Hallo,
ich habe da einmal eine Frage bzgl. der Sicherheitsbeleuchtung von Treppen in Versammlungsstätten.
Ideal wäre eine Beantwortung mit Berücksichtigung, der Problematik von NRW.
Hier hießt es in der VstättVO NRW §15 Sicherheitsbeleuchtung (3):
"Bei Gängen in Versammlungsräumen mit auswechselbarer Bestuhlung sowie bei Sportstadien mit Sicherheitsbeleuchtung ist eine Stufenbeleuchtung nicht erforderlich."
Wie soll man hiermit umgehen, wenn es doch eine größere Halle ist, welche jedoch vollkommen flexibel (also ohne feste Bestuhlung) gehalten ist.
Gibt es ferner einen Wert, wie hell eine Treppenbeleuchtung in welcher Höhe sein muss ? (So wie die Arbeitsplatzsicherheit 1lux in 20 cm ?)
Bin ja mal gespannt ob hieruaf jemand was weiß. Bitte sofort mit den entsprechenden Textstellen. DANKE
der Sebastian