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  2. Beffel

Beiträge von Beffel

  • Erdung einer kleinen Open-Air-Bühne

    • Beffel
    • 12. April 2006 um 21:37

    Die VDE 0100 ist da doch eigentlich sehr genau! Egal wie weit weg oder wie der Versorgungsanschluss ausgeführt ist, jede Rigg muss geerdet werden! Und zwar so, dass die Schutzleiterfunktion sichergestellt ist! Wenn man ganz genau ist, muss jeder Tower einzeln und die Rigg oben über eine Potentialausgleichsleiter unten am Erdungspunkt angeschlossen werden. Ein Anschluss an den Schutzleiter der Versorgung ist dann zulässig, wenn die durch die VDE 0100 vorgegebenen Werte für den Schutzleiterwiderstand eingehalten werden. Dabei ist es auch vollkommen wurscht ob es ein PEN ist! Auch eine Nullung kann bei richtiger Ausführung ein guter Schutz sein. Ich muss nur wissen an welches Netz ich auflege und dann entsprechend passend meinen Anschluß ausführen. Deshalb ist es ja Pflicht, den Übergabepunkt vor der Inbetriebnahme von Seiten des VT-lers auf Funktion zu prüfen. Dazu gehört auch die Schutzleiterfunktion. Deshalb führe ich auch vernünftige Messwerkzeuge mit mir, mit deren Hilfe das möglich ist.

  • Forumtreffen in Bayern/Franken

    • Beffel
    • 12. April 2006 um 21:22

    Solange der Termin passt, wäre ich da auch dabei! Könnte man sich auch mal persönlich kennen lernen.

  • Fohhn Perform-Serie, wer hat welche Erfahrungen damit?

    • Beffel
    • 11. April 2006 um 11:17

    .... bin inzwischen dabei mal PSE dazu testen.

  • Fohhn Perform-Serie, wer hat welche Erfahrungen damit?

    • Beffel
    • 6. April 2006 um 19:43

    Hallo!
    Bei mir steht nach 10 Jahren ein Systemwechsel an!
    Momentaner Favorit Fohhn Fohhn Perform.

    Mich würd`mal interessieren, was so die grundsätzliche Erfahrung und Meinung dazu ist!

    Gruß
    Beffel

  • Erhellendes vom TÜV

    • Beffel
    • 21. Oktober 2004 um 09:11

    Ich würde eine solche Sache sofort bei der zuständigen Prüfstelle melden!

    Der ist nämlich bei negativer Überprüfung der Meldung verpflichtet seine Zeichnungsgenehmigung sofort zurück zu ziehen!

    Was glaubt Ihr wie da der Hersteller schaut, wenn so ein Schreiben ins Haus flattert!

    Ich habe eingangs extra zuständige Prüfstelle geschrieben. Hier wird immer vom TÜV gesprochen, aber der jeweilige TÜV ist auch immer nur eine Organisation die prüfen kann. Oftmals ist es sinnvoller lieber bei einer bestimmten Prüfstelle zu testen, die auch weis was sie tut. Ich habe selbst schon erlebt wie ein TÜV-Prüfer einen Belastungstest an einem Truss-System für eine Zeichnungsgenehmigung durchgeführt hat. Ich werde nie vergessen wie der gute Mann angeblich die Durchbiegung mit einem Handmess-Schieber ohne festen Seitenanschlag und ohne definierten Höhenanschlag ermitteln wollte. Da war je nachdem wie er gerade die Schieblehre gehalten eine Abweichung von 4 bis 5mm drin. Übrigens wurde die Zeichnungsgenehmigung in diesem Fall erteilt! Da sage ich nur Hallelulja, hoffentlich hat der Statiker beim Rechnen mit einem ausreichenden Sicherheitsfaktor gearbeitet!

    Zu den Stativen noch ein Wort.

    Meiner Kenntniss nach gibt es da nur zwei wirklich kompetente Prüfstellen für. Die LGA in Würzburg und das bühnentechnische Prüflabor der VBG in Hamburg.

  • Wer baut das Alutruss Quadsystem?

    • Beffel
    • 21. Oktober 2004 um 08:50

    Also erstmal was genaues!
    Alutruss wird von Steinigke vertrieben, ist aber nicht von Milos sondern von TAF!
    Hat offiziellen TÜV, aber auch seine Grenzen!
    Und was sagt eigentlich die TÜV-Kennzeichnung genau aus?
    Doch nur, dass ein TÜV-Ingenieur die eh vorgeschriebene Belastbarkeitsberechnung nach DIN 4113 im Rechenvergleich prüft. Dann werden noch Belastungsversuche gemacht und das wars! Was dann täglich in der Serienfertigung läuft ist wieder etwas anderes!
    Wenn ich eine tatsächliche Ausführungsgenehmigung als Bauteil für fliegende Bauten brauche, dann ist z.B. in Bayern der TÜV noch nicht mal der richtige Anlaufpunkt. In Bayern ist es nämlich so geregelt, dass dafür das Materialprüfungsamt der LGA in Nürnberg zuständig ist.
    Also immer voher überlegen, was mir ein Prüfzeichen auf einer Truss überhaupt mitteilen soll. Irgendein buntes Bildchen macht noch keine Sicherheit!

    Zum Thema Durchbiegung kann ich nur sagen. Durchbiegung ist nicht unmittelbar ein Zeichen für schlechte Qualtiät. Ich kann eine Truss nach DIN 4113 aus Alulegierungen mit verschiedenem Biegungsverhalten bauen. Ich muss darauf achten wofür die Truss eigentlich ausgelegt ist!

  • Saftys-Anschlüsse an Geräten

    • Beffel
    • 18. Oktober 2004 um 09:05

    Also es ist schon interessant, was man hier zu dem Thema alles hört!

    Warum kommt eigentlich keiner auf die Idee mal bei BG oder BUK nach zu fragen?

    Ich habe es schon vor 2 Jahren getan und hier die offiziellen Auslegungen der VBG zur BGV C1:

    1. Es muss eine zusätzliche Fangsicherung angebracht werden, wenn es sich um eine ortsveränderliche (mobile) Installationsweise handelt. Egal wie schwer das Gerät ist, bzw. was es für eines ist.

    2. Das Safety muss so angebracht sein, dass kein - aber auch wirklich keines - Teil sich lösen kann! D.h. im Klartext, ich muss mir genau überlegen wie ich welches Gerät sichern muss. Hierzu gibt es auch eine klare technische Vorgaben der BG. Der Gerätebügel reicht dann aus wenn dieser gem. DIN 15560 (10-fache Sicherheit!) ausgeführt und so mit dem Gerät verbunden ist, dass er sich nicht selbstständig lösen kann (z.B. selbstsichernde Muttern mit enstprechender Temperturfestigkeit bei PAR-Kannen!).
    Ansonsten muss am Gerätekorpus selbst gesichert werden. Wo der Hersteller seine Öse anbringt, muss er eigentlich durch Fallversuche ermitteln um z.B. innenliegende Teile (z.B. Trafos) entsprechend vor dem Abreissen zu sichern.

    3. Es gibt nur eine Ausnahmemöglichkeit vom Safety. Diese gilt dafür, dass der Sicherungsaufwand bei einer ortsveränderlichen Sonderkonstruktion nicht durchführbar wäre. Dafür muss aber eine erhebliche Überdimensionierung der relevanten Bauteile erfolgen und diese muss durch einen der entsprechenden Sachverständigen bestätigt werden (muss ja eh gem. BGV C1 §33 ff gemacht werden!)

    4. Bei einer ortsunveränderlichen Installationsweise kann nach sachverständiger Begutachtung das Safen entfallen (Überdimensionierung etc.)! Aber sobald Einrichtungen im Betrieb neu eingerichtet werden müssen (Theaterscheinwerfer, Parkannen, Profiler etc.), dann gelten diese als ortsveränderlich und müssen gesichert werden!

    5. Hintergrund für das Alles ist der Grundgedanke, dass bei ortsveränderlichen Installationen Verschleiß-, Konstruktions- und Handhabungsmängel unbemerkt zu einem Absturz führen könnten.

    6. Der Punkt mit der zweifachen Befestigung (z.B. Moving Head) wurde allerdings erst Anfang diesen Jahres erst genau definiert.
    Steht aber in der DIN 15560-1 (Abschnitt 5.2, Absatz 3): "Kopfbewegte Multifunktionsscheinwerfer für den Showbetrieb müssen an der Grundplatte des Gehäuses mit mindestens zwei Befestigungsvorrichtungen nach DIN 15560-24 und DIN 15560-25 befestigt werden."

    Der Kopfwackler übt auf die Befestigungsstelle eine dynamische Belastung aus. Deshalb darf die zweite Befestigungsstelle "nicht" als zweite Sicherung angesehen werden!

    7. Übrigens für Scanner mit mehr als 50kg müssen auch mit 2 Befestigungsstellen montiert werden! (siehe DIN 15560-1 5.2 Absatz 4!)

    So ich hoffe, dass jetzt einiges klarer geworden ist. Meiner Meinung nach ist es eigentlich gar nicht so schwer. Lieber etwas mehr Sicherheit, als zu wenig! Man könnte ja auch selber zu schaden kommen!

  • Nebelmaschine SELBER bauen

    • Beffel
    • 26. Januar 2003 um 20:17

    Erstmal rate ich von Propandiol komplett ab! Es hat eine stark dehydrierende Wirkung, was bei vielen Leuten in kleinen Räumen sehr schnell zu panischem Hyperventilieren führen kann. Habe das selbst schon bei ein paar Katastrophenschutzübungen erlebt! Die Feuerwehr hält lange in einen dunklen geschlossenen Raum rein, um die Sichtbehinderungen wie bei einem echten Brand nach zu ahmen. Der Erfolg ist dann, dass bei den Statisten die Mundschleimhäute schnell austrocknen, weshalb die Angst kriegen und mit dem Hecheln beginnen. Ist dann ein Teufelkreis, zu wenig Sauerstoff und ab geht`s! Es hat sich weiterhin bei Versuchen gezeigt, dass bei falscher Temperaturregulierung (sprich zu hoch), einzelne Stoffanteile zu Dioxinen verbinden. Nicht gerade das Beste für eine Benutzung unter Menschen!

    Da Du eh mit mir wegen der Pläne in Kontakt getreten bist, sende ich Dir gleich mal ein paar mögliche Zusammensetzungen zu. Diese ergeben verschiedene Nebeldichten und sind gesundheitlich unbedenklich, da keine Zersetzungsprodukte entstehen können.

  • ohne worte

    • Beffel
    • 25. Januar 2003 um 00:34

    Ein Stativ muss mit 2-facher Sicherheit ausgelegt werden: 50kg Nutzlast ==> Das Teil muss mit 100kg funktionieren.

    Für die Einzelkomponenten sieht dat anders aus:

    z.B. Aufnahme für TV-Zapfen oder LS-Rohr 10-fache Sicherheit

    Hängt damit zusammen ob nur Zug- und Druckkräfte oder auch Momente auftreten können.

    Deshalb immer schön die Bedienungsanleitung lesen! Nur weil das obere Stativrohr so schön aussieht, darf nicht in jedem Fall ein Böxchen drauf!

    Und Hände weg von Windups für Traversen! Ich hab es hier leider auch schon gelesen, aber ist nicht zulässig! Weil: Ein handbetätigtes Kurbelstativ muss für nicht punktförmige Lasten mit einer Betriebsbremse in allen Betriebszuständen versehen sein! Auch beim Heben und Senken. Wo bitte schön hat ein Manfrotto mit Zahnstangenhub eine Fallbremse beim bedienen? Kommt nämlich gut am Schädel, wenn das Kurbelgehäuse bricht und die Truss runter rauscht! Das trifft dann keinen Kunden sondern Euch selbst. Was übrigens bei diesen Unfällen auch die Hauptbetroffenen in den letzten 5 Jahren waren (könnt Ihr bei der VBG in Mainz nachfragen!). Ich kenn da auch noch nen TÜV-Techniker. Der hat Hebezeuge geprüft und dachte mit so nem Ding könnte man... Aufgewacht ist er dann im Krankenhaus!
    Ach ja, ab Hub über 2m muss man eigentlich einen Befestigungspunkt für Abspannseile vorsehen, damit ein Windup für Biegebelastungen eingesetzt werden darf!

    Ach ja noch was zur 12.

    Die ist für Lastmittel, bzw. Tragmittel an Sicherungsverbindungen, bzw. unter dynamischen Lasten zu verwenden. 12-fache Sicherheit ==> Safeties, Anschlagseile/-Ketten, Stativrohre mit Biegung, C-Haken für Movingheads etc.!

  • ohne worte

    • Beffel
    • 25. Januar 2003 um 00:34

    Ein Stativ muss mit 2-facher Sicherheit ausgelegt werden: 50kg Nutzlast ==> Das Teil muss mit 100kg funktionieren.

    Für die Einzelkomponenten sieht dat anders aus:

    z.B. Aufnahme für TV-Zapfen oder LS-Rohr 10-fache Sicherheit

    Hängt damit zusammen ob nur Zug- und Druckkräfte oder auch Momente auftreten können.

    Deshalb immer schön die Bedienungsanleitung lesen! Nur weil das obere Stativrohr so schön aussieht, darf nicht in jedem Fall ein Böxchen drauf!

    Und Hände weg von Windups für Traversen! Ich hab es hier leider auch schon gelesen, aber ist nicht zulässig! Weil: Ein handbetätigtes Kurbelstativ muss für nicht punktförmige Lasten mit einer Betriebsbremse in allen Betriebszuständen versehen sein! Auch beim Heben und Senken. Wo bitte schön hat ein Manfrotto mit Zahnstangenhub eine Fallbremse beim bedienen? Kommt nämlich gut am Schädel, wenn das Kurbelgehäuse bricht und die Truss runter rauscht! Das trifft dann keinen Kunden sondern Euch selbst. Was übrigens bei diesen Unfällen auch die Hauptbetroffenen in den letzten 5 Jahren waren (könnt Ihr bei der VBG in Mainz nachfragen!). Ich kenn da auch noch nen TÜV-Techniker. Der hat Hebezeuge geprüft und dachte mit so nem Ding könnte man... Aufgewacht ist er dann im Krankenhaus!
    Ach ja, ab Hub über 2m muss man eigentlich einen Befestigungspunkt für Abspannseile vorsehen, damit ein Windup für Biegebelastungen eingesetzt werden darf!

    Ach ja noch was zur 12.

    Die ist für Lastmittel, bzw. Tragmittel an Sicherungsverbindungen, bzw. unter dynamischen Lasten zu verwenden. 12-fache Sicherheit ==> Safeties, Anschlagseile/-Ketten, Stativrohre mit Biegung, C-Haken für Movingheads etc.!

  • ohne worte

    • Beffel
    • 25. Januar 2003 um 00:16

    @alle

    1. Herr lass Hirn regnen! Wenn wo 70kg drauf steht, dann hängt das immer mit der bestimmungsgemäßen Verwendung zusammen! Mensch die Show-Stative sind nie und nimmer für 70kg zugelassen, egal wer das wo drauf gedruckt hat. Die meisten schaffen gerade 70 kg weil Sie das nach DIN-15560-27 auch müssen ==> 2-fache Sicherheit!!!!!! Will heisen max 35kg das ganze System, weil ein Handauszugstativ nämlich nur bis max. 18kg überhaupt zulässig ist!
    Schaut doch mal in der BGV C1 nach: ... mit dem 0,5-fachen Wert!
    An so`nem Ding enstehen auch Biege- und Drehmomente.

    2. Wenn Euch schon die Kunden nicht interessieren, dann denkt doch wenigstens an Euch selbst! Mensch wisst Ihr wie so abgequetschte Finger oder ähnliches wirklich sind! Scheisse!!!!!!

    3. Wenn Ihr immer noch nicht ganz durchcheckt, dann fordert bei mir mal ein paar Bilderchen an. Da kann man sehen was so alles mit Nebelmaschinendüsen, Stativen (besonders für Traversen missbrauchte Windups!), Trusses, Speakern und Strom passieren kann. Oder habt Ihr schon mal gesehen wie bei einer Antari die Düse wegen manipulierter Temperatursicherung ca. 5m durch die Luft schießt und dabei den Unterschenkel eines Partygastes durchschlägt! Hat übrigens noch ein nettes Loch in der Wand hinterlassen.

    4. Vielleich sollte vom Forum aus, mal ein Sicherheitsworkshop bei einem Treffen durchgeführt werden! Ich könnte da ein paar nette Demonstrationen anbieten, bei denen alten Profis das Blut in den Adern gefriert.

  • ohne worte

    • Beffel
    • 25. Januar 2003 um 00:16

    @alle

    1. Herr lass Hirn regnen! Wenn wo 70kg drauf steht, dann hängt das immer mit der bestimmungsgemäßen Verwendung zusammen! Mensch die Show-Stative sind nie und nimmer für 70kg zugelassen, egal wer das wo drauf gedruckt hat. Die meisten schaffen gerade 70 kg weil Sie das nach DIN-15560-27 auch müssen ==> 2-fache Sicherheit!!!!!! Will heisen max 35kg das ganze System, weil ein Handauszugstativ nämlich nur bis max. 18kg überhaupt zulässig ist!
    Schaut doch mal in der BGV C1 nach: ... mit dem 0,5-fachen Wert!
    An so`nem Ding enstehen auch Biege- und Drehmomente.

    2. Wenn Euch schon die Kunden nicht interessieren, dann denkt doch wenigstens an Euch selbst! Mensch wisst Ihr wie so abgequetschte Finger oder ähnliches wirklich sind! Scheisse!!!!!!

    3. Wenn Ihr immer noch nicht ganz durchcheckt, dann fordert bei mir mal ein paar Bilderchen an. Da kann man sehen was so alles mit Nebelmaschinendüsen, Stativen (besonders für Traversen missbrauchte Windups!), Trusses, Speakern und Strom passieren kann. Oder habt Ihr schon mal gesehen wie bei einer Antari die Düse wegen manipulierter Temperatursicherung ca. 5m durch die Luft schießt und dabei den Unterschenkel eines Partygastes durchschlägt! Hat übrigens noch ein nettes Loch in der Wand hinterlassen.

    4. Vielleich sollte vom Forum aus, mal ein Sicherheitsworkshop bei einem Treffen durchgeführt werden! Ich könnte da ein paar nette Demonstrationen anbieten, bei denen alten Profis das Blut in den Adern gefriert.

  • Stahlseile 10/12mm woher...

    • Beffel
    • 24. Januar 2003 um 23:37

    Ich meinte natürlich irgendwo um die Ecke , zb. im Obi oder so, ist nicht zulässig.

    Du brauchst ja einen prüfbaren Nachweis über die Dinger, mit Werksprüfungszeugnis der Charge und so. Das kriegste nur beim Hersteller oder Profihändler.

  • Selfpowered, Pro+Contra, Erfahrungen, Wünsche, Zukunft ?

    • Beffel
    • 24. Januar 2003 um 23:24

    Was man damit macht!

    Selber nutze ich es nur, da es für meine Zwecke genau funtzt. Ich könnte mir aber vorstellen, dass es je nach Nutzung nicht wirklich wirtschaftlich sinnvoll ist!

    Und schließlich ist das unser Job, Geld damit verdienen!

  • Nebelmaschine SELBER bauen

    • Beffel
    • 24. Januar 2003 um 23:18

    Wenn Du willst, kannst du Pläne von mir bekommen, aber vorsicht, nur für den eigenbedarf! So ein Teil braucht CE und die gültige VDE-Norm hält etliche Haken und Ösen für einen "Entwickler" bereit. Allein die notwendigen Prüfungen kannst Du wahrscheinlich nicht selber machen!

  • Stahlseile 10/12mm woher...

    • Beffel
    • 24. Januar 2003 um 23:13

    kaufen iss sowieso nich zulässig, weil die Teile nach DIN sein müssen!

    Es gibt mehr und mehr Prüfer. Die ermächtigten Sachverständigen sinn auf dem Vormarsch. Außerdem hat die BG zum Sturm geblasen, nachdem erst letzen Herbst ein tötlicher Unfall in einem Theater auf Grund eines "Baumarkt-Seils" vor laufender Kamera geschehen ist (Der Kopf der Schauspielerien sah nicht gerade lecker aus!)

  • Vorschriften für Safety's...

    • Beffel
    • 24. Januar 2003 um 23:09

    Ach ja noch was!

    Es geht mir nicht um Werbung für die Firma. Es gibt inzwischen etliche gute Hersteller.

    Mir geht es um die Sicherheit!!!!!!

    Übrigens, die Unverlierbarkeit ist schon gegeben, wenn bei richtiger Seil-Verschlussgliedzuordnung, mindestens ein Seilende mit Kausche versehen wird. Dann geht`s nicht mehr runter.

    das war`s,

  • Vorschriften für Safety's...

    • Beffel
    • 24. Januar 2003 um 23:02

    Hallo Leute!

    Hier kommt Beffel.

    1. Ich hatte die ehrenvolle Aufgabe im letzten halben Jahr neue Sicherungsseile für ein deutsches Unternehmen entwickeln zu dürfen. Deshalb vorsicht! Das Seil muss eine gewisse Länge haben, genauso wie die Laschen nicht zu klein sein dürfen, wenn keine Kauschen drin sind, damit die Seildämpfung beim Fall ausreicht. Beim Rest heist es wickeln. Im ersten Entwurf der neuen DIN-Fassung stand sogar mindestens ein Meter drin! Das Seil muss auch gekennzeichnet sein, damit der User erkennen kann wofür welches zugelassen ist, genauso wie das Schnellverschlussglied. Es wurden auch neue Seilstärkenzuordnungen vorgenommen. Die BG-Vorlage (Soll im Frühjahr fertig sein!), sieht noch andere Möglichkeiten, z.B. Schäkel etc. vor, wobei jedoch immer eine massive Überdimensionierung notwendig ist (Da kriegste in kein Movinhead mehr den Karabiner rein!). Außerdem werden dann Einzelprüfzeugnisse notwendig.

    2. Die Ablegereife (sprich weg damit!) liegt bei maximal 10 Jahren!!!!!

    3. Der max. zulässige Fallweg beträgt 20cm

    4. Die Prüfung funktioniert so:
    - Belastung mit dem 12-fachen des zulässigen Nenngewichtes für 24
    Stunden bei gleichzeitiger Erwärmung auf 90°C (ne Kanne kann Heiß werden!)
    - 30 mal Fallprüfung über 20cm bei Nennlast und Erwärmung auf 90°C

    5. Das Ergebnis:

    Niederschmetternd! Ich konnte meinen Augen nicht trauen!

    Die Beste Lösung: Seile ab 40cm aufwärts, ohne Kausche, damit die Seilreibung in der Pressklemme und die Falldämpfung am grössten sind ==> Schlaufe muss gem. DIN dann sehr groß sein! Mit Kausche längeres Seil nehmen, da die Querkräfte das Ding wie Glass auseinanderreissen!

    6. Wers genau Wissen will einfach bei mir melden, aktuelle DINs, VBG-Vorlage, Messprotokolle und Bilder stehen Euch auf jeden Fall zur Verfügung

    7. Versuchsaufbau:

    2,5m hohes Traversenrigg, DIN-Seile temperiert auf 90°C und vorbelastet
    erstes Versuchsobjekt Spiegelkugel mit Sicherungsvorrichtung
    zweites Objekt 64-er Kanne mit Presskolben 1KW
    drittes Objekt Profiler
    viertes Objekt kl. Scanner
    fünftes Objekt Moving Head
    sechstes Objekt Traversenkreis mit ca. 40kg verteilter Last
    30mal wird fallen gelassen über 15cm

    8. Ergebnis:
    Spiegelkugel macht beim zweiten mal einen Abgang
    Die Kanne fällt gleich komplett runter (Der Karabiner platzte wie Glas!)
    Der Profiler wurde nur beim ersten mal gebremst
    der Scanner zerriss die Lasche beim ersten mal
    für den Rest brauche ich glaube ich nicht weiter reden!

    Wenn Ihr Eure Seile schon lange habt, dann denkt dran, Sie schützen in erster Linie EUCH!

    Bis denn,

  • Schaummaschine eigenentwicklung?

    • Beffel
    • 23. Januar 2003 um 08:27

    Morchen,

    1. Ich namm dös Eurolite Fluid

    2. Filtergaze: Kunststoffwatte für Aquarienfilter (war gerade da und es gibt nachweisslich entsprechende Prüfungen bzgl. gesundheitlicher unbedenklichkeit!

    3. Fördermengen: zwischen 0,01l bis 15l die Stunde

    4. alte Brenner bekommt man bei Ebay, dem Heizunginstallateur, übrigens auch neu oder (wirklich) bei OBI! :P

  • Schaummaschine eigenentwicklung?

    • Beffel
    • 22. Januar 2003 um 23:16

    Man konnte bei der Pumpe einen Zumischer öffnen. Da haben wir dann einfach Luft ansaugen lassen. Das Ergebnis war aber nicht berauschend. Wir haben eher Schlamm erzeugt als Schaum. Die Ausstossweite war jedoch gigantisch.

    Ich hätte noch einen Vorschlag. Wie wäre es mit einem alten Heizölbrenner? Ne richtig grosse Mühle hat ein Düsen-Zerstäuber-System und kann sehr fein justiert werden. Vorne drüber eine Strumpfhose Deiner letzten Eroberung und alles ist bereits fertig:

    Pumpe, Düse, Zerstäuber, fehlt nur noch ein Tank!

    Ich bin gerade an einem Projekt in einem Erlebnispark beschäftigt. da setzen wir ein Getreidegebläse ein. Am Ende des Stutzens ist ein Stück Filtergaze aus dem Zoohandel angebracht worden. Diese wird ständig mit Flüssigkeit von einer Aquariumumwälzpumpe benetzt. Die ersten Versuche sind vielversprechend. Wir können so 60 x 60 gut abdecken und die Trockenheit, sprich Festigkeit gut regulieren. Das ist übrigens eine amtliche Konstruktion als Festinstallation im Kundenauftrag, mit baurechtlicher Abnahme und Allem Drum und dran!

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  • Kombiseminar Sachkundiger für Anschlagmittel und Traversensysteme (AnschlägerPlus)

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  • PA-Forum Stammtisch LeatCon

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