Habe mal einem Kurs mitgemacht dort erhielten wir Unterlagen, was man beachten muss wenn man eine öffentliche Veranstalltung macht.
Hier die Bewiligung zur Musik:
— Musik:
Für die Wiedergabe von Musikstücken bei einem offenen Anlass muss eine Bewilligung eingeholt werden. (Zählt nur für Musik die man nicht selbst macht.)
PS: Das ist in der Schweiz so, weiss nicht wie es in Deutschland ist. Hoffe das es dir weiter hilft.