für mich ist das ganze noch immer privat. nenn den "eintritt" unkostenbeitrag und gebe eventuellen überschuss in deiner einkommensteuererklärung an. umsatzsteuer verrechnest du ja eh nicht!
wenn du das dann mehrfach machen willst - als einzelunternehmer kannst du schlecht als verleiher deiner veranstaltung rechnungen schreiben! kannst schon - nur ändert sich nix.
kurz - macht ihr das öfter dann gründet eine zweite firma und stellt das auf rechtlich einwandfreie füße.