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  4. Boxen & Boxensysteme

Behringer Ultrawave B 300 Frequenzschrieb

  • sonorite
  • 2. September 2003 um 22:10
  • sonorite
    Beiträge
    77
    • 2. September 2003 um 22:10
    • #1

    Hat schon mal jemand die B300 Ultrawave von Ohringer durchgemessen?
    Frequenzschrieb interessiert mich und max. dB´s im anhörbarem Bereich.

  • Chrrr
    Beiträge
    735
    • 3. September 2003 um 08:35
    • #2

    Hab meine Meinung über diese Low-Cost Box geändert. Inzwischen Beide Verleihboxen RIchtung Service unterwegs.
    1x Bassverstärker abgeraucht
    1x Bauteiel währen dBEtrieb entlötete und verbrannt.

    Behringer Support schämt sich noch nicht mal und lässt mich den Rücktransport bezahlen! Während Garantie schon 40€ nur dafür und dann noch die AUsfallzeit vonvielen Wochen bis der Service in die Gänge kommt. Da ist doch der Frequenzschrieb egal, oder?

    Box schreit sowieso bei höheren Pegeln. Da nehm ich lieber wieder nen Eigenbau und Endstufe mit bzw. Verleih diese unkaputtbare Kombi...

  • Jens Droessler
    Reaktionen
    2
    Beiträge
    9.074
    • 3. September 2003 um 18:23
    • #3

    Richtige Pegel bringt sie wie alle Aktiv-Boxen dieser Klasse nicht. Ansonsten finde ich den Klang aber ok. Gemessen hat sie soweit mir bekannt noch keiner, aber es gab mal einen Test in einem Magazin. Ich weiß aber nicht mehr, wo (Ich hatte den Bericht damals nur am Kiosk durchgelsen, weil mich der Rest des Magazins nicht interessiert hat :) ). Der war recht positiv, was den Sound betrifft.

    Und naja, Defekte.... ein befreundeter Verleih hatte für ein Jahr ein Montarbo-Aktiv-System, wo fast monatlich eine Endstufe abgeratzt ist. Unangenehm ist es aber allemal.

    Wegen den Transportkosten würde ich nochmal nachfragen. Die MÜSSEN erstattet werden während der Garantie. Oder sollte es nur Gewährleistung sein? Da musst du selber zahlen!

  • kalaus
    Profi
    Beiträge
    185
    • 3. September 2003 um 18:34
    • #4

    hallo jens,
    ein bisschen OT: "gewaehrleistung" ist gesetzlich vorgeschrieben zwischen einzelhaendler und endkunde (zwischen gross- und einzelhaendler kann in AGBs was ganz anderes vereinbart werden! das ist auch ein grund fuer handelsspannen, obwohl die vertriebe, die ich kenne, die einzelhaendlergewaehrleistung uebernehmen). in den ersten sechs monaten (der zwei jahre) liegt die beweislast der fehlerfreiheit beim Einzelhaendler, sprich verkaeufer, anschliessend muss der kaeufer nachweisen, dass der mangel von vornherein bestand bzw. auftreten musste.
    garantie dagegen ist ne darueber hinausgehende, freiwillige leistung irgendeines verkaeufers an den jeweiligen kaeufer.
    gruss,
    kalaus

  • Jens Droessler
    Reaktionen
    2
    Beiträge
    9.074
    • 4. September 2003 um 01:32
    • #5

    Auch ein Hersteller kann Garantie geben. Muss er aber nicht.

    Heute ist es so, dass zwei Jahre Gewährleistung Pflicht sind, aber keine zwei Jahre "Garantie". Die ersten 6 Monate sind quasi "Garantie" (so, wie es üblich ist, wenn von Garantie geredet wird), danach ist es eben Gewährleistung. In den ersten 6 Monaten übernimmt der Händler/Hersteller die Transportkosten, danach ist es abhängig von dem, was der Händler/Hersteller als kostenlosen Service anbietet....

  • Chrrr
    Beiträge
    735
    • 4. September 2003 um 08:18
    • #6

    Und wo steht das geschrieben "Garantieleistungen haben kostenneutral für den Endkunden abzulazfen?" So oder so ähnlich lautet die Klausel und die sollte irgendwo in Deutschland im unbeugsamen Recht stehen, also automatisch über den AGBs der einzelnen Vertriebe. ICh finde das leider nicht mehr im GEsetztestext, müsste doch irgendwo im BGB oder so stehen???. Hatte das nämlich auch so im KOpf...
    Hab da nämlich schon einige Minuten mit dem Behringer Support rumgezackert, da in den letzten MOnaten so ziemlich jedes Behringer Gerät das ich letztes Jahr verkauft (BEi THomann Preis besser "durchgeschoben") habe einen Defekt hatte => Portokosten übersteigen inzwischen meine erzielten Verkaufsgewinne. Nicht zu reden von den für mich selbstverständlichen Servicedienstleistungen der geschädigten Kunden. Aber Behringer will nur Porto übernehmen wenn GEräte direkt nach dem Asupacken defekt sind.
    BIn jetzt also auch schlauer und sage Finger weg von BEhringer auf die ich bisher nix hab kommen lassen.
    Schadensliste
    -DX-500 übersprechen von Kanal drei (Designproblem, wird manchmal unangehm stark hörbar...)
    -DX-1000 (Totalausfall einzelner Stereokanäle, kaum benutzt)
    -VMX-300 (Ausgangsstufe defekt, musste dreimal eingeschickt werden bis es auch der Service hörte.Scheinbar beschäftigen die Taube...)
    -2x B300 siehe vorhergehenden Thread
    -MX-1804FX (Effektgerät geht nach ~50 BEtriebsstunden einfach aus)
    .
    .
    .
    nur so zur Abschreckung. Immerhin bisher immer kostenfrei (in Garantiezeit :-? ) repariert. Wartezeit darauf min. 4 Wochen. LEider null Fehlerbeschreibung bei dem Rückanschreiben.

  • sonorite
    Beiträge
    77
    • 4. September 2003 um 15:07
    • #7

    :roll: Ja wenn das so ist, gibts dann von Behringer Service-Unterlagen und Pläne. Selber reparieren oder einstampfen :evil: Bei vielen Geräten bekommt man auch eigentlich problemlos diese Papers. Hatte mal vor geraumer Zeit bei Behringer angemailt. NIX retourgekommen. Anfrage bei HK: Kann für 244er Target Pläne problemlos bestellen und kriegen 8). Bei Aldi kann jedenfalls gleich an der Kasse bei der Verkäuferin umtauschen oder Kohle retour. :-?

  • Jens Droessler
    Reaktionen
    2
    Beiträge
    9.074
    • 4. September 2003 um 16:33
    • #8

    Gewährleistung (das, was heute Pflicht ist) ist nicht gleich Garantie!

    In den ersten 6 Monaten muss der Hersteller beweisen, dass das Gerät NICHT direkt beim Auspacken schon den Fehler hatte. Danach liegt es beim Kunden, das zu beweisen. Das heißt, in den ersten 6 Moanten ist es, als wäre das Gerät out of Box schon tot und somit übernimmt der Hersteller die Kosten für Transport. Danach nichtmehr.

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