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Laientheater Freilicht - Mehrere Fragen

  • julian-k
  • 5. Dezember 2014 um 14:54
  • julian-k
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    14
    • 5. Dezember 2014 um 14:54
    • #1

    Unser Freilichttheater wächst uns zur Zeit wohl etwas über den Kopf.

    Fakt ist nun, nach vielen Jahren "ohne" irgend welche Vorschriften etc. will die Stadt nicht weiter zusehen bzw. sich als Liegenschaftsbesitzer aus der Verantwortung ziehen.

    Das Theater hat einen Saal für 200 Personen in Reihenbestuhlung mit einer kleinen 40qm Bühne ohne Bühnenhaus.

    Das Theater hat eine Freilichtbühne mit ca. 1500qm Spielfläche, ins "unendliche" Erweiterbar.
    Davor steht die Zuschauerhalle in welcher 1200 Zuschauer Platz finden. Diese ist in Rängen angelegt, nach vorn abfallend und an drei Seiten geschlossen und mit Türen versehen.
    In dieser Zuschauerhalle befindet sich unter dem Dach der Beleuchtungssteg an welchem entsprechend viel Lichttechnische Geräte hängen.

    Ich bin leider noch kein Meister, tu mir daher etwas schwer das 100%ig sicher zu beurteilen.

    Folgende Fragen hätte ich.

    - Ist die Freilichtbühne eine Versammlungsstätte? Ich meine ja.
    - Eine Versammlungsstäte dieser Größe braucht bei jeder Vorstellung einen Meister f. VT Beleuchtung Bühne etc.? Ich meine ja.
    - Das jährliche Bühnenbild welches voll bespielbar ist und aus teils Einfamilienhaus großen Bauten besteht und die Bühne brauchen eine jährliche Abnahme?
    Ich meine der TÜV alle vier Jahre und ein Verantwortungsvoller Blick, gebaut nach Statik und bestem Gewissen sind hier ausreichend.
    - Wenn ja von wem?
    - Über den Winter ist kein Meister f. VT im Theater erforderlich, da der Saal zu klein ist? Ich meine ja, Fachkraft reicht aus.

    Wäre nett, wenn mir hier jemand kurz und knackig weiterhelfen könnte. Die Damen und HErren der Stadt und aus dem Vorstand werfen mit §§§ durch die Gegend ohne Sinn und Verstand ...

    Ja, einen Meister werde ich mir noch einkaufen welcher sich das ganze Theater (doppeldeutig) anschaut und beurteilt.

    Was ist ist, was nicht ist ist möglich

    http://www.unicque.de - Unicque Lighting Augsburg

  • falcocgn
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    • 5. Dezember 2014 um 18:25
    • #2

    Immer nur Theater... ;)

    Also...
    1. Versammlungsstätte: Ja, auch nach der anstehenden Novellierung der VStättVO
    2. Kommt drauf an. Es wird häufig vergessen, dass "eigentlich" Aufbau und Proben durch eine "Bühnenfachkraft" beaufsichtigt und geleitet werden müssen (DGUV Vorschrift 17/18, § 15). Der Grad der Sachkunde, bzw. Befähigung richtet sich nach der Kompliziertheit der Produktion. Hilfestellung dazu bietet die ehemalige BGI 810. Baurechtlich sieht das ähnlich aus. Faustregel: wenn Umbauten zu leiten sind, Dinge im Zuschauerraum stattfinden, Effekte hinzukommen, dann MVT, darunter FVT bis Aufsichtführende Person. AP nur nach Abnahme und Übergabe der dann nicht mehr zu verändernden Einbauten durch MVT.
    3. Bühnenbild muss standsicher sein -> Statiker. Wenn maschinentechnische Einrichtungen, dann Prüfungen nach Betriebssicherheitsverordnung, die novelliert zum neuen Jahr kommt und diese Dinge der Veranstaltugnstechnik neu behandelt. Grundsatz: Prüfung nach Montage, Installation und vor der
    ersten Inbetriebnahme durch Prüfsachverständigen, wenn die Arbeitsmittel NICHT unter die Maschinenverordnung fallen.
    4. Siehe 2.

    Welche §§§ schmeissen denn die Leute von der Stadt durch die Gegend?

    - DAS Fachbuch für die Veranstaltungstechnik https://www.europa-lehrmittel.de/Fachkunde-Vera…technik/60877-1

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