Hallo,
was ist eigentlich der genaue Unterschied zwischen einen "Meister für Bühnentechnik"
und einen "Meister für Veranstaltungstechnik"
Ist da überhaupt nen Unterschied?
Und welche Aufgaben haben diese?
Meister
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Anonymous -
21. Januar 2002 um 17:51
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Hallo!
Meister der Veranstaltungstechnik ist der Überbegriff. Es gibt Sie in den Fachrichtungen Bühne/Studio, Hallenmeister oder Beleuchtungsmeister. Diese Meister sind IHK geprüft. Das heißt die Ausbildungs besteht aus einem fachlichen Teil, einem betriebswirtschaftlichem und einer Ausbilder-Eignungsprüfung. -
Hallo,
Die IHK arbeitet gerade an einer neuen Prüfungsordnung, die übergreifend nur noch den Meister fV prüft und keine Unterschiede mehr zwischen Bühne/Studio, Beleuchtung und Halle macht.
Dies soll ab April nächsten Jahres greifen.
Aber um deine frage zu beantworten. Bis Dato ist es so:
Der Beleuchtungsmeister muss Elektrofachkraft sein, Bühnen- Hallenmeister nicht.
Bis zu einer gewissen Größe von Veranstaltungen oder Versammlungsstätten ist es relativ Latte in welcher Fachrichtung, der in Leitung und Aufsicht durchführende Meister, geprüft wurde, da die Ausbildung in Sachen Sicheheit und geltenden angewandten Regeln der Technik gleich ist.
Meint sie dürfen das gleiche.
Ab einer gewissen Größe von Bühne und Besucher fordert die BGV C1
folgendes:C 1
Anhang 2
Anwesenheitspflicht technischer Fachkräfte
Siehe auch § 68 Verordnung über den Bau und Betrieb von Versammlungsstätten
(Versammlungsstätten-Verordnung – VStättVO –), Musterentwurf.
Versammlungsstätten Betriebszustände
in mit Auf- und Abbau Generalprobe,
Veranstaltung,
Aufzeichnung,
Sendung
Theatern Bühnen > 100 m2 1 Bühnenmeister 1 Bühnenmeister
oder
1 Beleuchtungs- 1 Beleuchtungsmeister
meister
Bühnen > 350 m2 1 Bühnenmeister 1 Bühnenmeister
oder und
1 Beleuchtungs- 1 Beleuchtungsmeister
meister
Mehrzweckhallen Bühnen und 1 Hallenmeister
Szenenflächen
> 100 m2
Bühnen und 1 Hallenmeister und 1 Bühnen- oder
Szenenflächen 1 Beleuchtungsmeister
> 350 m2
Kunsteisbahnen 1 Hallenmeister
Studios Szenenflächen 1 Studiomeister oder
> 100 m2 1 Studiobeleuchtungsmeister
Szenenflächen 1 Studiomeister und
> 350 m2 1 StudiobeleuchtungsmeisterDie BGV C1 Und die MVstättV regeln hier viele sachen und können bei vplt.org unter Recht und Regeln heruntergelden werden.
Gruß
Holger -
Na, willkommen im Forum.
Du "arbeitest" wohl alle Beiträge nach zeitlicher Reihenfolge auf oder?
(der Thread ist ja bald 5 Jahre alt...)Durchaus interessant, was sich so alles im Forum an "Schätzen" verbirgt...