Hier gabs das Thema schon mal so ähnlich:
http://www.paforum.de/phpBB/viewtopic.php?t=48396
Beiträge von mringhoff
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Laut der derzeitigen Gesetzeslage müssen die Jungs und Mädels der GEZ Dir das nicht mal beweisen. Das Bereithalten dieser Geräte dient als Grundlage der Gebührenberechnung.
Wenn das jetzt mit allen "Mediengeräten" so gehandhabt wird, dann kommt das ja fast schon einer Kopfpauschale gleich...
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Wollt Ihr nicht ein Forentreffen zu diesem Thema machen?
... bis dahin versucht man etwas den woanders so heftig propagierten "Foren-Knigge" zu bewahren...
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Zitat von "Christian_Thomas"
Du sprichst mir völlig aus der Seele
...das wollte ich aber eher nicht...
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...das ist ja wie wenn der Großbauer mit dem Hobbygärtner fachsimpeln würde...

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Ich muss ehrlich gesagt gestehen, daß mir Satire - sofern als solche auch erkennbar - durchaus als auflockernde Antwort und Kommentar gefällt, besser als ein gehobener Zeigefinger von Wichtigtuern...
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Diese kleinen Billignebler (gerade die N-18 und baugleiche) sind sogar selbst ihr weniges Geld nicht wert. Wir haben für Kleinsteinsätze auch diese Dinger im Verleih, freuen uns aber jedesmal, wenn die Maschine länger lebt als der 5l-Fluidkanister

Ansonsten als "defekt" über E-Bay o.ä. verkaufen, da bekommt man doch noch einige Euros von denjenigen, die meinen, daß eine Reparatur sich noch lohnt...
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ein Thread mit dieser Frage sollte doch genügen oder?
http://www.paforum.de/phpBB/viewtopic.php?p=468209#468209 -
Du suchst dann wohl eher eine Trockeneismaschine oder?
Infos über Bodennebel im Allgemeinen z.B. unter:
http://www.paforum.de/phpBB/viewtopic.php?t=42925Ansonsten wäre das eher für das "Suche"-Brett...
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Euch ist doch auch hoffentlich vollkommen klar, daß ein DJ, der vielleicht noch singend hinter dem Mischpult deutsche und internationale Schlager abspielt mit einer vollkommen anderen Technik "arbeitet" als ein House-Guru, dessen Abend durchaus versaut werden kann, wenn er einen Übergang vermurkst hat.
Etwas Verständis für die Gegenseite sollte dann doch noch da sein, der eine braucht halt kein Monitor und kommt wunderbar mit einem offenen Walkmankopfhörer aus, der andere kann es nicht haben, wenn er nicht genau exakt das hört, was er in dieser Zehntelsekunde gerade in der Rille hat.
Es verlangt ja keiner die Methoden des anderen zu übernehmen...Und in dem Laden, wo der fast taube Tekkno-DJ mit Megamonitoring seinen Dienst tut, da werden üblicherweise auch etwas höhere Lautstärken gefahren als in einer Schunkelbude, insofern störts dort sicher auch weder Personal noch Gäste. Über die gesundheitlichen Folgen reden wir mal nicht...
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Zitat von "ukw"
@ mringhoff : Auf gemeinsamen Antrag der Auszubildenden und Ausbildenden hat die zuständige Stelle ...ups... das "s" ist dann wohl irgendwo in der Tastatur hängengeblieben. Wie gut, daß hier immer noch einer Korrektur liest...

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Na, dann haben wir es ja schwarz auf weiss: §8 Abs1 BBiG:
Auf gemeinsamen Antrag der Auszubildenden und Aubildenden hat die zuständige Stelle die Ausbildungszeit zu kürzen, wenn zu erwarten ist, daß das Ausbildungsziel in der gekürzten Zeit zu erreichen ist. -
Man kann ja den Saal ja auch schon mal 2-3 Stunden früher mieten und sich so noch ausreichend Zeit nehmen um eventuell das ein oder andere auch ohne Publikum aufzunehmen, man ist dann vielleicht nicht ganz so nervös

Und wenn ein paar Akkorde nicht stimmen, dann kann man da ja nochmal anfangen... -
Wie sieht man denn die ganze GEZ-Geschichte unter europarechtlichen Gesichtspunkten?
Irgendwann wird das doch hoffentlich mal gekippt werden, oder?Die öffentlich-rechtlichen Sparkassen sind doch auch entgegen aller nationaler Vehemenz ihre Gewährsträgerhaftung vor dem Europäischen Gerichtshof losgeworden...
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IHK Bayern, Stand 2005: Der Ausbilder (also die Firma) alleine kann entscheiden, ob die Lehrzeit verkürzt werden darf. Hierbei "sollten" die Vorbildungen und der laufenden Wissenstand in die Entscheidung mit einfliessen. Regeln oder Vorschriften über besondere Schulnoten gibt es nicht, jedoch Ratschläge, wenn man danach fragen sollte...
Die Verkürzung kann sowohl bereits bei Beginn als auch während der Ausbildung (z.B. nach der Zwischenprüfung) vom Betrieb beantragt werden.
Leider gibt es auch immer wieder Betriebe, die keine Verkürzung beantragen, weil Auszubildende - vorallem im 3. Lehrjahr - günstige Arbeitskräfte sind, die sich zudem im Betrieb fast schon besser auskennen, als mancher Freelancer...
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Na, willkommen im Forum.
Du "arbeitest" wohl alle Beiträge nach zeitlicher Reihenfolge auf oder?
(der Thread ist ja bald 5 Jahre alt...)Durchaus interessant, was sich so alles im Forum an "Schätzen" verbirgt...
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Zitat von "Danz"
Ich möchte ein Pioneer DJM 600 mit einem CD Player verbinden. Abstand der beide Geräte 20m.
Kann ich ein 20m Chinch Kabel legen oder habe ich da Verluste?also 20m Line (!)-Pegel ist über Cynch so mal grundsätzlich kein Problem.
Was man aber nicht vergessen sollte:
1. die Billigkabel halten mechanisch nicht gut und machen da dann Probleme.
2. 20m Abstand bedeutet sicherlich auch zwei verschiedene Spannungsquellen (Steckdosen). Das kann zu Brummschleifen führen. Entweder über lange Schukoleitung miteinander an eine Quelle legen oder einen Line-Übetrager (besser als DI-Boxen) dazwischen schalten. Gibts auch für stereo-Cynch-Anwendungen
3. Bei der Verlegung sollte man darauf achten, daß man dem Licht-Lastkabeln (Multicore, Strom etc.) nicht zu nahe kommt, sonst könnte es doch mal zu den ein oder anderen Einstreuungen kommen. -
Zitat von "DeppenDJ"
Ich habe das rodec im verleih und ich möchte es nicht an die ganzen möchte gern DJs verleihen und deshalb suche ich was anderes
Wir haben auch eine ganze Bandbreite von Mixern in der Vermietung, also auch zwangsläufig für kleinere Budgets, Kellerparties und private Kleinanwendungen. Dafür tun es die IMG Stageline für ihren Preis doch ganz gut. Sogar vom Klang her sind diese gar nicht so schlecht, wie man mal von ihrem Preis her vermuten mag.
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Zitat von "Tonguru"
Dennoch ist das Ganze absurde WillkürDa stimme ich Dir zu, denn sollte es wirklich so sein, dann frage ich mich, wo da deren Logig bleibt. Bei Gewerbetreibenden muss ja JEDER Radio extra angemeldet werden. Hat man also 4 Radios und 5 internetfähige Rechnerplätze sind 4 x Radiogebühren fällig. Hat man ein Radio und 10 PC, wir nur 1 x Radio berechnet...
seltsam... (ob da was in der Berichterstattung nicht stimmig ist?
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Frage an den Threadstarter (funkmanu): ist da inzwischen schon etwas passiert in dieser Sache?