wenn du jetzt auch noch einen rider von der band hättest, die gleich zum soundcheck kommt.... *grins*
Beiträge von michael nikodemus
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nachtrag zur antwort:
jau, hab ich gemacht. so weit hatte mein bescheidenes wissen dann gereicht.... :? -
hei ton-thorsten!
hast recht, ist wirklich einfach. im fenster "pan" hätte ich auch die faderzuordnung niemals vermutet!!! in sämtlichen setups für output- input-sonstwas-ports rumgestöbert- und die lösung steht aufm display....
vielen dank auch für die rasche antwort!!
greetz,
michael -
hallo an alle, die grad bei einem soundcheck langeweile haben...
ich sitze an einem M7CL und steppe mir einen fuß ins ohr bei dem versuch, quasi das summensignal auf den monofader zu legen um near fills anzusteuern....
jaaa, ich weiß, ist wahrscheinlich suuuper einfach, aber ich kriegs gerade nicht hin....
hat da jemand einen tipp?
musikalische grüße,
michael
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der steuerprüfer hat bei der ust-sonderprüfung auch die rechnungen bemängelt, bei denen ich als lichttechniker auf diversen automessen im ausland unterwegs war. die steuer wäre NICHT in der brd zu entrichten, da der ort der leistungserfüllung maßgeblich sei.
aber ich habe den eindruck, das die selbst nicht wissen, mit welchen paragraphen die angelegenheiten zu handeln sind! in dem 3/4tel jahr, in dem ich auf eine antwort habe warten müssen, waren 5 anwälte für steuerrecht, 3 renomierte steuerberatungskanzleien und eben 2 steuerprüfer aus 2 bundesländern mit dieser angelegenheit beschäftigt. nicht zu vergessen, letzendlich auch der staat luxembourg, die ebenfalls erst einmal nichts mit der angelegenheit anzufangen wussten. solche wörter wie "reverse-charge-verfahren" hatten die noch nie gehört....
ich bin mir sicher, wir könnten uns jetzt alle verschiedene § um die ohren hauen, es käme letztendlich keine bindende aussage heraus. mal vom eigentlichen verständnis der angelegenheit eh mal abgesehen... -
hallo zusammen!
habe da im letzten jahr erfahrungen gesammelt bekommen in form einer umsatzsteuer-sonderprüfung. bin aus dem schönen saarland und oft als stagehand in luxembourg tätig gewesen und an sonsten seit 2005 als tekki auf diversen messen in europa am rumturnen.
mein auftraggeber für lux hatte ne deutsche rechnungsadresse, gearbeitet haben wir zu 95% in lux.
eines tages hatte er etwas davon gehört: keine 19% ust,- rechnung brutto wie netto. da anfang 2007 mein steuermann auch schon mal so etwas angedeutet hatte, fand ich das erst mal ohne weitere info's einzuholen, eine recht bequeme sache.
bis dann mein auftraggeber ne steuerprüfung hatte und der fiskus natürlich auch auf mich zurückkam. dann ging der zirkus erst richtig los.
es wurden alle rechnungen rückwirkend bis 2005 als "falsch ausgestellt" erklärt, ebenso alle rechnungen, für die ich bis zu dem zeitpunkt der brutto-netto-stellung in deutscheland die 19% abgeführt hatte- mit der begründung, daß die steuer unrechtmäßig in brd abgeführt wurde.
nachdem sich ein steuerprüfer aus st. goar und einer aus neunkirchen/saar dann endlich mal über den sachverhalt einigen konnten, WAS ich eigentlich mache, bzw. WIE das mit WELCHEM § zu erklären sei.
man denkt eigentlich: stagehand ist perso-dienstleistung, tekki ist dann eher mit werksvertrag oder freier techniker zu erklären- ABER:
die beiden haben sich dann auf den § 3a abs. 2 nr. 3a UStG geeinigt. umsätze im inland NICHT steuerbar, da dieser § bedeutet: alle tätigkeiten, die dazu dienen, damit der künstler auftreten kann, unterliegen in der versteuerung dem land, in dem die tätigkeit ausgeführt wird. gleiches hab ich dann auch ( in einer verständlichen form) von luxembourg bestätigt bekommen. was bedeutet: wenn jemand in der lage ist, ohne weisung tätig zu sein, ist das eher der künstlerischen tätigkeit zuzurechnen. was bedeutet: theoretisch bräuchte ich für jedes eu-land ne scheiß-steuernummer und kann 4 monate mit steuererklärungen verbringen, da ich die jetzt auch für lux ausfüllen muss, ob ich da arbeite oder nicht. ich glaube, 2004 oder 5 gabs da mal ne USteuer-reform in diesem unserem lande, die das wohl neu geregelt hat.
die lux-geschichte hat sich für mich erledigt, aber die messe-jobs mache ich noch. und ich berufe mich da in meinen rechnungen auf bestell- bzw. projektnummern. das jeweilige land taucht im rg-text nicht auf. und eigentlich ne einfache erklärung: warum sollte ein land auf steuer verzichten, bzw. wieso soll man eine rechnung OHNE steuer ausstellen dürfen oder können? übrigens, laut meinem wissen ist die USt-Id-Nr. nur für warenkauf- oder verkauf innerhalb der eu da-nicht für geleistete arbeiten.
viel spaß an alle eure steuerberater auf der suche nach der EINZIG wahren antwort! bei mir hat sich der mist fast ein 3/4tel jahr hingezogen, bis endlich mal so ne schwindlige antwort da war. ein beliebtes thema bei jedem tekki-stammtisch, wenn's mal langweilig sein sollte!!!
so-falls jemand noch nicht beim lesen meines beitrages eingepennt ist, hätte ich da noch was auf lager: wem fällt was zum thema "ARBEITNEHMERÜBERLASSUNG" ein?
ich hol mir jetzt mal ein kaltes bier....
greetz!