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Transport

  • Joachim Flottmeier
  • 12. Oktober 2002 um 19:46
  • Joachim Flottmeier
    Profi
    Beiträge
    889
    • 12. Oktober 2002 um 19:46
    • #1

    Hallo, habe vor mir einen einen Bulli (Größe Sprinter) mit großen Anhänger anzuschaffen!
    Wie meldet ihr solche Fahrzeuge an? Meines Wissens darf man bei LKW Anmeldung aufm Sonntag nicht mit dem Anhänger fahren es sei denn man hat eine Sondergenehmigung.
    Wie sind eure Erfahrungen?

    http://www.flottmeier-rehrmann.de

  • AMLB
    Beiträge
    1.101
    • 13. Oktober 2002 um 03:59
    • #2

    Meines Wissens nach gilt das Fahrverbot erst ab 7,5 Tonnen! Wir haben auch einen VW-Transporter mit großem Hänger und hatten noch nie Probleme!

    <font size=-1>[ Diese Nachricht wurde geändert von: AMLB am 2002-10-13 04:00 ]</font>

    Modenschauen, Industrie, Event + Gala

  • oliver derks_
    Profi
    Beiträge
    596
    • 13. Oktober 2002 um 12:58
    • #3

    Du darfst auch keinen LKW (z. Bsp Sprinter) als PKW (heißt ja: Personenkraftwagen) anmelden.
    Ich meine aber auch, dass dieses Verbot erst ab 7,5t greift.
    Zum anderen würdest du als VT Unternehmen in jedem Fall eine Sondererlaubnis bekommen.

    Gruß Oliver

  • Joachim Flottmeier
    Profi
    Beiträge
    889
    • 13. Oktober 2002 um 13:13
    • #4

    Das ist richtig...aber die bekomme ich nur bis Sonntags 12:00Uhr.
    Bisher haben wir T4 mit großen Anhänger,
    der läuft als Pkw!

    http://www.flottmeier-rehrmann.de

  • Joachim Flottmeier
    Profi
    Beiträge
    889
    • 13. Oktober 2002 um 13:16
    • #5

    Und die Sondergenhmigung ist auch gar nicht so billig

    http://www.flottmeier-rehrmann.de

  • rockline
    Profi
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    198
    Beiträge
    4.440
    • 13. Oktober 2002 um 13:24
    • #6

    wir hatten früher mal einen Fiat Ducato und sind Sonntags immer mit dem Anhänger gefahren.
    Der Ducato hatte keine Scheiben, 3.5 Tonnen und galt somit als kleiner LKW!

    Inzwischen fahren wir 7.5T und dürfen auch damit den Anhänger am Sonntag ziehen - wäre ja auch irgendwie schlecht, wenn Samstagnacht die VA zuende wäre und man müßte den Hänger stehen lassen, nur weil inzwischen Sonntag geworden ist.

    Aber mit einem Sprinter usw. plus Anhänger gibt es überhaupt keine Probleme am Sonntag -schaue doch mal Sonntags auf der A2, fast alle polnischen Kleintransporter ziehen irgendeine Karre hinter sich her!
    Stefan

  • Marcel
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    426
    Beiträge
    2.347
    • 13. Oktober 2002 um 14:26
    • #7
    Zitat


    -schaue doch mal Sonntags auf der A2, fast alle polnischen Kleintransporter ziehen irgendeine Karre hinter sich her!
    Stefan

    Und die werden auch mittlerweile oft genug ausm Verkehr gezogen. Allerdings normalerweise nicht, weil sie keine Genehmigung haben (die sie aber oft auch ned haben...) :grin:

    Aber mit dem Fahrverbot bin ich mir auch nicht so sicher. Entweder ab 3,5 oder ab 7,5t. Aber das hat mit dem Hänger nix zu tun. Wenn du drüber bist, darfste nicht mehr fahren, oder nur mit Genehmigung. Da ist es egal, ob du nen Hänger hast oder ned.

    Es gibt übrigens auch Genehmigungen die sich über ein halbes Jahr erstrecken. Allerdigns braucht man dafür schon gute Gründe, die aber bei euch wohl kein Problem sein sollten.

    Billig ist der Kram aber nicht, aber wenn man erwischt wird, ist es noch viel brachialer :wink:

    CU Marcel

    <font size=-1>[ Diese Nachricht wurde geändert von: Marcel am 2002-10-13 14:26 ]</font>

  • Stefan
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    62
    • 13. Oktober 2002 um 21:09
    • #8

    Laut meiner Erfahrung ist das so:

    Sonntagsfahrgenehmigung brauchst du bei einem Fahrzeug mit Anhänger, wenn das Zugfahrzeug als LKW angemeldet ist (d.h. du kannst deinen Sprinter o.ä. als PKW anmelden und dann einen Anhänger ziehen).

    Ab 7,5 Tonnen brauchst du sowieso eine Genehmigung.

    Wirst du ohne diese erwischt, wirds so richtig teuer und gibt auch ein paar Punkte in Flensburg (teuer wirds vorallem für den Fahrzeugbesitzer, falls er dich beauftrag zu fahren).

    Für Firmen, die in der Veranstaltungsbranche tätig sind ist es eigentlich kein Problem, diese Genehmigung zu bekommen (wir haben immer eine für ein ganzes Jahr, und die war nicht teuer, so um die 50 Euro).
    Auch im Ausland (Östereich, Schweiz) bekommst du jederzeit eine Genehmigung.

    Berichtigt mich, wenn was nicht stimmt!


    <font size=-1>[ Diese Nachricht wurde geändert von: Stefan am 2002-10-13 21:11 ]</font>

  • Stefan
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    62
    • 13. Oktober 2002 um 21:28
    • #9

    hab da noch was im Internet gefunden:
    http://www.stadt-koeln.de/bol/transport_…produkte/01365/

    http://www.muenchen.de/referat/kvr/st…ehr/sonntag.htm

    wie gesagt, bei uns (Lkr. Altötting) ist so eine Genehmigung für ein ganzes Jahr zu haben uns weit nicht so teuer (genau: 220 DM)!

    <font size=-1>[ Diese Nachricht wurde geändert von: Stefan am 2002-10-13 21:31 ]</font>

    <font size=-1>[ Diese Nachricht wurde geändert von: Stefan am 2002-10-13 21:46 ]</font>

  • Marcel
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    2.347
    • 13. Oktober 2002 um 21:58
    • #10
    Zitat


    Stefan schrieb am 2002-10-13 21:09 :
    Laut meiner Erfahrung ist das so:

    Sonntagsfahrgenehmigung brauchst du bei einem Fahrzeug mit Anhänger, wenn das Zugfahrzeug als LKW angemeldet ist (d.h. du kannst deinen Sprinter o.ä. als PKW anmelden und dann einen Anhänger ziehen).

    Ja, so könnte das sein. Oder ist es sogar laut dem Link von Stefan.

    Zitat


    Ab 7,5 Tonnen brauchst du sowieso eine Genehmigung.

    Das war damals mal anders. Da durfte man zumindest mit ner Sattelzugmaschine alleine fahren (damit kannste ja ohne Auflieger eh nix transportieren). Und als das vor einigen Jahren geändert wurde, war ich mir da jetzt nicht sicher, ob die da noch mehr geändert haben. Ich kenn sowieso mehr die Regelungen für 40 Tonner :wink:

    Und für die mit den größeren Kisten kommt ja ab 2003 (Mai glaub ich ?!?) auch noch die Maut dazu, wenn sie auf die Autobahn müssen. Da hat sich der Staat ja wieder was tolles einfallen lassen :mad:

    CU Marcel

  • KREISS
    Profi
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    • 14. Oktober 2002 um 00:24
    • #11
    Zitat


    Marcel schrieb am 2002-10-13 21:58 :

    Und für die mit den größeren Kisten kommt ja ab 2003 (Mai glaub ich ?!?) auch noch die Maut dazu, wenn sie auf die Autobahn müssen. Da hat sich der Staat ja wieder was tolles einfallen lassen :x

    CU Marcel

    Finde ich vollkommen korrekt! Bezahlen tust Du das eh. Warum soll man nicht mehr die tatsächlichen Nutzer dafür heran ziehen!?!

    Kai

  • Marcel
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    2.347
    • 14. Oktober 2002 um 16:10
    • #12
    Zitat


    Finde ich vollkommen korrekt! Bezahlen tust Du das eh. Warum soll man nicht mehr die tatsächlichen Nutzer dafür heran ziehen!?!

    Kai

    An allerserster Stelle würde ich die ausländischen LKWs zahlen lassen und zwar am besten gleich doppelt. Aber nein, die brauchen das ja nicht bezalhen und dürfen weiterhin fast umsonst hier durchschaukeln.

    Außerdem, hast du dir schonmal überlegt was das bringt, abgesehn von ner ganzen Menge an Firmenpleiten? Alles wird teurer. Warsteiner hat z.b. schon vor einiger Zeit nen Preisanstieg von gut 20% angekündigt und dann schreien die Kunden wieder.

    Naja, ich kann auch gern noch mehr dazu schrieben :wink:

    CU Marcel

    P.S.: Die Firma meiner Eltern wäre dadurch Pleite gegangen. Wäre, weil sie jetzt schon alles verkauft haben...

    <font size=-1>[ Diese Nachricht wurde geändert von: Marcel am 2002-10-14 16:46 ]</font>

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