Steht in der DIN VDE 0108 Teil 2, Starkstromanlagen und Sicherheitsstromversorgungen in baulichen Anlagen für Menschenansammlungen, Versammlungsstätten:
Mindestquerschnitt für Potentialausgleich von Traversen usw.:
bei geschützter Verlegung 10qmm
bei ungeschützter Verlegung 16qmm
Hab die DIN vor mir liegen, für irgendwelche Zweifel.
Falls Du andere Erdungsleitungen meinst, mußt Du das genauer beschreiben.