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  2. else

Beiträge von else

  • erste selbst organisierte Party ... Steuerrecht

    • else
    • 19. Oktober 2012 um 11:16

    für mich ist das ganze noch immer privat. nenn den "eintritt" unkostenbeitrag und gebe eventuellen überschuss in deiner einkommensteuererklärung an. umsatzsteuer verrechnest du ja eh nicht!

    wenn du das dann mehrfach machen willst - als einzelunternehmer kannst du schlecht als verleiher deiner veranstaltung rechnungen schreiben! kannst schon - nur ändert sich nix.

    kurz - macht ihr das öfter dann gründet eine zweite firma und stellt das auf rechtlich einwandfreie füße.

  • erste selbst organisierte Party ... Steuerrecht

    • else
    • 17. Oktober 2012 um 18:17

    so richtig verstehe ich die fragestellung noch nicht!
    soll das erwas einmaliges sein oder etwas regelmäßiges. ein gewerbe setzt eine regelmäßige, auf gewinnerziehlungsabsicht abzielende unternehmerische tätigkeit voraus. die ist bei einer einmaligen feier (auch mit kostenbeteiligung), selbst mit einem möglichen überschuss, nicht gegeben. dem steht steuerlich nichts im wege. haftungsfragen haben darüber hinaus nichts mit steuerfragen zu tun.

    selbst wenn ihr einmalig helfer bezahlt - seit ihr noch lange keine arbeitnehmer. ist das ein regelmäßiges konstrukt, sieht es anders aus. dann handelt es sich sogar um ein genehmigungsforderndes unterfangen. dies heißt, schuldenfreiheit, steuerliche unbedenklichkeitsbescheinigung, extra gewerbe, anmeldung einer schankwirtschaft mit musikdarbietung. dann gehts um raumgröße... eventuelle notausgänge und und und.... ist von bundesland zu bundesland ganz unterschiedlich. einfach mal so regelmäßig irgendwo auf ein bestehendes kleingewerbe (für was) veranstaltungen zu organisieren ist soooooo nicht machbar. wir leben schließlich in deutschland!

  • Aktivmodule von Else-Audio

    • else
    • 11. Oktober 2012 um 18:28

    Modul DX 1400 S

    http://postimage.org/image/efzz3ct35

  • Aktivmodule von Else-Audio

    • else
    • 6. Oktober 2012 um 20:19

    Hallo Patrick,
    die Ritzen verschwinden beim Einbau in die Box - spätestens beim anschrauben. Wir versenken das Blech noch immer durch Fräsen. Danke für deinen Einkauf.

  • Aktive Frequenzweiche

    • else
    • 5. Oktober 2012 um 15:36
    Zitat von "else"

    irgendwo haben wir noch ne nette furman im lager rumliegen... könnt ich am freitag mal schaun.

    jupp is noch da!

  • Aktive Frequenzweiche

    • else
    • 3. Oktober 2012 um 20:09

    irgendwo haben wir noch ne nette furman im lager rumliegen... könnt ich am freitag mal schaun.

  • Lautsprechergehäusebau, welche professionellen Firmen?

    • else
    • 28. September 2012 um 00:05

    Nach wessen Plänen? 10-50 is schon ne ziemliche Spreitzung... bzg. Vorkosten, Planung, CAD und Programmierung...

    10 - 50 hat auch noch nichts mit Industrie(qualität) zu tun, eher mit Handwerk. (was ja nichts negatives heißt)

    Wir haben früher gebaut... jetzt lohnt das nicht mehr da man die in hervorragender Qualität kaufen kann... nach eigenen Vorgaben.

  • Aktivmodule von Else-Audio

    • else
    • 26. September 2012 um 15:41

    am falschen Ort gepostet: http://www.party-pa-forum.de/phpBB/viewtopic.php?f=27&t=73596

  • Neu

    • else
    • 26. September 2012 um 13:29

    Es wurde schnell reagiert. Hier die neue Kennzeichnung.
    Insofern Dank für die Anregung.

  • Was würdet Ihr tun? Rechnung Verleih nicht bezahlt

    • else
    • 17. September 2012 um 16:52

    erinnere sie doch mal daran, dass es im ausland auch banken gibt - und überweisungsträger usw.

  • Was würdet Ihr tun? Rechnung Verleih nicht bezahlt

    • else
    • 16. September 2012 um 22:48
    Zitat von "elefelle"

    Hallo.

    Also wenn alles nix hilft, dann mail mir doch einfach mal .....
    Ich habe ein paar gute bekannte mit denen ich einen Teil meiner Freizeit verbringe auf dem Motorrad.
    Wir schauen gerne mal dort vorbei, ganz unverbindlich natürlich. Wir könnten ja z.b. eine "letzte Mahnung" persönlich übergeben wenn wir in der Gegend sind.
    Du erkennst uns in aller Regel gleich an den vielen Harleys und den Kutten die alle denselben Schriftzug und dasselbe Patch haben.
    8)8)8)
    VG,
    elefelle

    Alles anzeigen


    aso... und dann... wollt ihr ne frau hauen oder wie? um so nen kinderkram kümmert sich vielleicht die hühnerschreckbande aber kein ernsthafter mc. sowat....

  • Ersatzteil Verfügbarkeit Audio Zenit

    • else
    • 16. September 2012 um 20:00

    sica... verstehe. danke

  • Ersatzteil Verfügbarkeit Audio Zenit

    • else
    • 16. September 2012 um 18:24

    mal ne bescheidene frage. welche chassis sind da verbaut? welcher hersteller/marke? das schadensbild - "abfallende magnete" - finde ich sehr eigenartig.

  • Was würdet Ihr tun? Rechnung Verleih nicht bezahlt

    • else
    • 16. September 2012 um 11:29

    treibsand

    zitat:
    "Natürlich regelt der Mahnbescheid hier alles!
    Entweder danach gibt es Kohle, oder einen Vollstreckungsbescheid oder das Ding ist erledigt."
    zitatende

    eben nicht, es sei denn es wird "vergessen" widerspruch einzulegen. wenn widerspruch eingelegt wird - gibbet keinen volstreckungsbescheid weil kein titel da ist. dann bleibt nur der weg der klage. deshalb regelt ein mahnbescheid an sich - NICHTS.

    ein mahnbescheid kann die verjährung hemmen, zur zahlung anregen usw. regeln tut er nix.

  • Was würdet Ihr tun? Rechnung Verleih nicht bezahlt

    • else
    • 16. September 2012 um 01:11

    DJ-JAJA

    7 tage ist einzelvertraglich sicherlich eine genauso gängige frist wie skyworkers "sofort"! hier waren wir aber bei der definition einer "juristischen" (nach)frist. dort ist eine angemessenheit nicht genau definiert - die rechtsprechung tendiert aber eher zu 12-14 tagen.

    freut mich ja wenn das im süden/westen (?) ein wenig geschmeidiger läuft - obwohl ich mal in nürnberg einen ganz besonders kuriosen fall erlebt habe der mich dies nicht glauben macht.

    es ist eben (zumindest vor gericht) nicht immer alles so klar wie es scheint. geht schon los mit der wertung um welche art geschäft es sich handelt. hats alles schon gegeben. z.b. die dame hat das angebot online angeleiert - auch wenn sie dann z.b. zur abholung vor ort war - wird daraus ganz flux ein onlinegeschäft mit ganz besonders bescheidenen regeln für den vermieter bezüglich informationspflichten usw.

    allgemein gesagt macht der vermieter nichts falsch wenn er einen mahnbescheid iniziiert - könnte ja auch durchaus sein dass die dame vergisst zu widersprechen. unwahrscheinlich aber möglich. etwas verbaut man sich dann aber wenn die dame widerspricht. man hat ein druckmittel weniger - und wenn dann nicht zeitnah mehr druck kommt - in form der klage - hat man nichts gewonnen.

    zeit für den zugang eines mahnbescheides - also zu druck - hat der vermieter noch bis 31.12.2015. da ist noch viel land.

    wenn der vermieter sicher sein kann das substanz da ist - kann er sicherlich schneller vorgehen. wie sicher allerdings e-mailverkehr und telefonanrufe als "beweis" in einem zivilprozess sind - da wäre ich sehr vorsichtig. aus gutem grund!

    Jochen Schmeing und Rolf Gille haben den normalen weg sehr gut auf den punkt gebracht!

  • Was würdet Ihr tun? Rechnung Verleih nicht bezahlt

    • else
    • 15. September 2012 um 14:56

    der mahnbescheid regelt gar nichts!

    und das hier - kannste ja mal bei den richtigen versuchen:

    "Weissd du kollega, bei misch is das ne Sache von die Familie. Geh isch mit meine Brüdda und meine Kuhsengs da, wo die Frau wohnt und fragen wir ma forsischtisch nach Bezahlung, alda.
    Gehd immer ganze schnell, zahlt die dann meissdens sogar gleisch."

    da kommt man ja so richtig in versuchung! :grin:

  • Was würdet Ihr tun? Rechnung Verleih nicht bezahlt

    • else
    • 15. September 2012 um 13:48

    14 tage in die rechnung schreiben ist kein nach kalenderdatum bestimmtes zahlungsziel. mahnung über e-mail kannste vergessen.

    7 tage ist KEINE angemessene frist. die angemessene frist ist laut gesetz zwar unbestimmt - aber 7 tage ist allgemein zu kurz. tendenziell eher 14 tage.

    telefon würde ich in dem speziellen fall auch vergessen. hilft nur - mahnung, fristsetzung. ggfls. hilft mal vorbei fahren und zur rede stellen. persönlich - nicht per telefon. eventuell auch von selbst raten anbieten...

  • Was würdet Ihr tun? Rechnung Verleih nicht bezahlt

    • else
    • 14. September 2012 um 00:00
    Zitat von "hell&dunkel"


    Das BGB unterscheidet hier nicht zwischen "Firma" richtig: Gewerbetreibenden und Privatperson.

    Lesen:

    jupp... schön das der verbraucher die privatperson ist und eben nicht eine firma! (firma passt scho - denn firmieren müssen alle - gewerbetreibende dagegen sind nicht alle firmen) allein - versuch vor gericht macht glücklich! versuch mal als vermeintlich "leistungsfähiger" gewerbetreibender, eine privatperson (verbraucher) ohne wiederholte fristsetzung (mahnung) ohne halbierung der gerichtskosten... oder gar vergleich... zur zahlung zu bekommen. viel freude :)

    nicht umsonst sind die sprüche, "wirf kein gutes geld dem schlechten hinterher" und "vor gericht und auf hoher see ist man in gottes hand" durchaus berechtigt.

    die frage - ob firma oder privatperson macht absolut sinn!

  • Was würdet Ihr tun? Rechnung Verleih nicht bezahlt

    • else
    • 13. September 2012 um 22:49

    oha... ein ton herrscht hier schon wieder! wenn sich schon jemand aufspielt und anderer "halbwissen" bemängelt - sollte er auch fragen ob der rechnungsempfänger eventuell (trotz einzelner dame (?)) eine firma ist? im übrigen möchte ich im falle eines falles den richter sehen, der eine privatforderung ohne mahnung für den gewerbetreibenden freundlich behandelt. da gehts dann schon um fristsetzung einer angemessenen frist usw. und natürlich sind das hier keine rechtsberatungen - sondern lediglich die hinweise von leuten, die nicht alle auf der wassersuppe dahergeschwommen kommen.

    wäre nett wenn hier mal nen freundlicherer ton einkehren würde.

    zu den inkasso-vorschlägen hier - und die unterschwelligen gewaltfantasien. es gibt leutchen die scheren sich einen dreck um ne nette kleine oder große familie vor ihrem haus. und inkassofirmen werden in aller regel nur bei rechtsklaren forderungen beauftragt. ein russisch- oder sonstwie gebrochen sprechender haufen wird bei solch einer "gewaltigen summe" dankend ablehnen.

  • Was würdet Ihr tun? Rechnung Verleih nicht bezahlt

    • else
    • 12. September 2012 um 17:03

    und was soll eine gerichtlicher mahnbescheid ohne vorherige schriftliche zahlungserinnerung und mahnung bringen? ist es kein gewerblicher kunde - kommt er erst mit mahnung in tatsächlichen verzug. und selbst mit mahnbescheid kann man nur hoffen auf einen dösbattel zu stoßen der nicht einfach ohne angabe einer begründung wiederspruch erhebt. bliebe auch nur der weg übers gericht... mit dem üblichen spielchen... gutes geld dem schlechten hinterher zu werfen.

    lehre ziehen - nix mehr rausgeben ohne gegenleistung. ansonsten druck mit mahnung machen und hoffen. gericht nur wenn du zu viel geld übrig hast und langeweile.

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