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Entschädigungsleistung für Funkstrecken - wie verbuchen?

  • hans jürgen schmidt
  • 31. Juli 2014 um 10:20
  • hans jürgen schmidt
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    94
    • 31. Juli 2014 um 10:20
    • #1

    Hallo liebe Kollegen,

    es gibt ja diese Entschädigungsleistung vom Bund für Funkstrecken, die in künftig nicht mehr nutzbaren Frequenzbereichen liegen. Diese habe ich wahrgenommen und auch erhalten. Nun die Frage: wie geht diese Entschädigung in die Buchführung ein? Mir ist nicht ganz klar, welches Konto ich dafür nutzen soll. Vielleicht weiß ja jemand Rat.

    Dank & Grüße
    Hans-Jürgen

  • WoMü
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    • 31. Juli 2014 um 15:00
    • #2

    Ich würde die Entschädigung auf das gleiche Konto buchen wie deine Funkstrecken. Es verringert dann ja den Restwert am Ende des Jahres 2015. Somit hast du dann ja auch weniger abzuschreiben.

  • Sam Razr
    Verifiziert
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    451
    • 31. Juli 2014 um 15:11
    • #3

    Ich hätte ja eher "Außerordentliche Erträge" gesagt.

    Aber am besten einfach den StB fragen, der ist der einzige, der dir da profunde Antworten geben kann...

  • billbo
    Profi
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    • 31. Juli 2014 um 23:41
    • #4
    Zitat

    Ich würde die Entschädigung auf das gleiche Konto buchen wie deine Funkstrecken.

    ?

    Zitat

    Es verringert dann ja den Restwert am Ende des Jahres 2015.

    ??

    Zitat

    Somit hast du dann ja auch weniger abzuschreiben.

    ??? (und btw.: das hätte dann genau welchen betriebswirtschaftlichen Sinn?)

    "Sonstige Betriebseinnahmen." Und Abschreibungszeitraum auf Ende 2015 verkürzen - also mehr abschreiben.

    Mit freundlichem Gruß
    BillBo

    "Okay. Wir machen das mit den Fähnchen."

  • djobi
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    1
    • 1. August 2014 um 11:41
    • #5
    Zitat

    "Sonstige Betriebseinnahmen." Und Abschreibungszeitraum auf Ende 2015 verkürzen - also mehr abschreiben.


    +1

    Biete: Zeitrafferaufnahmen, z.B. vom Konzert oder Bühnenaufbau
    zur Miete: TW Audio Sys One B30/T24, M15, Global 4 Punkt Truss, Le Maitre Trockeneisnebel, A&H GLD80, QU-24, ew100 1G8, Nexo PS10 + PS15
    aktuelle Gebrauchtgeräte

  • andy006
    Verifiziert
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    1.264
    • 1. August 2014 um 11:49
    • #6
    Zitat von "Sam Razr"

    Aber am besten einfach den StB fragen, der ist der einzige, der dir da profunde Antworten geben kann...

    Den StB auf den Sachverhalt aufmerksam machen den die Funken sind laut Gesetz Totalverlust. Vielleicht gleich Kopie Gesetzestext mitbringen denn wir haben ein branchenspezifisches Problem was kaum jemand Anderes kennt.

    Übrigends billbo hat 100Punkte zumindest sehe ich das genauso.

    Grüße der Andy

    Wer Augen hat der höre ------- besser?

  • stb
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    138
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    466
    • 1. August 2014 um 12:46
    • #7

    Tach zusammen!

    Lt. Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle handelt es sich bei der Billigkeitsleistung (siehe Richtlinie über die Gewährung von Billigkeitsleistungen .... blablabla -kurz: RL-BillStörKo) nicht um Ausgleich für neu angeschaffte Geräte, sondern lediglich um einen Ausgleich des wirtschaftlichen Nachteils durch den störungsbedingten Ausfall.

    Somit wäre die "Entschädigung" als "sonstige betriebliche Einnahme" (Kto-Nr je nach Kontenplan z.B. #4970 DATEV-SKR 04) zu verbuchen. => plus Gewinn

    Da ja kein "Leistungsaustausch" stattfindet, ist das Ganze natürlich umsatzsteuerlich nicht steuerbar -also Buchung ohne Umsatzsteuer.

    Einfluss auf die Anschaffungkosten der neuen Geräte hat das nicht, ebenso wenig wie auf die betriebliche Nutzungs- bzw. Abschreibungsdauer!

    Allerdings kann ich natürlich die Altgeräte, sofern sie aus dem Anlagevermögen ausscheiden (z.B. durch Verkauf oder Verschrottung) als Anlagenabgang mit vorheriger außerplanmäßiger AfA verbuchen. Somit habe ich auch hier eine entsprechende Ergebnisauswirkung => minus Gewinn!

    Das ist übrigens unabhängig von der Gewinnermittlungsart ( Bilanz oder E/Ü-Rg).

    Grüsse vom Niederrhein
    stb :D

  • andy006
    Verifiziert
    Reaktionen
    1
    Beiträge
    1.264
    • 1. August 2014 um 13:14
    • #8

    Kann das jemand mal an das "für immer" Board meißeln?? - danke-

    Wer Augen hat der höre ------- besser?

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