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Beiträge von mringhoff

  • Das liebe Geld ...

    • mringhoff
    • 17. Dezember 2008 um 14:41
    Zitat von "ukw"

    Ein Globus ist zwar groß und rund, aber er ist ein geschlossenes System. der Rest ist simple Mathematik.


    Du siehts das System Globus wohl unter dem Gesichtspunkt der "Erhalt der Masse" - also "Woher kann etwas wachsen, wenn es nicht woanders weggenommen wurde?"
    Im Prinzip ja richtig, nur unser Globus allein ist ja kein geschlossenes System.

    Durch die Sonnenenergie wird unserem System Globus ja laufend Energie von außen hinzugefügt. Vor Jahrmillionen hat das genügt, um aus einem unwirtlichen Planeten einen wertvollen Lebenskosmos zu schaffen. Also auch so gesehen, eine stetige "Wertentwicklung".

    Heute gibt es Häuser, Autos, Flugzeuge und auch Lautsprecher. Die Wertentwicklung der letzten Jahrhunderte ging schneller als sonst. Es wurde/wird der Erde mehr Energie in Form von natürlichen Ressourcen genommen, als es von außen erhält.

    Also: eine stetige, langfristige Wertentwicklung passt auch zu unserem vermeintlich geschlossenem System Erde.

    Nur: wieviel "Energie" dürfen wir der Erde entnehmen, ohne daß wir es auf Dauer büssen müssen?
    Irgendwann wird sich auch hier wieder ein Gleichgewicht einstellen, ob wir das noch erleben müssen oder erst zahlreiche Generationen später, das weiß keiner.
    Für die Erde ist die Wertentwicklungsblase "Menschheit" ja auch nur ein kleiner Klacks...

  • Das liebe Geld ...

    • mringhoff
    • 17. Dezember 2008 um 14:11

    Schön, wenn ich zumindest scheinbar kompetent rüberkomme :)
    Aber im Prinzip ist das auch nur mein eigenes freies Denken....

    Solche Gedankenspiele finde ich einfach interessant. Leider hab ich noch keine Zeit gefunden, den doch recht anstrengend zu verfolgenen Videobeitrag (kanns nur schlecht verstehen) über 2 Stunden komplett zu verfolgen.

    Die Theorie im Allgemeinen ist mir ja auch bekannt. In der globalen Welt gibt es auch mehrere Gedankenansätze über Geld- und Wirtschaftskreisläufe. Da streiten sich die Keynesianern mit den Anhängern der Angebotspolitik und dort wiederum die mit den verschiedenen Zinstheorien.

    Zum Thema Geldvermehrung:
    Diese passiert ja nicht nur durch Zinsen, sondern auch duch das "Erschaffen" von Geld, also banal mal gesagt, durch das Gelddrucken.
    Nebenbei wird auch die virtuelle Geldmenge dadurch angehoben, daß sich die Umlaufgeschwindigkeit desselbigen erhöht.

    Geld ist eine Wertübersetzung. Und wenn der Wert steigt, dann darf auch das Geld steigen, ja es muss sogar steigen, damit das Geld wieder denselben Wert entspricht.
    Nur wenn das Geld schneller steigt als die (reale) Wertentwicklung, dann läuft was falsch. Aber das sagt sich so leicht...

    Meine Überlegungen zum Zinsthema:
    Wenn es für das monetäres Kapital keinen Zins gäbe, wer würde dann noch sparen? Ich würde mir dann viele Boxen kaufen und die dann vermieten (oder eine Immobilie etc.) Das bringt mehr Rendite.
    Allerdings dürfte ich dann kaum noch jemanden finden, der mir Geld leiht, da ja jeder so denkt.
    Wenn man es extrem sehen will: jeder will Güter, keiner will Geld.
    Also werden die Güter immer teurer. Man spekuliert also dann mit den Gütern und nicht mehr mit dem Geld.

  • Das liebe Geld ...

    • mringhoff
    • 16. Dezember 2008 um 12:07

    Die Problematik der Kreditvergabe:
    Überblickt ein Bankmitarbeiter den Vorgang, dann bleibt alles kalkulierbar. Der "normale" Kredit an den Häuslebauer oder an den kleinen Gewerbetreibenden etc. ist überschaubar. Hier gibt es ein Einkommen, dort Sicherheiten, eine feste Rückzahlungsrate und eine bestimmte Laufzeit. Alles also abzuschätzen, natürlich je nach Kunde auch mal mit einem höheren Risiko, aber das ist ja das Geschäft.

    Dann kommen die komplizierten Kreditfälle, der Kreditnehmer setzt sich nicht mehr aus einer Firma oder einer Person zusammen, sondern aus mehreren Unter/Teil/Tochterfirmen eines Konzerns. Hier bürgt mal die eine für die andere Firma, die Sicherheit ist mal hier und mal dort hinterlegt, Konzernbilanzen, Holdings, Gewinnverschiebungen machen das ganze noch kompilizierter, Sicherheiten werden von Bankmitarbeitern anhand von Unterlagen bewertet, die der Kreditnehmer selbst erstellt/beigebracht hat, Immobilien sind weltweit verstreut, dementsprechend weit auseinander gehen die Wertermittlungen etc.
    Dann arbeiten mehrere Bankmitarbeiter an einem "Fall", mit der üblichen Personalfluktuation bei der Bank und beim Kunden blickt dann nach ein paar Jahren keiner mehr, wie was eigentlich läuft.
    Und dem Bankmitarbeiter ist das im Endeffekt auch vollkommen egal. Er bekommt sein Gehalt, eventuell noch Provisionen und fertig. Wenn der Kunde eines Tages mal hops geht, dann wird dieser niemals zur Rechenschaft gezogen werden, selbst wenn er noch dort arbeitet. Er dient höchstens als Bauernopfer.

    Das oben genannte ist aber noch ganz normaler Bankalltag.
    Jetzt verbriefen wir noch die Kredite, werfen sie in einen großen Topf, verbriefen den Topf und verkaufen die Anteile an andere Banken, diese sepekulieren damit, die Gewinne steigen. Man will mehr solcher Topf-Anteile. Also werden noch mehr Kredite verbrieft und verkauft.

    Das ganze entwickelt eine Eigendynamik, die auch mit dem Grundgeschäft, dem Kredit nichts mehr zu tun hat.
    Aber weil keiner der Händler die Sachen hinterfragt (und ja auch nicht kann) und weils ja alle so machen, wird so lange weitergemacht, bis das System einfach platzt.
    Das hat etwas von einem Schneeballsystem...

  • Das liebe Geld ...

    • mringhoff
    • 16. Dezember 2008 um 11:43
    Zitat von "Christian_Thomas"


    Wo ist denn das ganze Geld geblieben, was die Banken verzockt haben? Ist das in ein schwarzes Loch gefallen?


    Es war nie da, das ist ja das ganze Problem...

  • Glühbirnenverbot ab 2010 ???

    • mringhoff
    • 16. Dezember 2008 um 09:25

    Nein, den Thread gibts schon, er fängt allerdings etwas OT an.... :)
    http://www.paforum.de/phpBB/viewtopic.php?t=73223

  • HQI Fluter - aber welche Leistung?

    • mringhoff
    • 15. Dezember 2008 um 23:04
    Zitat von "René M Bieler"

    wir reden hier über die eurolite wfl fluter, die ich ins auge gefasst habe.


    die kenne ich leider nicht, aber diese Marke hat bei mir aufgrund laufender Ausfälle bei anderen Produktlinien inzwischen einen No-Go-Status...
    (Ich musste sogar kein einziges Produkt verkaufen, um innerhalb kürzester Zeit wieder eurolitefrei zu sein...)

  • HQI Fluter - aber welche Leistung?

    • mringhoff
    • 15. Dezember 2008 um 22:46

    Für Messestände etc. haben wir 150W und für die Fassaden 400W
    Kann Dir also nur von diesen beiden berichten.

    Zitat von "René M Bieler"

    1-wie stark ist so eine 150watt Entladungslampe im Gegensatz zu einer normalen Halogenlampe?
    2- wie stark sind diese Fluter mit einer Energiesparlampe (42watt)?
    3- wie kommen die HQI Fluter mit Farbfolie klar bis 250W?
    4- wie ist das Farbbild? Bekommt man damit eine homogene Ausleuchtung hin oder wäre es besser gleich farbige Röhren zu holen?

    1) kann man schlecht vergleichen, da die Lichttemperatur so unterschiedlich ist, aus dem Bauch heraus würde ich sagen, 150W sind etwa so hell wie eine 500W R7s-Lampe, aber natürlich in einer viel höheren Lichtfarbe, was es subjektiv noch heller macht
    2) nicht bekannt, vermutlich sind HQI wesentlich heller
    3) kommt auf die Scheinwerferkonstruktion und dem Abstand des Farbfilters an. Die kleinen 150W werden bei uns heißer als die 400W (IP67), die 400W-HQIs können wir also gut befiltern, hier hält sich eine "mitteldunkle" Folie (grün, blau) rund 10-15 Stunden, bis sich die ersten Farbausbleichungen bemerkbar machen.
    4) Die Ausleuchtung ist sowohl in weiß als auch in Farbe (400W) sehr gleichmäßig, kann mir aber vorstellen, daß es hier auch je nach Reflektor, Konstruktion und Design des Gehäuses auch Unterschiede ergeben.

    Wir reden ja nicht über einen bestimmten Scheinwerfer, sondern nur über eine Lampe. Erfahrungen und Vergleiche machen aber eher Sinn, wenn wir über einen bestimmten Scheinwerfer reden...

  • Kommunikationsprobleme?

    • mringhoff
    • 15. Dezember 2008 um 21:47

    jetzt hab ich endlich den Beweis, daß wir hier also doch in einem Fachforum sind....
    So ein Stuss hab ich hier ja noch nie gelesen.
    Pre-Amp, Main-Amp, zwischengeschliffenes Midi-Pack, Rauschunterdrücker, Peaks runterdrehen....

  • Mobildisco

    • mringhoff
    • 15. Dezember 2008 um 16:35
    Zitat von "Tobias Zw."

    (...) eines Gesellschaftsvertrages, der grundsätzlich nicht formbedürftig ist. Er kann schriftlich oder mündlich, aber auch stillschweigend erfolgen...


    Und selbst wenn sich A, B und C untereinander einig sind, keine GbR zu haben, weil jeder seinen eigenen Gewerbeschein hat, jeder also eigenes Material hat und seine eigenen Rechnungen stellt, kann es sein, daß sie alleine durch den nach außen hin erscheinenden Eindruck einer Zusammegehörigkeit eine Gesellschaft sind. Mit all den genannten Haftungsfolgen....

    Inwieweit das dann wirklich der Fall ist, dürfte sich im Zweifelsfall der Richter überlegen müssen. Hierzu wird er sicherlich nach Indizien suchen, die für eine GbR sprechen. Z.B. ein gemeinsames Lager, häufige gemeinsame Auftritte, eventuell noch ein gemeinsamer Fantasiename/Logo etc.

  • Probleme bei Gebraucht-Verkauf

    • mringhoff
    • 15. Dezember 2008 um 16:20

    Nun, wir wissen es nicht. Daher erfolgten meine Ratschläge auch ganz "neutral".

  • Das liebe Geld ...

    • mringhoff
    • 15. Dezember 2008 um 16:12
    Zitat von "ukw"


    Denke Dir folgendes: Wir beide sitzen auf einer Insel. Nur Du und ich sind dort. Ich habe Geld - Du nicht.
    Nun leihe ich Dir "etwa"s Geld und Du must es mir mit Zinsen zurückzahlen.

    Das ist ein nettes Beispiel. Wollen wir es einfach realitätnäher gestalten?

    Lassen wir es einfach mal so sein, daß auch noch FF mit auf unserer Insel sitzt. Wir sind also zu dritt.
    Denn bei zwei Leuten macht ja die "Wertübersetzung Geld" keinen Sinn.
    Und jeder von uns hat sein eigenes Geld, Du die Inseldukaten, ich die Taler und FF die Teuros.

    Ich habe also kaum Geld aber eine Idee, Du hast also viel Geld und FF so mittelviel Geld und einen tollen Kochtopf.
    Ich brauch für meine Idee den Kochtopf, leihe mir von Dir also 100 Inseldukaten. Die Inseldukaten sind 10 Teuros wert und für diesen Preis bekomme ich auch meinen Kochtopf von FF
    Nun koche ich ein ganz tolles Gericht, daß jeder auf der Insel haben will. Ich verkaufe das für 10 Taler das Stück, akzeptiere von Dir aber stattdessen auch 10 Inseldukaten oder 1 Teuro von FF.
    Nach 11 verkauften Essen hab ich also 100 Inseldukaten und 10 Dukaten für den Zins und gebe Dir alles zurück.
    Du bist satt und zufrieden und hast unter dem Strich wieder die gleiche Menge Inseldukaten in der Schatzkiste. Es wurde nichts vermehrt, nur Dein Geld hat Dich ernährt.

    So, jetzt kommt aber die Gier ins Spiel:
    Du könntest ja mir und FF Geld leihen, damit sie alle Dir was zum Essen kochen.
    Doch leider sind in Deiner Schatzkiste nur 190 Inseldukaten. Da ja jeder sein eigener Geld-Herr ist, kommst Du auf die Idee, einfach noch 10 Dukaten herzustellen.
    Am Anfang kommt noch keiner drauf, aber nachdem Du nur so mit den Dukaten rumwirfst und es immer mehr gibt, merkt FF und ich relativ bald, daß da etwas nicht stimmt. Wir verlangen also für unser Essen nicht mehr 10 Dukaten, sondern 11. FF darf aber weiterhin seine Suppe bei mir für einen Teuro kaufen.
    Das gefällt Dir natürlich auch nicht, also lässt Du Dir was anderes einfallen. Du schreibst für FF einen Zettel, daß er dafür in einem Jahr 100 Dukaten haben kann, wenn er Dir 8 Suppen gibt, das somit nicht in Umlauf gebrachte Geld verleihst Du aber an mir, weil ich mir noch einen Suppenwärmer kaufen will. Nachdem ich Dir 20 Suppen verkauft habe, sind wir wieder quitt, Du hast aber kein Geld mehr um FF das auf dem Zettel geschriebene Versprechen einzulösen, weißt aber, daß Du nicht einfach Geld nachbasteln kannst, also schreibst Du ihm einen neuen Zettel. FF will aber, daß Du ihm lieber 10 Teuros zahlen als 100 Dukaten zahlen sollst. Du hast aber keine Teuros, weißt aber, daß ich jede Menge habe, da ich ja an FF fleissig Suppen verkauft habe.
    Also schreibst Du FF einen Schuldschein mit 10 Teuros und bestellst gleich bei mir neben ein paar Suppen auch gleich 10 Teuros, die ich Dir in einem Jahr geben soll. Wir halten dieses Geschäft auf einem weiteren Zettel fest.
    Nun ist aber der Kochtopfmaschine von FF kaputt gegangen und muss ich bei mir Ersatzteile kaufen. Er gibt mir Deinen Zettel, den er von Dir erhalten hat. Ich mache das Spiel mit und nun hab ich zwei Zettel von Dir.

    So sind wir fleissig am suppenkochen, verkaufen, essen. Uns gehts gut. Doch dann kommt der Tag X, an dem ich meine beiden Zettel bei Dir einlösen will. Doch Du hast viel zu wenig Geld dafür. Jetzt bin ich sauer, und erzähle das auch dem FF. Wir verkaufen Dir jetzt keine Suppen mehr, denn bei deinem Geld ist einfach kein Wert mehr dahinter...

    Also nicht Geld und Zins ist schuld, sondern die nicht wertkonforme Geldvermehrung...

  • Probleme bei Gebraucht-Verkauf

    • mringhoff
    • 15. Dezember 2008 um 12:44

    das "hmmm" teile ich mir Dir...

    Da aber hier auch Privatleute kaufen, ist das Portal für alle offen und die Anzeigen müssen auch so gehalten werden. Man sieht es z.B. daran, daß die Preise alle mit MWSt. ausgezeichnet werden müssen.

    Die Diskussion gewerblich-privat im b2b, bzw. auch mit div. Problemen (ausweisbare MWSt./Rechnung etc.) wurde/wird bereits immer wieder hier
    http://www.paforum.de/phpBB/viewforum.php?f=58
    diskutiert...

  • Probleme bei Gebraucht-Verkauf

    • mringhoff
    • 15. Dezember 2008 um 09:39
    Zitat von "DJ-JAJA"

    Hmmm..stellt sich mir die Frage, was Du mit einem Privatangebot auf der B2B Plattform zu suchen hast. Ggf, hat der Käufer ja annehmen können, dass wer im B2B handelt auch B2B handelt.


    Die Plattform heißt lediglich vtb2b, aber es darf jeder handeln, auch Privatleute. Das ist leider etwas verwirrend...

  • Zahlungsmoral und Zahlungsdauer von Agenturen etc.

    • mringhoff
    • 15. Dezember 2008 um 09:30

    @marc hoops: ich glaube, wir meinen schon beide das gleiche. (das mit den Zahlungen an Verwande u.ä. hab ich ja schon in meiner ersten Ausführung erwähnt...)

    Ansonsten stimme ich Dir auch zu: Solche Dinge sollten doch in erster Linie direkt miteinander geklärt werden, zur Not auch schriftlich...

  • Zahlungsmoral und Zahlungsdauer von Agenturen etc.

    • mringhoff
    • 12. Dezember 2008 um 22:14
    Zitat von "Marc Hoops"

    Eine nach einer erbrachten Leistung gestellte und bezahlte Rechnung ist wohl was anderes, und das überwiesene Geld wird wohl auch garantiert kein Insolvenzverwalter zurückfordern...:-)


    Nein, das nicht. Wenn der Schuldner "freiwillig" zahlt ist er ja auch offenbar nicht zahlungsunfähig.

    Aber wenn Du Deine Rechnungszahlung durch das gerichtliche Mahnverfahren mittels Zwangsvollstreckung (oder auch durch deren Androhung) erreichst - und so läufts doch in Problemfällen meistens-, dann ist das eben diese "Rechtshandlung", die Dir als Insolvenzgläubiger eine "Befriedigung" (deiner Forderung) gewährt, die nach Ansicht der Juristen nicht in dieser Art zu beanspruchen gewesen wäre. (Weil diese ja eigentlich im Insolvenzverfahren zu berücksichtigen gewesen wäre...)


    Meine Ausführungen haben hier übrigens lediglich informellen Charakter, also keineswegs irgendein Bezug zu der erwähnten Agentur! Nicht, daß das hier einer falsch interpretiert....

  • Video-Audio Adapterfrage

    • mringhoff
    • 12. Dezember 2008 um 21:16
    Zitat von "Tobias Kammerer"

    Also, dann würde ich nun einfach den Adapter bestellen und testen.

    Zitat von "Mechwerkandi"

    Erste Versuche mit einem handelsüblichen Adapterkabel Scart-HDD brachten die Geschichte nicht wirklich weiter,
    (...)
    http://www.yatego.com/vgm21/p,467fcd…art---vga-pin-5


    Zitat von "Tobias Kammerer"

    Der Player gibt das praktisch garantiert aus, dann liegt es nur noch am Projektor. Wenn der nicht uralt ist, sollte es klappen.


    Ich habe eher die Erfahrung gemacht, daß wenn ein Player z.B. S-Video oder RGB ausgeben kann, daß dann dafür auch separate Anschlüsse existieren. Tun sie es nicht, gibt der Player sie in den allermeisten Fällen auch nicht aus, auch nicht auf dem Scart....

  • Zahlungsmoral und Zahlungsdauer von Agenturen etc.

    • mringhoff
    • 12. Dezember 2008 um 21:12
    Zitat von "klauston"


    Und wenn wirklich der Fall einer Insolvenzverschleppung da ist, dann muß man in einem bestimmten Zeitraum auch die Kohle zurückzahlen, die man ev. noch bekommen hat.

    Nennt sich "inkongruente Deckung" und ist im §131 der Insolvenzordnung geregelt:
    http://dejure.org/gesetze/InsO/131.html

    Lapidar gesagt: Wer von einem Insolvenzschuldner bis 3 Monate vor dem Insolvenzantrag Zahlungen erhält, muss diese wieder an die Insolvenzmasse zurückzahlen, wenn dieser zu diesem Zeitpunkt schon zahlungsunfähig war. Zahlungen innerhalb einem Monat vor Insolvenzantrag müssen in jedem Fall zurückgezahlt werden.

    Das ist für den einzelnen vielleicht tragisch, aber für die Gesamtheit der Gläubiger natürlich nicht: So können nämlich auch weniger leicht Vermögensüberträge an Frau, Verwandte oder andere Firmen stattfinden.

  • Zahlungsmoral und Zahlungsdauer von Agenturen etc.

    • mringhoff
    • 12. Dezember 2008 um 20:58

    Offenbar hat diese Firma momentan Liquiditätsschwierigkeiten und versucht diese mit den verlängerten Zahlungszielen zu überbrücken. Das kann ja mal passieren (vielleicht Forderungsausfälle etc....)

    Natürlich ist da keiner verpflichtet, dies mitzumachen.

    Wer darauf vertraut, daß die Liquiditätssituation später besser sein wird und in Zukunft noch weiterhin gebucht werden möchte, der spielt das Spiel mit.

    Wer aber sich betrogen fühlt oder der Ansicht ist, daß diese Situation nicht von kurzer Dauer sein wird, dem sei geraten, die Beträge zeitnah anzumahnen und bei Erfolglosigkeit den Mahnbescheid beantragen (geht auch ohne Anwalt, wer sich hier kleinwenig einarbeitet).

    Was sollen denn 34 Telefonate bringen? Warum sich laufend vertrösten lassen, gefrustete Beiträge schreiben aber dann nichts unternehmen?

    Wer es übrigens ganz eilig hat: Unter Gewerbetreibenden muss man keine drei Mahnungen schreiben, man kann nach Fälligkeit sofort auch mit dem Mahnbescheid loslegen.

  • Probleme bei Gebraucht-Verkauf

    • mringhoff
    • 12. Dezember 2008 um 20:29
    Zitat von "DJ-JAJA"

    Was war vetraglich bezüglich des Gefahrenüberganges geregelt?

    Wenn nichts geregelt ist (was wohl zwischen Privatleuten sehr wahrscheinlich ist), dann gilt §§ 446+447 BGB:
    http://dejure.org/gesetze/BGB/447.html

    Also: für Schäden, die auf dem Transport entstehen, ist der Empfänger/Käufer verantwortlich...

  • Probleme bei Gebraucht-Verkauf

    • mringhoff
    • 12. Dezember 2008 um 20:24

    Nun, jetzt hast Du aber das Gerät wieder zurückgehen lassen. Vermutlich wird sich jetzt der Absender mit der Transportversicherung herumschlagen und das Problem wird sich von selbst auflösen... :)

    Vielleicht wird es aber auch zur Streitfrage kommen: War das Gerät von Anfang an, als es der Käufer erhalten hatte, defekt oder nicht.
    Der Käufer wird natürlich belegen können, daß das Gerät von Beginn an einen Fehler hatte, Du wirst aber sicher erklären, daß bei Versand alles in Ordnung war.

    Also ist das vermutlich ein Fall für die Transportversicherung der ersten Sendung (also von Dir zu ihm), da scheinbar dieser Defekt beim Transport entstanden ist.
    Vielleicht ist ja das Paket mal heruntergefallen, ohne äußerlichen Verpackungsschaden..

    Hier ist es aber die Pflicht des Empfängers bestimmte Schritte innerhalb bestimmten Fristen vorzunehmen (je nach AGB des Paketdienstleisters).

    Das scheint er aber nicht gemacht zu haben und ich vermute mal stark, daß es dazu auch schon zu spät ist. Für sein Versäumnis kannst Du ja nichts.

    Daß er die Ware dann - scheinbar in einer anderen Verpackung - ohne Rücksprache wieder auf die Reise geschickt hatte, muss er dann selbst verantworten.

    Da Du ja eine Privatperson bist, hat er auch kein Rückgaberecht. Wenn er nachweisen kann, daß die Ware nicht die zugesicherte Eigenschaft(en) hat, dann hat er das Recht von Dir Nachbesserung zu fordern. Alternativ kann man sich auch auf einen Preisnachlass oder eine Wandlung des Kaufvertrags einigen. Vorausgesetzt, der Schaden ist nicht beim Transport entstanden...

    Ich denke mal, mit der Annahmeverweigerung hast Du genau das Richtige (als Privatperson) getan.

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