Ups... Natürlich! Ich habe gedacht, du willst selbst die Boxen bauen und die Chassis intern selbst verkabeln.
Beiträge von Arno
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Da hilft nur eins: Nur im Laden verkaufen. Das fällt dann nicht mehr unters Fernabsatzgesetz.
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Man sollte nur auf die Polung achten. Sonst ist die ganze schöne Leistung am Popo.

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Zitat von "treibsand"
Ich hoffe doch mal, ihr habt statische Aufladungen (z.B. durch tolle Auslegware) von vornherein ausgeschlossen....
Ja. Beim Einschalten eines Gerätes hat er einen leichten Schlag bekommen.
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Hallo!
Ich hatte eben ein "interessantes" Gespräch mit einem Mitglied dieses Forums (Namen wird nicht genannt). Bitte schreibt Eure Meinung zu den folgenden Aussagen. Ich weiß nicht, ob mein Gegenüber mich ernst nimmt. Evt. hört er ja auf euch: :shock: :roll:
(Es geht um eine Truss, die angeblich über die Scanner geerdet war.)
XXX: Und Fakt ist, mir hat es einen gewischt, und ich hatte nur die füße am boden und die hand am stativ.
Arno: Das Ding war nicht geerdet und hatte eine Spannung. Das würde mir _sehr_ zu denken geben.
XXX: und "mit stativ war geerdet" meinte ich nur es lag auf der erdleitung, was mit der nun war weiss ich nicht
Arno: Woher willst du wissen, dass das drauf lag? Hast du eine Widerstandsmessung gemacht?
XXX: das gibt mir nicht zu denken wweil es wenn dann ein prblem des hauses war
Arno: Hmmm.. Ich geh auf keine Veranstaltung von dir.
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Zitat von "Mechwerkandi"
Das Patentrecht kennt den Begriff einer "vorbekannten Konstruktion", will sagen, das Konstrukt in in der Gesamtheit oder in Einzelteilen bereits irgendwo bekannt.
Hmm.. sicher? Das ist mir neu. Ich kenn nur die Sache mit dem "prior art". Aber ich lasse mich gerne eines besseren belehren.
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Zitat von "Mechwerkandi"
Das Patentrecht kennt den Begriff einer "vorbekannten Konstruktion", will sagen, das Konstrukt in in der Gesamtheit oder in Einzelteilen bereits irgendwo bekannt.
Hmm.. sicher? Das ist mir neu. Ich kenn nur die Sache mit dem "prior art". Aber ich lasse mich gerne eines besseren belehren.
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Hmm.... Ihr bringt hier einige Sachen ziemlich durcheinander. Es gibt verschiedene Rechte:
1) Urheberrecht: Hat man immer automatisch, sobald man etwas erschafft. Kann man in Deutschland auch nicht abgeben, verkaufen, .....
2) Verwertungsrecht: Hat auch der Erschaffer, kann er aber weitergeben, verkaufen.....
3) Patentrecht: Greift nur, wenn man ein Patent eintragen lässt. Dafür muss die Sache verschiedene Bedingungen erfüllen (Neuheit, Mindestmaß an Kreativität bzw. Aufwand, ....)
4) Nutzungsrecht: Ein Recht des Käufers. Kann durch einen direkten (!) Vertrag zwischen dem Käufer und dem Erschaffer (Verwertungsgesellschaft) eingeschränkt werden.
5) Markenrecht: Eine Marke kann man eintragen lassen. Dann ist sie in Verbindung mit einem Logo/Farbe etc. geschützt gegen Nachmacher. Sehr bekannte Marken sind auch so geschützt (z.B. den http://www.krupps.de -Fall).
6) Musterschutz: Man kann von einer Sache auch einen Musterschutz eintragen lassen. So darf kein anderer ähnlich aussehende/funktionierende Sachen herstellen.Sicher gibt es da noch einige mehr. Das sind nur die, die mir auf die Schnelle eingefallen sind.
Welche Rechte jetzt in welchem Maß hier konkret anzuwenden sind, darf ein Jurist klären. :lol: -
Hmm.... Ihr bringt hier einige Sachen ziemlich durcheinander. Es gibt verschiedene Rechte:
1) Urheberrecht: Hat man immer automatisch, sobald man etwas erschafft. Kann man in Deutschland auch nicht abgeben, verkaufen, .....
2) Verwertungsrecht: Hat auch der Erschaffer, kann er aber weitergeben, verkaufen.....
3) Patentrecht: Greift nur, wenn man ein Patent eintragen lässt. Dafür muss die Sache verschiedene Bedingungen erfüllen (Neuheit, Mindestmaß an Kreativität bzw. Aufwand, ....)
4) Nutzungsrecht: Ein Recht des Käufers. Kann durch einen direkten (!) Vertrag zwischen dem Käufer und dem Erschaffer (Verwertungsgesellschaft) eingeschränkt werden.
5) Markenrecht: Eine Marke kann man eintragen lassen. Dann ist sie in Verbindung mit einem Logo/Farbe etc. geschützt gegen Nachmacher. Sehr bekannte Marken sind auch so geschützt (z.B. den http://www.krupps.de -Fall).
6) Musterschutz: Man kann von einer Sache auch einen Musterschutz eintragen lassen. So darf kein anderer ähnlich aussehende/funktionierende Sachen herstellen.Sicher gibt es da noch einige mehr. Das sind nur die, die mir auf die Schnelle eingefallen sind.
Welche Rechte jetzt in welchem Maß hier konkret anzuwenden sind, darf ein Jurist klären. :lol: -
Zitat von "SRAM"
Genau dafür erhält man das Patent:
Patent <---> der Allgemeinheit zugänglich machen
Das ist der Sinn der Ganzen Angelegenheit. Technischer Fortschritt maximal durch Offenlegung aller Entwicklungen zu beschleunigen und dabei doch den Entwickler zu entlohnen.
Sag ich doch.

Dass das in der Praxis nicht funktioniert, sieht man leider auch. :shock:
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Zitat von "SRAM"
Genau dafür erhält man das Patent:
Patent <---> der Allgemeinheit zugänglich machen
Das ist der Sinn der Ganzen Angelegenheit. Technischer Fortschritt maximal durch Offenlegung aller Entwicklungen zu beschleunigen und dabei doch den Entwickler zu entlohnen.
Sag ich doch.

Dass das in der Praxis nicht funktioniert, sieht man leider auch. :shock:
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Zitat von "SRAM"
Da sind alle Schutzrechte (Patent oder Muster) gleich: Einmal veröffentlicht --> kein Rechte mehr. Punkt.
Hmmm... bei der Patentanmeldung _muss_ man die Sache aber veröffentlichen.

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Zitat von "SRAM"
Da sind alle Schutzrechte (Patent oder Muster) gleich: Einmal veröffentlicht --> kein Rechte mehr. Punkt.
Hmmm... bei der Patentanmeldung _muss_ man die Sache aber veröffentlichen.

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Zitat von "Rednas"Alles anzeigen
hmm ich wersuchs mal klarer zu machen mit ner zeichnung
Code
Alles anzeigen/ / / / ! ! ! ! ! ! ! XXXXXX ! ! N XXXXXX N ! ! N XXXXXX N ! ! XXXXXX ! ! ! ! ! ! / / / //= Wand
!= Leinwand
X= Beamertower
N= PA/ LautsprecherSo solls in etwa Aufgebaut werden.
Das mit der Laufzeit ist schon problem, gibts da sonst noch irgend nen weg das mit dem Ton umzusetzen oder isses einfach Unmöglich? -
Hallo!
Das MX9000 hat (wenn ich mich richtig erinnere) die Direct-Outs ziemlich weit hinten im Signalweg; sie sind also für einen Monitormix nur bedingt brauchbar.
Evt. kannst du dir helfen, indem du die Inserts missbrauchst. Einfach die Klinkenstecker nur zur Hälfte reinstecken. Dann benutzt du nur die "Send-Funktion" des Inserts und nicht die "Return-Funktion".
Einfach ausprobieren, ob das klappt. -
Zitat von "Doohan"
Schröder und die Grünen ziehen jedes Jahr die Daumenschrauben weiter an. Die, die es sich leisten können, verlassen unser Land und machen im Ostblock neu auf.GENAU! Das wurde auch mal Zeit, dass wir auf die bösen Politiker einprügeln!

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Zitat von "ProSound"
Beim Master oder Aux-Wegen völlig egal?! Ein Insert ist doch praktisch "Einschleifen". Einziger Nachteil: Insert ist in der Regel unsysmetrisch, wenn überhaupt einer vorhanden ist.
Hmm... nicht ganz. Bei vielen Pulten (allen?) sitzt der Master-Insert vor dem Master-Fader.
Das heißt, wenn du den EQ in Main-Out einschleifst und den Masterfader runterziehst, kommt auch nix mehr beim EQ an. Manche EQ reagieren bei niedrigen Pegeln dummerweise anders als bei hohen. Das kann also schon was ausmachen, ob man einen EQ per Insert einschleift oder einfach zwischen Pult und Endstufe (Weiche) hängt. -
Zitat von "vsvo82"
Nachteil : wir sind nicht in Zentral-Germany, sondern im tieferen Südwesten in der Nähe von Kaiserslautern / Saarbrücken.Uiuiuiui... das wäre kein Problem. Karlsruhe ist nicht weit. Ich komme!

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Zitat von "vsvo82"
Nachteil : wir sind nicht in Zentral-Germany, sondern im tieferen Südwesten in der Nähe von Kaiserslautern / Saarbrücken.Uiuiuiui... das wäre kein Problem. Karlsruhe ist nicht weit. Ich komme!

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Zitat von "Gerald1"
Ich schreibe hier im Auftrag!
pro und verbal kommunikationsfähig
nur gegen persönliche Kontaktaufnahme etc. Liste usw.
Sollte alles gesagt sein!
MfG
SvenWas willst du? Du willst "verbal kommunikationsfähig" werden? Das dauert dann aber anscheinend noch.
SCNR.
