Hab das unten stehende auch schon in einem DJ-Forum gepostet...
Ich zitiere mal aus einem Rechtsforum:
Quelle: http://www.123recht.net/Abmahnung-erha…-__f309320.html
Zitat:
"Der richtige - für den Abmahner teure - Weg ist:
- beim Markenamt (Teil-)Löschungsantrag stellen;
- den Abmahner unter knapper Frist auffordern, die Abmahnung fallen zu lassen UND freiwillig(!) die Kosten des eigenen(!) Anwalts zu übernehmen, den man zur Abmahnungs-Abwehr engagiert hat; andernfalls eine Klage androhen;
- per Anwalt NEGATIVE FESTSTELLUNGSKLAGE in Erwiderung der Abmahnung erheben lassen mit dem Ziel, den Abmahner auch zur Erstattung der eigenen Abmahn-Abwehrkosten verurteilen zu lassen.
Evtl. trägt das ja etwas zur Nervenberuhigung bei...
Zitat von "Nemo"Mich würde mal Interessieren was die Kollegen vom BVD dazu sagen.
Das siehst Du einen Post über Dir ... ![]()