Zitat von "derautor"...
Ja. Zumindest ist die Benutzung zwischen 863 und 865 Mhz kostenfrei, ob auch anmeldefrei weiß ich gerade nicht, da ändert sich immer wieder mal was. Schau mal unter http://www.bundesnetzagentur.de nach (am besten "drahtlose Mikrofone" in die Suche eingeben) oder such ein bißchen im Forum - das Thema gabs hier schon x-mal.
Auf den Seiten der Bundesnetzagentur habe ich folgendes gefunden (Stand: August 2005![]()
Zitat von "Bundesnetzagentur"
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2. AllgemeinzuteilungenVerschiedene Frequenzen und Frequenzbereiche für drahtlose Mikrofone sind von Amts wegen als Allgemeinzuteilung für die Nutzung bestimmter Frequenzen zugeteilt worden. In diesen Fällen bedarf es keiner weiteren Frequenzzuteilung im Einzelnen, wenn die drahtlosen Mikrofone den Bestimmungen entsprechen. Auch Gebühren und Beiträge fallen nicht an.
a) 863 - 865 MHz
Dieser Frequenzbereich ist der Allgemeinheit u.a. zur Nutzung durch drahtlose Mikrofone zugeteilt. Text der Allgemeinzuteilung im Amtsblatt 25, 2003 in der Verfügung Nr. 68.
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Das hatte ich auch schon vorher gefunden. Ich kann daraus allerdings nicht entnehmen wie ich mich verhalten muss, wenn die Geräte einen größeren Frequenzbereich abdecken, ich diesen aber nicht nutze.
Zitat von "derautor"
...
Drei bis vier, mehr nicht.
Das reicht völlig (für den Anfang
)! Man ist dann nur in Zukunft deutlich flexibler wenn die Geräte im U-UK-Band arbeiten.
Danke und Gruß, Axel