Zitat von "DaWo"American DJ Galaxian. Gibt es in verschiedenen Ausführungen und ist sogar Anmeldefrei da Laserklasse 3R
da find ich aber andere aussagen dazu:
"Laserklasse 3R
Zur Klasse 3R gehören Laserscanner die das 5fache der Grenzwerte der Klasse 1 und Klasse 2 nicht überschreiten. Bei der Klasse 3R können bereits Augenschädigungen durch direkten Sichtkontakt auftreten. Deshalb muss eine entsprechende Kennzeichnung z.B. Warnsignal vorhanden sein und die Mitarbeiter müssen über die Gefahren informiert werden. Es müssen Schutzbrillen und Schutzhandschuhe getragen werden. Es muss in Deutschland gemäss §6 der Unfallverhütungsvorschrift ´Laserstrahlung´ (BGV B2) ein Laserschutzbeauftragter durch das Unternehmen bestellt werden, desweiteren muss der Einsatz dieser Geräte gemeldet werden. "
von http://www.barcode-fonts.de/laserschutz.htm
was denn nu?
p.s.: @threadsteller: das sind lasereffekte mit "grating", gibts mehrere ausführungen von
verschiedenen herstellern dazu.