Das stimmt nicht! Weil wir im Strombrett sind, sag' ich nur: Dieter Nuhr...
Laut VDE 0100, Teil 410 bzw. 540 dürfen auch eindeutige Markierungen an den Enden verwendet werden, wenn eine Verwechslung auszuschliessen ist.
Zitat"Kozentrische Leiter und Metallmäntel und andere Schutzleiter, die durch Form, Aufbau und Anordnung leicht zu erkennen sind, brauchen nicht über die gesamte Länge gekennzeichnet zu werden. Die Enden oder zugänglichen Stellen sollten jedoch durch ein grafisches Symbol (z.B. Erdungseichen) oder grün-gelb gekennzeichnet werden"
Quelle: Hösl/Ayx/Busch, Die vorschriftsmässige Elektroinstallation, 17.Auflage, Seite 96. Hervorhebungen durch mich
Das ist imho beim Potentialausgleich an einem Trusskäfig ausdrücklich gegeben...
Gruß aus Nürnberg,
Buzz