Hi Wolfpack,
Du behauptest, wenn man "mit Umsatzsteuer arbeitet" fällt man nicht mehr unter die Kleinunternehmerregelung, auch wenn man unter 16.400,- Umsatz im Jahr bleibt. Deine Eltern würden dann auch kein Kindergeld mehr bekommen.
Das kann doch nicht sein, daß die Eltern kein Kindergeld mehr bekommen, wenn man "mit Umsatzsteuer arbeitet". Das hängt doch nur von einem Höchstbetrag ab (ca 7500,- €), den die jährlichen Einnahmen nicht überschreiten dürfen. Oder liege ich da falsch?
Gruß Uli