft.
    Wer absolut überhaupt keine Affinität zu so was hat und 'Steuern' ausschließlich mit Autofahren verbindet sollte tatsächlich die Finger davon lassen.
    Aber tut derjenige sich mit dem Status geschäftlicher/ beruflicher 'Selbständigkeit' dann wirklich einen Gefallen?

    Mit freundlichem Gruß
    BillBo

    "Okay. Wir machen das mit den Fähnchen."

  • Kracky
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    • 9. Oktober 2013 um 22:43
    • #24
    Zitat von "billbo"

    Reden wir wirklich über das selbe Programm?
    Also, 'Umfang' ist durchaus schon mal sechsstellig, welche Konten da wie nicht passen könnten ist mir völlig unklar, Zeit würd' ich mal 2 Std./ Monat ansetzen plus 2 Nachmittage EkSt Erklärung. Ohne Fachgehilfin.
    Und weil meine Auslastung offenbar weitaus lückenhafter ist als deine finde ich die dafür benötigte Zeit zwischendurch auch ganz ohne die Gefahr für irgendwelche Stress - oder Burnoutprobleme. :wink:

    Mit freundlichem Gruß
    BillBo

    Ne, war nur en allgemeine Anmerkung. Bei mir war es AFS Fibu, war auch nicht so schwer, hattest deine Konten ja vorgegeben usw., aber für den Jahresabschluss ist der Steuerberater dann nochmal drüber und dann kam eben raus das die eine Rechnung nicht auf dem sondern auf nem anderen Konto hätte gebucht werden müssen und zum Schluss haben wir es dann der Einfachheit halber alles noch einmal neu Gebucht so wie er es uns vorgegeben hat. Sicher, wenn man sich dort auskennt kann man das schon machen, aber da wir eh überm Satz sind macht es gar keinen Sinn.

    In meinem Lexikon fehlt das Wort unmöglich!

    ASR Computer & PA Technik
    André Ruhnau
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  • hell&dunkel
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    • 10. Oktober 2013 um 09:42
    • #25
    Zitat von "Kracky"

    Hab das auch mal ein Jahr probiert,...aber bei unserem Umfang kannst du das echt vergessen.


    Richtig interessant wird es erst bei Lohnbuchhaltung. Abgesehen davon müsstest du als Nebenherbudeninhaber weit unterhalb der Umsatz/Gewinngrenzen zur Buchhaltungspflicht liegen.

    Hier befindet sich i.d.R. die Signatur

  • Kracky
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    • 10. Oktober 2013 um 10:16
    • #26
    Zitat von "hell&dunkel"


    Richtig interessant wird es erst bei Lohnbuchhaltung. Abgesehen davon müsstest du als Nebenherbudeninhaber weit unterhalb der Umsatz/Gewinngrenzen zur Buchhaltungspflicht liegen.

    Ja, stimmt diese 500.000 Euro Umsatz um Bilanzierungspflichtig zu sein haben wir sicher nicht, aber so 25.000 Euro haben wir immer und da gibt es nochmal die vereinfachte Regelung für Kleinunternehmer bei 17.500 Euro unter die wir schon seit einigen Jahren nicht mehr fallen und deswegen und weil ich auch echt keine Lust mehr auf das ganze Thema habe regelt das der Steuerberater.

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  • hell&dunkel
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    • 10. Oktober 2013 um 11:11
    • #27
    Zitat von "Kracky"


    Ja, stimmt diese 500.000 Euro Umsatz um Bilanzierungspflichtig zu sein haben wir sicher nicht, aber so 25.000 Euro haben wir immer und da gibt es nochmal die vereinfachte Regelung für Kleinunternehmer bei 17.500 Euro unter die wir schon seit einigen Jahren nicht mehr fallen und deswegen und weil ich auch echt keine Lust mehr auf das ganze Thema habe regelt das der Steuerberater.


    Die Regional begrenzte Hell&laut-Welt ist, egal ob der Umsatz jetzt bei 3000,- oder 30000,-€ liegt, im Regelfall ohne innergemeinschaftliche Umsätze, ohne Geschäfte mit dem Nicht-EU-Ausland und ohne Umsätze aus Bauleistungen an andere (Bauunternehmer).
    Im Prinzip IMHO also streßfrei, wenn man sich regelmäßig über Änderungen z.B. bezüglich AfA und GWG informiert.

    Zu den 17500€: Kein Mensch braucht die §19 UStG-Geschichte.
    Während der Investitionsphase lähmt sie wegen nicht geltent machen der Vorsteuer die Liquidität und später stellt der geneigt §19-Gewerbeinhaber dann fest, daß andere Unternehmer dann doch gerne die Umsatzsteuer ausgewiesen hätten. Vor allem beim Gebrauchtkauf von Geräten.

    Zur Software: Lexware - allerdings muß man da auch wissen, was man tut.

    Ohne Grundlagenwissen ist man allerdings auch beim Bedienen von Buchhaltungssoftware verloren.
    Ich habe das Buchführungswissen aus 2 Jahren (Meisterschule/Fachschule) und denke auch immer, ich weiß nichts.
    Wenn ich dann in die Foren reinschaue, bin ich wieder zufrieden.

    Hier befindet sich i.d.R. die Signatur

  • mringhoff
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    • 10. Oktober 2013 um 12:36
    • #28
    Zitat von "Kracky"

    diese 500.000 Euro Umsatz um Bilanzierungspflichtig zu sein haben wir sicher nicht


    das muss nicht immer umsatzabhängig sein. Eine GmbH ist zur Bilanz verpflichtet, egal wie hoch der Umsatz ist... Es gibt also auch genügend "kleinere", die bilanzieren...

    Aktuelle Gebrauchtgeräte: hier klicken

  • Kracky
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    • 10. Oktober 2013 um 13:16
    • #29
    Zitat von "hell&dunkel"


    Die Regional begrenzte Hell&laut-Welt ist, egal ob der Umsatz jetzt bei 3000,- oder 30000,-€ liegt, im Regelfall ohne innergemeinschaftliche Umsätze, ohne Geschäfte mit dem Nicht-EU-Ausland und ohne Umsätze aus Bauleistungen an andere (Bauunternehmer).
    Im Prinzip IMHO also streßfrei, wenn man sich regelmäßig über Änderungen z.B. bezüglich AfA und GWG informiert.

    Zu den 17500€: Kein Mensch braucht die §19 UStG-Geschichte.
    Während der Investitionsphase lähmt sie wegen nicht geltent machen der Vorsteuer die Liquidität und später stellt der geneigt §19-Gewerbeinhaber dann fest, daß andere Unternehmer dann doch gerne die Umsatzsteuer ausgewiesen hätten. Vor allem beim Gebrauchtkauf von Geräten.

    Zur Software: Lexware - allerdings muß man da auch wissen, was man tut.

    Ohne Grundlagenwissen ist man allerdings auch beim Bedienen von Buchhaltungssoftware verloren.
    Ich habe das Buchführungswissen aus 2 Jahren (Meisterschule/Fachschule) und denke auch immer, ich weiß nichts.
    Wenn ich dann in die Foren reinschaue, bin ich wieder zufrieden.

    Das ist richtig, du vergisst dabei das zweite Standbein, die Computertechnik mit EKs, auch EU weit, wenn ich nur ein paar eingangsrechnungen für neu investiertes hätte und ansonsten nur Ausgangsrechnungen für Vermietung und ab und an nen Verkauf wäre das sicher einfacher.

    In meinem Lexikon fehlt das Wort unmöglich!

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  • billbo
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    • 10. Oktober 2013 um 13:41
    • #30
    Zitat

    Ohne Grundlagenwissen ist man allerdings auch beim Bedienen von Buchhaltungssoftware verloren.

    Richtig, allerdings vertrete ich auch hierbei ganz gerne die Devise "Keine Chance den Angstmachern!". Niemand reißt mir den Kopf ab, falls ich mal irgendeinen Posten versehentlich in einem falschen Konto buche. Im Gegenteil, auch Steuerprüfer sind Menschen und brauchen hin und wieder ihre kleinen Erfolgserlebnisse...

    Meine Eltern – und Großelterngeneration führte über Jahrzehnte einen typischen kleinen Familienhandelsbetrieb; zu Hochzeiten max. 2-3 Fremdangestellte plus 5-6 Familienmitglieder. Einer davon (Onkel) war u. a. zuständig für Steuern und Buchführung. Von Hand und zu Fuß per Kladde und Journal; Konten mittels Kopfrechnen/ später Schreibtischrechenmaschine aufaddiert und zunächst mit Bleistift eingetragen – wehe, die Quersumme betrug nicht exakt 0,00; dann wurde solange gesucht, bis auch der letzte Pfennigfehler gefunden war (so hab’ ich in den ersten Jahren auch 'buchgeführt' :D). Später gab’s dann eine 'Buchungsmaschine', eine Art früher elektromechanischer EDV – Arbeitsplatz, der beim Betrieb noch im Nachbarhaus zu hören war.
    Dieser Onkel hat mir mal erklärt, wie er im Jahresabschluss absichtlich kleine Fehler einbaute (hab’ damals natürlich nix verstanden). Begründung: der Steuerprüfer (mindestens 2 mal im Jahr auf der Matte) geht eh erst wieder, wenn er was gefunden hat – bieten wir ihm halt was an, dann geht er vielleicht früher.

    Gegen all das ist das heutige Eintippen in einen vorbereiteten Softwarerahmen absoluter Kinderkram. Eins ist allerdings wie damals: nach bestem Wissen und Gewissen. So lange wie im Fall des Falles niemand vorsätzliche Täuschung oder gar systematischen Steuerbetrugsversuch unterstellen kann (also bei vereinzelten, offensichtlich reinen Verständnis - oder Flüchtigkeitsfehlern), so lange ist auch für die Prüfungsstelle im Prinzip alles in bester Ordnung.

    Mit freundlichem Gruß
    BillBo

    "Okay. Wir machen das mit den Fähnchen."

  • Mechwerkandi
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    • 10. Oktober 2013 um 14:40
    • #31
    Zitat von "hell&dunkel"


    Ich habe das Buchführungswissen aus 2 Jahren (Meisterschule/Fachschule) und denke auch immer, ich weiß nichts.
    Wenn ich dann in die Foren reinschaue, bin ich wieder zufrieden.


    :D:D

  • stb
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    • 10. Oktober 2013 um 15:37
    • #32

    billbo: Früher, ja früher haben wir auch mit ´nem Gigant und 2 S40 ein Festzelt beschallt. :D
    (...das könnte man heute gerade mal noch so als Drummfill anbieten. :D )

    Aber letztlich hast Du es auf den Punkt gebracht: Die Gesetzmäßigkeiten der Buchführung haben sich nicht geändert. Soll und Haben sind immer noch Soll und Haben. Wir bedienen uns nur anderer (moderner) Hilfsmittel (satt Bleistift und Kladde nun Computer). Und da diese Hilfsmittel eben eine Vielzahl von Denk- und Arbeitsschritten schnell und unsichtbar erledigen, ist es umso wichtiger aber eben genau diese Schritte zu kennen, um hinterher beurteilen zu können, ob das Ergebnis nun richtig ist oder nicht. Ist wie bei nem Digitalpult, nicht wahr? :wink:

    Volker: Ich danke Dir für diesen Beitrag! 8)

    allgemein:
    Eine Buchführung mache ich NICHT für das Finanzamt, sondern für MICH und mein Unternehmen, damit ich (an dieser Stelle als Kaufmann) einen geordneten Überblick über meine wirtschaftliche Situation habe.
    An 2. Stelle steht dann die (durch Gesetze geregelte) Öffentlichkeitswirkung meiner Buchhaltung bzw. der daraus resultierenden Ergebnisse wie z.B. Bilanzen etc. (Das soll u.a. dem Schutz der mit mir in Geschäftsfverbindung tretenden und schon befindlichen Dritten dienen; ob´s dann funktioniert ist ja wieder eine andere Geschchte).
    3. und letztlich fällt dabei - als "Abfallprodukt" sozusagen- auch nich eine USt-Voranmeldung und weitere Informationen für das Finanzamt ab. Denn die Finanzbehörden bzw. der Gesetzgeber hat sich bei der Frage, wie man denn nun die Besteuerungsgrundlagen am besten ermitteln könnte, ganz pfiffig überlegt:"Wenn der Unterhemer ja eh schon ´ne Buchführung macht (s.o.), dann hängen wir uns doch einfach mal da dran!"

    Das nur dazu, damit nicht immer Ursache und Wirkung verwechselt wird. :wink:


    ...und §13b UStG regelt eben nicht nur "Bauleistungen"...deshalb kann das auch in dieser Branche hier schon mal zu Tragen kommen... :cry:

    Aber egal: Wichtig ist mir vor allem auch, der Hinweis, nicht einfach blind auf eine (Billig-)Software und ggf. seine Buchfhrungskenntnsse aus der Berufsschule (wobei, wenn die vorhanden sind ist das ja schonmal eine super Voraussetzung!)zu vertrauen.

  • niggles
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    • 10. Oktober 2013 um 19:45
    • #33
    Zitat von "stb"


    Aber egal: Wichtig ist mir vor allem auch, der Hinweis, nicht einfach blind auf eine (Billig-)Software und ggf. seine Buchfhrungskenntnsse aus der Berufsschule (wobei, wenn die vorhanden sind ist das ja schonmal eine super Voraussetzung!)zu vertrauen.


    Ohne jetzt dir persönlich auf die Füsse treten zu wollen: Die Tatsache dass ein Handwerker oder kleiner Gewerbebetrieb hierzulande einen Experten eines eigenen Berufsstandes beschäftigen müsste um das alles 100% gesetzeskonform zu machen ist ein Unding und nur dem kompletten Versagen des Gesetzgebers geschuldet.
    Das wissen auch die Finanzämter, schliesslich arbeiten da auch nur Menschen. Wer sich glaubhaft als ehrbarer Geschäftsmann betätigt und nicht mit riesigen Umsätzen angeblich kaum Gewinn erzielt (hier fiel vorhin das Stichwort IT-Branche, bei Festinstallationsfirmen sieht es teilweise ähnlich finster aus...) kann zwar nicht jedes noch so kleine Steuerschlupfloch nutzen, wird dafür aber auch weitgehend in Ruhe gelassen.

    Economics in eight words: "There ain't no such thing as free lunch."

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