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Beiträge von else

  • neu

    • else
    • 18. Oktober 2013 um 19:22

    nicht ganz: es sind genau 2.225,- Euro brutto oder 1870,- netto.

  • neu

    • else
    • 18. Oktober 2013 um 16:06

    Nagelneuer Amp aus England

    2 x 3.500 W
    Frequency Response (±3dB ref 1kHz):8Hz – 24kHz
    Signal to Noise Ratio (ref full power, 1kHz):102dB
    THD (1kHz, full power):0.07%
    THD (20Hz - 20kHz, full power):<0.1%
    Slew Rate:69V/μs
    Damping Factor (ref. 8R, 100Hz):>650
    Cooling (Temperature Controlled Dual Speed Fan):2x 80mm Fan + 60mm internal fan
    Cooling Direction:Front to Back
    Dimensions, mm:482 x 88 x 400
    Weight:9.0kg

  • Welche Kosten dürfen angesetzt werden?

    • else
    • 8. Oktober 2013 um 16:33
    Zitat von &quot;Florian Siegel&quot;

    Deshalb habe ich ja exemplarisch einfach mal 3 Punkte rausgesucht um abzuklären, ob überhaupt eine Möglichkeit besteht.
    Das ich hier keine genaue Auflistung bekomme, welche Kosten ich in welcher Höhe ansetzen darf, ist mir wohl bewusst.
    Und richtig, ich hab davon keinen blassen Schimmer. Wie auch? :grin:
    Ging nur erstmal darum, ob ich mich mit dem Thema weiter befassen kann, oder nicht.
    Ich denke zudem, dass auch steuerrechtliche Fragen zum Thema PA gehören und nicht nur die Technik. OK, einige Kollegen handhaben das vielleicht anders :?

    ich geh mal davon aus, dass du kleinunternehmer bist. dann alle fragen mit ja beantwortbar. es muss fürs finanzamt nachvollziehbar und logisch sein. kleines rechenbeispiel anstellen, eigenquittung - fertig

  • Gutes Effektgerät für Microfone-Stimme für den DJ

    • else
    • 8. Oktober 2013 um 16:24

    hhm
    mit einem externen audiointerface und einer dj software solltest du interne effekte der software nutzen können!
    ansonsten ist noch viel möglich. beinahe unendlich viel.

  • Welche Kosten dürfen angesetzt werden?

    • else
    • 8. Oktober 2013 um 16:16

    So einfach wie bisher mit "ja" beantwortet, ist die Frage NICHT zu beantworten. Schließlich kommt es auf die Rechtsform der Unternehmung bzw. Firma an. Für eine Einzelfirma und/oder GbR gilt "ja". Ansonsten sieht das schon anders aus.
    Da braucht man schon mehr Infos um Waldschrad-gemäß vollumfänglich "helfen" zu können.
    Der Tip mit dem Steuerberater ist aber schon mal goldrichtig.

  • Privat Vermietet - Schaden, Wie weitere vorgehensweise

    • else
    • 6. Oktober 2013 um 22:47

    MRspeaker

    Absolut richtig, insbesondere was die letzten drei Sätze betrifft!

  • Privat Vermietet - Schaden, Wie weitere vorgehensweise

    • else
    • 4. Oktober 2013 um 15:35
    Zitat von &quot;Audiowerk&quot;

    Ich denke mal, dass unser Threadstarter kein Gewerbetreibender ist. Wenn er also für seinen Verleih da ein paar Mark fuffzich bekommen hat, wird das schwarz geflossen sein. Das ist völlig okay und für die Sache unrelevant.

    aha, auch ne Meinung!

    Zitat von &quot;Audiowerk&quot;

    Aber egal ob nun ein bisschen Kohle im Spiel war oder nicht - irgendein Fremder hat da eine Box kaputtgemacht, und die wird dann auch von dessen Haftpflicht oder direkt aus der Brieftasche bezahlt. Geliehen oder nicht ist wurst, denn nicht der Schädigende hat hier etwas ausgeliehen und zerstört, sondern ganz wer anderes.

    das ist falsch wie murks!

    Zitat von &quot;Audiowerk&quot;

    Wenn ich beim Besuch von Tante Lisbeth dort eine Vase kaputtmache, diese allerdings eine Leihgabe von der besten Freundin wiederum war, muss ich trotzdem den Schaden bezahlen.

    Wenn die Vase dumm im Weg stand - NICHT!

    Zitat von &quot;Audiowerk&quot;

    Oder eben meine Versicherung anrufen, damit die das begleichen. Ich hatte das oben schon geschrieben: die Haftpflicht zahlt, wenn man Eigentum anderer beschädigt. Und genau das ist hier der Fall. Ob das nun etwas Ausgeliehenes war oder nicht, dürfte keine Rolle spielen. Das ist allenfalls interessant, wenn der Schädigende selbst etwas geliehen hatte - zum Beispiel die Bohrmaschine des Nachbarn. Geht das Ding dann kaputt, bleibt er auf dem Schaden sitzen.

    Na deine Zuversicht in die Versicherungsbranche möchte ich haben. Aber so läuft das (meist) nicht, schließlich will die Versicherung verdienen und nicht pleite gehen ob unberechtigter Ansprüche.

    Zitat von &quot;Audiowerk&quot;

    Ich weiß aber auch gar nicht, warum das diskutiert werden muss. Wenn der Typ seine Versicherung anruft und sagt, er habe auf einer Party versehentlich eine Box kaputtgemacht, dann ist es doch egal, ob die Box einem Privatmann, einem Gewerbetreibenden, einem Lungenarzt oder dem Papst gehört hat.

    na ja, wenn sie (die Box) halt nicht blöd rumgestanden hat, was sie ja scheinbar auch tat. Ist das so schwer zu verstehen?

    Zitat von &quot;Audiowerk&quot;

    Ist die Sache klar und das Ganze war unabsichtliches Versehen, muss und wird die Versicherung löhnen - zumal bei so einem Kleckerchensbetrag jede Nachforschung unnütz kostenintensiv wäre.

    Kleckerbeträge summieren sich für die Versicherungen. Und ganz ehrlich, ich bin es leid steuern zahlen zu müssen wo sich andere drücken (!) und auch noch höhere Versicherungsprämien für Leute die ihre Technik nicht im Griff haben und das auf andere abwälzen. Da kann derjenige noch so nett sein.

  • Privat Vermietet - Schaden, Wie weitere vorgehensweise

    • else
    • 4. Oktober 2013 um 10:45
    Zitat von &quot;scharwe&quot;

    Danke Audiowerk.
    Sowas habe ich mir auch gedacht.

    Die Frage ist halt, geht es um 300 Euro, oder um den Preis den ich vor 2 Jahren bezahlt habe?
    naja mal sehen.. was die Versicherung sagt..

    Danke trotzdem an alle.

    immer um den Zeitwert! Auf die Versicherung würde ich dabei auch nicht setzen. Die fragt in der Regel nach "wie so etwas passieren kann"? Versuchen kann man es natürlich.

  • Privat Vermietet - Schaden, Wie weitere vorgehensweise

    • else
    • 4. Oktober 2013 um 10:42
    Zitat von &quot;Audiowerk&quot;

    Ich würde da jetzt nicht so einen Budenzauber drum machen. Der nette Kollege Scharwe hat auf Freundschaftsbasis seine Boxen einer Bekannten für eine Party geliehen und durfte dafür auch mitfeiern, fertig. Das ist doch nicht verboten, und es braucht auch keine komischen Verträge oder Paragraphen dafür. Es wird die Haftpflicht des Verursachers auch nicht interessieren. Der Verursacher macht Meldung an seine Versicherung und erklärt, dass er auf einer Party war, dort eine Box umgestoßen hat, die jetzt kaputt ist. Das ganze war ein Versehen, kann ja mal passieren, und jetzt möge die Versicherung bitte dem Boxeneigentümer ein paar Kröten überweisen. Unten kommen zwei, drei Fotos von der vermackten Box dran und vom demolierten Anschlussterminal nebst Kontonummer des Eigentümers.

    Dass um solche Kleinigkeiten des Alltagslebens immer gleich so ein Aufhebens gemacht wird... hier muss man nicht mal großartig etwas herbeilügen, um Knete zu kriegen. Für genau solche Fälle, dass man versehentlich von wem anderes was kaputtmacht, hat man eine Haftpflichtversicherung.

    Man könnte natürlich vorab auch mal den Verursacher anrufen und fragen, wie er das Problem denn selber so sieht. Am Ende ist der unerwartet unkompliziert, übernimmt die Verantwortung für seinen Fehler und zückt die Brieftasche, damit das aus der Welt geräumt werden kann - es soll ja auch Leute geben, die noch anständig sind und sich für ihr eigenes Handeln verantwortlich zeigen. Über was reden wir hier? 300 Euro?


    na dann ist ja alles gut.

  • Privat Vermietet - Schaden, Wie weitere vorgehensweise

    • else
    • 4. Oktober 2013 um 10:39
    Zitat von &quot;Dosenfutter&quot;

    Nicht weiter wild, kann schon mal passieren. :D


    Und was soll das nützen? Der Vertrag selber verstößt nicht gegen ein Gesetz. Allenfalls das nicht abführen der Steuer etc. - was aber auch nicht von hier aus auf keinen Fall absehbar ist! Und selbst das nicht (sollte es tatsächlich so sein) von einer Verantwortung für Schäden befreit. "Ja, Herr Richter, ich hab das fremde Auto mit meinem LKW plattgebügelt, aber ich muß doch nicht zahlen, weil er SCHWARZ gearbeitet hat in der Zeit!" :lol:

    Na ja, ein seriöser Vermieter erklärt den Umgang mit den Gerätschaften, weist auf Risiken hin und hält dies auch schriftlich fest. Es ist die Gesamtheit der Vertragsgestaltung zu beachten. Ich gehe davon aus, dass die Mieterin eine Privatperson ist und nicht fachkundig. Eine fachkundige Person kann eine Anlage so aufstellen das nichts passiert. Ob ein Gericht dies bei einer Privatperson, eventuell nicht mal aufgeklärt und über mögliche Versicherungen abgesichert, auch so sieht, darf bezweifelt werden. Man beachte bei der gesetzlichen Regelung den Fahlässigkeitsbegriff. Auf einen Rechtsstreit würde ich da nicht bauen, der geht nämlich garantiert in die Hose. (zumindest bei allem was hier bisher mitgeteilt wurde)

  • Privat Vermietet - Schaden, Wie weitere vorgehensweise

    • else
    • 3. Oktober 2013 um 23:15

    Und Polle, § 823 BGB zieht da in der Regel nicht. Der "Fahrlässigkeitsbegriff" ist regelmäßig der Knackpunkt.

  • Privat Vermietet - Schaden, Wie weitere vorgehensweise

    • else
    • 3. Oktober 2013 um 23:02
    Zitat von &quot;Polle&quot;

    Was hat den ein Mietvertrag mit gewerblich oder privat zu tun? Oder mit dem Anspruch per se?
    Also egal wie es dazu gekommen ist, §823 gilt. Schaden = Ersetzen. In welchem Umfang entscheiden bei Nicht-Einigung die Gerichte.

    Ein Mietvertrag kann man auch Privat schließen, ohne den Staat zu bescheissen. Das liegt ja ganz an der Deklaration des ganzen im Steuerrecht, hat aber mit der Frage nichts zu tun.

    Ick würde den § 134 BGB ins Felde führen. So ein Gericht, ist ja schließlich auch nicht mit dem Klammerbeutel gepudert!

  • Privat Vermietet - Schaden, Wie weitere vorgehensweise

    • else
    • 3. Oktober 2013 um 22:33

    privat abgegeben! Mietvertrag gibt es! Nachtigall ick hör dir trap...

    Ick hoff mal die Mieterin zahlt nix!

    Wenn jetzt alle schwarz arbeiten, wer zahlt dann die Infrastruktur?

  • 2 x Hypex PSC2.400d

    • else
    • 21. Juli 2013 um 20:43

    ja sorry bernd, wir sind mit unserem standort in magdeburg vom hochwasser betroffen gewesen und deshalb war ich sehr lange nicht hier!

  • 2 x Hypex PSC2.400d

    • else
    • 20. Juli 2013 um 22:17

    Wahnsinn... doch 200W an 8Ohm ordentlich Leistung. Ich bin glatt sprachlos...

  • Zwei Stück B&C 15NA100

    • else
    • 31. Mai 2013 um 20:54
    Zitat von &quot;else&quot;

    einer fabrikneu aus dem Lager und einer faktisch neu, nur zu Testzwecken kurzzeitig (Stunden) in Gebrauch! Beide Neodymwoofer gerne mit Rechnung zu verkaufen. Bei Interesse einfach melden.

    technische Daten: http://www.elseaudio.de/WebRoot/Store3…ED9/15na100.pdf

    auf Anregung der Moderation. Preisvorstellung: Der originalverpackte Woofer der als Ergänzung zum Meßmuster gedacht ist, 315,- brutto und das Meßmuster 289,- brutto. (Neupreis 359, - bis 409,- Euro brutto)

  • Zwei Stück B&C 15NA100

    • else
    • 30. Mai 2013 um 18:47

    einer fabrikneu aus dem Lager und einer faktisch neu, nur zu Testzwecken kurzzeitig (Stunden) in Gebrauch! Beide Neodymwoofer gerne mit Rechnung zu verkaufen. Bei Interesse einfach melden.

    technische Daten: http://www.elseaudio.de/WebRoot/Store3…ED9/15na100.pdf

  • Suche aktive PA-Anlage für grob 3000 Euro

    • else
    • 28. Mai 2013 um 20:48

    und ich dachte ich lese da in der fragestellung was von aktive anlage.... deshalb wundert mich so manch antwort! :shock:

  • Subwoofer nach VA defekt

    • else
    • 26. Mai 2013 um 15:58

    "laut" heißt ja nicht automatisch "zu laut".... und woher soll der arme "laienhafte" mieter denn wissen das er "zu laut" gemacht hat?

    andere antworten sollten sich mal mit dem gewerbebegriff auseinander setzen.
    eine "vermietung" von musikequipment...

    allein schon das nicht einmalige einstellen von gebrauchten gütern bei ebay wertet der fiskus schon als gewerblichen handel. seit wann kann ein minderjähriger in diesem lande, mit genehmigung seiner erziehungsberechtigten, kein gewerbe betreiben und rechtsverbindliche verträge abschließen?

    gegen mutwillen kann man sich natürlich schützen, nur muss man mutwillen auch nachweisen! ein schutz gegen den ausfall eines, einem verschleiß unterliegenden bauteils aber... möcht ich mal rechlich korrekt ausformuliert sehen. :D

  • Subwoofer nach VA defekt

    • else
    • 26. Mai 2013 um 00:42

    dat überlese ick jetzt mal...

    willste hoeneß nacheifern?

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  • Kombiseminar Sachkundiger für Anschlagmittel und Traversensysteme (AnschlägerPlus)

    Mittwoch, 23. September 2026 – Freitag, 25. September 2026
  • Kombiseminar Sachkundiger für Anschlagmittel und Traversensysteme (AnschlägerPlus)

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