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Die Rechnung als "lohnbescheid" -Ausweisung einzelner Posten

  • karel noon
  • 12. Juli 2016 um 10:10
  • karel noon
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    • 12. Juli 2016 um 10:10
    • #1

    Hallo zusammen,
    Ich bin heute morgen über die verschiedenen Berichte gestolpert eine Versicherungspflicht für Selbständige einzuführen.
    Der ISDV befürwortet das ja auch, ich selbst je nach Ausgestaltung des ganzen auch.

    Nur sollte man dies nutzen um in der Branche höhere Gagen durchzusetzen, und da ist mir eine Idee gekommen.

    Wie wäre es wenn wir auf unseren Rechnungen einzelne Posten getrennt ausweisen, ähnlich einem normalen Lohnzettel bei Angestellten?

    Bei der Umsatzsteuer ist dies bereits bereits der Fall, da sagt keiner was, sollte diese sich verändern ist das für meinen Tagessatz unerheblich.

    Ähnlich könnte man es doch auch mit der Rente machen. Ich vereinbare Tagessatz X als netto zuzüglich Rente und Steuer.
    Gibt es evtl. noch mehr einzelne Beträge die man getrennt ausweisen könnte?

    Glaubt ihr das könnte helfen ein Bewusstsein zu schaffen das die 250 oder 300€ kein Reingewinn darstellen?
    Schwierig wird es natürlich bei fixen Beträgen wie Krankenkasse, aber da lassen sich doch sicher auch Formeln für finden?!?

    Schmeißt mal eure Meinungen dazu in den Raum.

    Privater Account mit meiner persönlichen Meinung.

    Sollte es ein Problem mit meiner Neutralität zu einem Thema geben mache ich das im Beitrag kenntlich. :thumbup:

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  • SebastianJaeger
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    • 12. Juli 2016 um 10:21
    • #2

    Die Idee finde ich gar nicht schlecht.
    Da müsste ja dann Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung aufgeführt werden.

    Gruß Sebastian

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  • audiobo
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    • 12. Juli 2016 um 10:57
    • #3

    Da sich der Steuersatz dynamisch je nach Einkommen verändert halte ich das für keine gute Idee - erstens möchte ich nicht dass sich jemand (den es nichts angeht) ausrechnen kann wie viel ich ungefähr im Jahr verdiene, zweitens spielen ja auch die Ausgaben noch eine Rolle. Was mache ich denn, wenn ich im ersten Jahr viel beiseite gelegt habe und im 2. alles investiere? Evtl. mit Unterstützung des/der Lebensgefährten/-in, der/die zusätzlich noch ein Einkommen nach Hause trägt. Anderer Steuersatz nach der Heirat spielt dann auch noch mal eine Rolle.

    Man darf nicht vergessen, AUFTRAGgeber ist nicht gleich ARBEITgeber.

    Da hilft nur Positionierung am Markt und den Kunden klar zu machen, dass man ein Mensch mit einem Beruf ist, der zudem eine hohe Flexibilität abverlangt (mit allen damit verbundenen Kosten), sowie bei Bedarf dem dezenten Hinweis, dass man ja auch den Arbeitgeberanteil noch zu tragen hat. Wenn die Debatte allzu blöd verläuft, ziehe ich mich zurück und mache etwas anderes, ganz einfach.

    Wer dazu nicht in der Lage ist, soll sich eine Festanstellung suchen...


    Persönlich halte ich viele Gedanken die in solche Richtungen gehen (auch die ganze Scheinselbstständigendebatte) für eine Flickschusterei, als Versuch Missstände zu beseitigen, die durch unzureichende/falsche Regelungen und fehlende Transparenz/Aufklärung z.B. seitens der deutschen Rentenversicherung bei jungen Selbstständigen in der Vergangenheit entstanden sind.
    Dass es jetzt eine Versicherungspflicht geben soll finde ich begrüssenswert, die Frage nach der Ausgestaltung stellt sich aber... (es gab da ja in der Vergangenheit mal so eine Idee mit einem Pauschalbetrag... :roll: )

  • skyworker
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    • 12. Juli 2016 um 11:21
    • #4

    Ich habe für mich intern einen Prozentsatz gefunden, den ich direkt nach Geldeingang abziehen müsste, um neben der Umsatzsteuer solche Dinge wie Krankenkasse, Rente, BU und so weiter davon bestreiten zu können. Bevor nun wieder die Oberbuchhalter kommen - ja, das ist ein Daumenwert, mal geht sich das aus, mal nicht so. Am Ende des Jahres ergibt sich aber in aller Regel ein recht ausgewogenes Bild. In regelmäßigen Abständen muss ich da auch mal dran schrauben, um auf Stand der Dinge zu bleiben. Ich rede da ja noch nicht mal von anderen, regelmäßigen Kosten. Bleiben wir mal bei der Sozialabsicherung.

    Ein interessantes Gedankenspiel wäre, diesen Prozentsatz jetzt nicht intern abzuziehen, sondern extern "aufzuschlagen" - also den Tagessatz zu bereinigen und eine "Sozialpauschale" draufzuschlagen, die auch bei Rechnungsstellung so ausgewiesen wird... nur: wie komme ich an die Livebilder von den Buchhaltungskollegen, wenn die meine Rechnung aufmachen?

    Tatsächlich fürchte ich, dass auch hier mindestens einer aus den jährlich 1.800 bis unter die Haarspitzen motivierten Neueinsteigern einen Weg finden wird, sowas von sich aus zu untergraben und damit gräbt sich die Branche eine weitere Schaufellänge tiefer ins Grab... weil jeder Personaldisponent hat dann das Argument, dass andere es ja auch billiger können... Und überhaupt wäre das ja eine versteckte Preiserhöhung...

    Kein Applaus für Scheiße!

  • simonstpauli
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    • 12. Juli 2016 um 18:07
    • #5

    Ich finde eine Aufschlüsselung nicht gut.

    Erstens sind wir keine Lohnarbeiter.

    Zweitens sind viele Nebenkosten pauschal und nicht prozentual. Eine Aufschlüsselung wäre immer ungenau und mühsam.

    Andere Gewerke schreiben ja auch keine nackten Stunden- oder Tagessätze plus Sozialpauschale plus Mehrwertsteuer. Auf der Rechnung steht der Preis plus Mehrwertsteuer, fertig.

    Christian Tepfer * Monitor-Operator, HF-Betreuer, FOH-Mischer, Klang-Gestalter
    http://klanggestaltung.wordpress.com/

  • mringhoff
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    • 12. Juli 2016 um 22:17
    • #6
    Zitat von "Karel Noon"

    Ich vereinbare Tagessatz X als netto zuzüglich Rente und Steuer.

    und was machen die Vermieter und die Händler?

    Das was Du forderst, klingt eher nach Künstlersozialkasse.... ;)

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  • karel noon
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    • 12. Juli 2016 um 23:04
    • #7

    Für Materialvermietung und Verkauf kann das natürlich nicht gehen, und es soll auch nicht so blöde wirken wie damals die Aufkleber auf Tankstellen "in dem Preis sind so und so viel Cent an steuern enthalten".

    Auch das ausweisen verschiedener Bereiche auf einer Rechnung, also Personal mit und Material ohne Rente ist ja nur eine Frage des Layout.

    Weiter gedacht könnte man dann analog zur Umsatzsteuer auch eine Art Abzugsystem etablieren. Beschäftige ich also viel Personal sind meine eigenen Rentenkosten geringer...

    Alles nur lautes denken, noch gibt es ja eh keine Pflicht zur Versicherung egal welcher Art.

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  • Volker
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    • 13. Juli 2016 um 08:21
    • #8

    Das Ganze erscheint mir wenig praktikabel.

    Es würde allerdings den Wettberwerb der Krankenkassen fördern.
    Wenn es z.B. üblich ist für Job X nen Tagessatz vom 12.000 Euro zu berechnen und man schlägt feste Beträge fürt Krankenkasse und Rentenversicherung auf, dann sind die später evtl. für die Jobzuteilung ausschlaggebend.
    Der Einwand, was mit Vermietern ist, ist genauso einschlägig wie bei der Vergabe gesamter Untergewerke an Subunternehmer, z.B. Firma XY macht das ganze Videogedöns für Betrag X.

    Alles in allem ein netter Vorschlag, aber wie gesagt schwer umsetzbar.

    Eine Versicherungspflicht für Selbständige finde ich allerdings persönlich nicht ganz doof. Zum einen würde es die Sozialkassen entlasten, da nicht wenige der Meinung sind, dass Rentenvorsorge keinen Sinn macht, da man einiges einzahlen müsste um später mehr zu bekommen als die dann gültige Sozialhilfe, also kann man sich das auch direkt sparen und jetzt mehr verprassen... zum anderen würde es den ein oder anderen mal dafür sensibilisieren, dass es bei der Selbstständigkeit nicht mit nem Zwanni für den Gewerbeschein getan ist, sondern ab jetzt auch ständig Kosten anfallen.

    Rechtlich interessant wäre die Frage, was bei nebenberuflichen Technikern passiert, die also neben einer Vollzeitanstellung noch am Wochenende (rechtlich ordnungsgemäß und nicht cash bei Hochzeiten o.ä.) tätig sind. Werden Sie von den Abgaben entbunden? Stocken Sie damit die Rente auf?

    In jedem Fall ein interessantes Thema.

  • mringhoff
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    • 13. Juli 2016 um 08:56
    • #9
    Zitat von "Karel Noon"


    Auch das ausweisen verschiedener Bereiche auf einer Rechnung, also Personal mit und Material ohne Rente ist ja nur eine Frage des Layout.

    es ist eine Frage der Verteilung.
    Wenn der Personalanteil der Rechnung mit einer Pflichtsteuer versehen werden muss, dann wird doch der findige Selbständige bei einer festen Endsumme den Anteil auf die nicht besteuerten Anteile wie Materialmiete oder Verkaufsposten erhöhen und den Arbeitsanteil senken. Dem Kunden ist das egal, für ihn zählt die Endsumme. Dem Selbständigen kommt das erstmal "billiger".
    Die Folge daraus ist also genau das Gegenteil. Der Anteil für die Arbeit wird sinken statt steigen. Man wird also zum Lohndumper bei höheren Mietpreisen. Und aus dieser Folge heraus sinkt auch noch das Kundenverständnis für die Arbeitsleistung, weil hierfür ja so wenig berechnet wird. "Könnt Ihr mal eben schnell dies oder das machen/liefern/aufbauen...." Für 8,50 EUR/Std. oder 85,- EUR Tagessatz kann der Kunde dann nach Herzenslust die Techniker rumscheuchen....

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