Falls Ihr Waren in das EU Ausland ( z.B.: Österreich, Frankreich, Polen, etc... )
ohne Dienstleister ( Spedition oder Paketservice ) verbringt ODER Ihr Waren einkauft und Sie persönlich nach Deutschland mitnehmt!
Bitte UNBEDINGT eine Gelangensbestätigung ausfüllen und der Rechnung beilegen, damit der Empfänger diese vor Ort schriftlich bestätigen kann.
Bitte hierzu folgenden Link beachten:
Wichtig ist nur dieses Gelangensbestätigungsformular ( Seite 13 ! ). Gibt's bei den IHK's mittlerweiles in 3 Sprachen ( dt., engl., franz )
Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit!