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Beiträge von CGVS

  • "jugendsünden"

    • CGVS
    • 28. Januar 2005 um 01:25

    Lautsprecher mit einer "McGee Eagle" Endstufe betrieben (=Leistungsstarker Rechteck-Signal-Generator) und nach jeder Party mind. zwei Chassis zum Reconen gebracht.
    Der Reconer hatte teilweise Tränen in den Augen, da wir manche erst ein paar Tage zuvor abgeholt hatten :shock:

  • Großhändler

    • CGVS
    • 26. Januar 2005 um 22:15

    Techno
    Will mal nicht so sein und Deine eigentliche Frage beantworten:
    http://www.steinigke.de hier bekommst Du was Du suchst, größere Auswahl als bei B&K und alles wird auch noch nicht bei ebay gehandelt...

  • Was verdient man als helfer!?

    • CGVS
    • 26. Januar 2005 um 22:11

    Naja...

    Zitat von "ebner-vt"

    Soweit ich mich noch errinere ist die VT in der BG für Elektro und Feinmechanik: Da muss mann dann den Tarifvertag nachschauen und evtl. Sonderbedienungen erfragen.

    Soweit ich weiss ist das immer noch die Berufgenossenschaft der Banken, Versicherungen, Verwaltungen, freien Berufe und besonderer Unternehmen - hier in Fachkreisen auch Verwaltungs BG oder VBG genannt :idea:
    Übrigens auch Verfasser der BGV C1, schonmal was davon gehört :wink:

    Arbeitsschutz gibt es auch bei dieser BG, allerdings nehme ich mal an das die meisten Hands und Techs hier als Freiberufler oder Kleinunternehmer unterwegs sind, daher gelten Tarifverträge hier nicht.
    Einen Selbstständigen kann man nicht verbieten zu viel zu arbeiten, da er auf seine eigene Kappe nimmt, wie es ihm im alter gehen wird.

    Die BGs sind vorwiegend da um ihre Kunden, sprich Versicherungspflichtigen zu schützen.

    Für Angestelle in der VT und somit auch Kunden der VBG gibt es aber Sonderregelungen die der Branche angepasst sind bzw. man kann Genehmigungen beantragen.
    Das die Zeiten anders sind als die der BG Elektro und Feinmechanik ist wohl auch klar...

  • Großhändler

    • CGVS
    • 26. Januar 2005 um 01:43
    Zitat von "Techno"

    Suche GH wo ich übwiegend Licht-Produkte (Scanner und MH´s') kaufen kann.

    Habe neben B&K noch keinen wirklichen gefunden. Außerdem sind die Preise auch mit dem Abzug gleich wie im Einzelhandel. ebay ist auch noch um einiges güntiger!

    Willkommen in der neuen Generation des Handelns! Es ist heutzutage leider so, dass irgenwelche Bubis wie die Wahnsinnigen fast ohne jegliches Eigenkapital Artikel unter oder gleich ihren EK in ebay einstellen und denken viel Umsatz bedeutet auch viel Gewinn...
    Das Du als Neukunde mit Gewerbeschein bei z.B. B&K nicht viel Geld gegenüber Ebay sparst ist nichts neues.
    Deine Kommentare lassen auch erkennen, das Du wohl nur sehr wenig Marktüberblick hast - daher meine Empfehlung kauf bei ebay und helfe einen der Bubis mehr Umsatz zu machen um irgendwann EKs zu bekommen die ihm mal Gewinne bescheren :wink:

  • schuko STECKER auf 16 A CEE Kupplung ?

    • CGVS
    • 25. Januar 2005 um 00:36
    Zitat von "xcite"

    Falsch! Nur durch das Drehfeld ist es moeglich, drei gleichartige Stromkreise ueber 3 Phasen, aber nur _einen_ Nulleiter zu fuehren. Stichworte: Phasenwinkel, Ausloeschung! Dies ist aber bei dem besagten Adapter nicht gegeben!

    Das Problem verstehe ich jetzt aber nicht. Bei besagtem Adapter habe ich nur eine Phase, daher kann ich meinen Nulleiter auch nie zuviel zumuten als die auch im "theoretisch ungünstigsten Drehfeld Belastungsfall" möglichen 16A.

    TomyN
    Da hier bestimmt auch viele Hobbystromer mitlesen halte ich es für etwas riskant die 4. Sicherheitsregel zu zitieren ohne die erste zu nennen :wink:
    Wobei ich auch gerade nachgelesen habe:

    Zitat

    Anhang zu 4.: In Anlagen mit Nennspannungen bis 1000V darf unter bestimmten Umständen hiervon abgewichen werden (vgl. DIN VDE 0105 T1)

  • Event Sporthalle

    • CGVS
    • 23. Januar 2005 um 18:25

    Also ich werd nicht so ganz schlau aus Deinem Beitrag bzw. fehlen hier einige Infos von Dir...

    Du schreibst etwas von einer Sporthalle.
    Wer ist Besitzer dieser Halle? Ein Sportverein? Die Stadt Lübeck? Eine Gemeinde in der Nähe der Stadt Lübeck?

    Danach richten sich auch Deinen ersten Ansprechpartner, sprich Vereinsvorstand, Amt für öffentliche Ordnung im Rathaus der Stadt Lübeck, Deine Gemeinde oder das Landratsamt...

  • Doppel-CD mit Antischock - gut + günstig - welcher ?

    • CGVS
    • 21. Januar 2005 um 17:40

    RA-CG
    Einfach Anti-Shock Modelle von Omnitronic sind der CDP-460A bzw. der Nachfolger CDP-500.
    Habe auch sehr viele dieser Player im Einsatz und bisher nie wirklich Probleme gehabt.
    Die Laufwerke und Laser sind standard Sony Teile und daher auch schnell und einfach zu reparieren/wechseln.

  • Doppel-CD mit Antischock - gut + günstig - welcher ?

    • CGVS
    • 21. Januar 2005 um 17:40

    RA-CG
    Einfach Anti-Shock Modelle von Omnitronic sind der CDP-460A bzw. der Nachfolger CDP-500.
    Habe auch sehr viele dieser Player im Einsatz und bisher nie wirklich Probleme gehabt.
    Die Laufwerke und Laser sind standard Sony Teile und daher auch schnell und einfach zu reparieren/wechseln.

  • Doppel-CD mit Antischock - gut + günstig - welcher ?

    • CGVS
    • 21. Januar 2005 um 12:58
    Zitat von "RA-CG"

    Verkraftet der mechanische Antishock das auch, oder ist da gleich mit Aussetzern zu rechnen?

    Mechanischer Antishock :?: :roll:

    Also wenn der nur einen "mechanischen Antishock" hat, dann vergiß das Teil ganz schnell...
    Für einen Antishock-Funktion benötigt der Player einen sehr großen Pufferspeicher, d.h. die Daten der CD werden gelesen und erst mit einer Verzögerung von 10 oder 20 sec. wiedergegeben. Nur so können Lesefehler, die durch Erschütterungen entstehen ausgeglichen werden.

  • Doppel-CD mit Antischock - gut + günstig - welcher ?

    • CGVS
    • 21. Januar 2005 um 12:58
    Zitat von "RA-CG"

    Verkraftet der mechanische Antishock das auch, oder ist da gleich mit Aussetzern zu rechnen?

    Mechanischer Antishock :?: :roll:

    Also wenn der nur einen "mechanischen Antishock" hat, dann vergiß das Teil ganz schnell...
    Für einen Antishock-Funktion benötigt der Player einen sehr großen Pufferspeicher, d.h. die Daten der CD werden gelesen und erst mit einer Verzögerung von 10 oder 20 sec. wiedergegeben. Nur so können Lesefehler, die durch Erschütterungen entstehen ausgeglichen werden.

  • Was darf ich und was nicht!??

    • CGVS
    • 20. Januar 2005 um 18:47

    timotimo
    Wenn ich eine Anwort bekomme, schreib ich hier etwas dazu - ob ich sie einstellen kann kommt wohl auf den Anwort-Text an... :D

    TeO
    In meinem Gedankengang war Veranstaltungsunternehmen = uns Veranstaltungstechnik-Firmen

    elch
    Auch wenn man alles richtig macht kann etwas passieren, es sollte aber durch professionelle Arbeit ALLER beteiligten das Risiko minimiert werden. Mir ging es eben darum das es nicht reicht sich z.B. als Veranstalter hinter einer Person mit Titel zu "verstecken"...

  • Was darf ich und was nicht!??

    • CGVS
    • 20. Januar 2005 um 01:42

    Ein großes Problem ist einfach, dass hier eine nur halb ausgegorene Vorschrift eingeführt wird. Ich habe vor einigen Jahren auf der Showtec Messe in Berlin hierzu einer Podiumsdiskussion beigewohnt, wo ein verantwortlicher Politiker versucht hat sich gegen betroffene (überwiegend Veranstalter) durchzusetzen...
    Der gute Mann wurde mit Fragen bombadiert und aufgrund offensichtlich fehlender Kompetenz in der Luft zerissen - nach kurzer Zeit saß er nur noch mit hochroten Kopf auf seinem Platz und jemand vom DTHG hat versucht die Situation wieder zu schlichten!

    Vielleicht mache ich hier jetzt einen Denkfehler, aber ich will mal versuchen die Sache von mehreren Seiten zu betrachten,

    Veranstaltungsunternehmen
    Es gibt zwar noch keinen Meisterzwang, es werden aber auf Veranstaltungen ab einer gewissen Größenordnung Fachkräfte bzw. Meister gefordert. Wer kontrolliert die Sache jetzt? Kontrolliert wird nicht das VA Unternehmen, sondern der Veranstalter und wie timotimo bereits geschrieben hat können diese mit entsprechend hohen Bußgeldern belegt werden. Kann ich im Falle eines Unfalls haftbar gemacht werden, weil ich kein Meister bin oder einen dabei habe? Ich würde sagen NEIN, da es keinen Meisterzwang für mich gibt und im Falle eines Unfalls die Sorgfaltspflicht verletzt wurde. Egal ob mit Meister oder ohne, es wird Fahrlässigkeit oder grobe Fahrlässig unterstellt - dann sollte ich schriftlich belegen können, das ich alles getan habe um diesen Unfall auszuschließen!

    Veranstalter
    Hier sollte ich immer vor Augen haben, dass ich der erste Ansprechpartner bin, wenn es um die Haftung geht. Um weitgehenst aus der Haftung zu kommen würde mir am Ende ein Meister gar nicht reichen. Bei großen VAs wo evtl. mehrere Unternehmen werkeln wird mir wohl kaum ein Hallenmeister dafür unterschreiben das die Tonanlage richtig eingestellt ist und während der VA keine Pegel überschritten werden. D.h. ich benötige mehrere Meister oder einen der genügend Befähigungsnachweise hat, dann muss ich aber auch wieder sicherstellen das er die Möglichkeit hat all seinen Aufsichtspflichten nachzukommen.

    Discothekenbetreiber
    Hier bin ich wieder für alles Haftbar, ausser vielleicht für die Sicherheit der elektrischen Anlagen wenn ich Regelmäßig meinen e-check machen lasse...
    Kontrolliert werde ich allerdings durch die BGs, die aber mehr die Sicherheit Ihrer "Kunden" im Sinn haben als die der Gäste. Nach Befähigungsnachweisen haben die noch nie gefragt. (Außer nach den Namen der Ersthelfer und deren letzter Prüfung :roll: )

    Genereller Meisterzwang
    Wir könnten uns wohl diese Diskussion sparen, wenn für alle Veranstaltungsunternehmen der Meisterzwang eingeführt werden würde.
    Nur wo zieht man dann die Grenze? Ich unterstelle hier mal das es Profis gibt, die wesentlich mehr Ahung haben als alles was von der Meisterschule kommen wird. Sollen die dann ein Berufsverbot bekommen oder verpflichtet werden einen Meister einzustellen, der dann mit seiner Unterschrift haftet - obwohl er vielleicht gar nicht erfahren genug ist die Lage richtig zu beurteilen? Die Branche ist so weit gefächert, das vernünftige, praxisnahe Regulierungen meiner Meinung nach nicht möglich sind! Ich habe zum Thema Anerkennung von anderen Ausbildungen eine Anfrage an die oberste Bauaufsichtsbehörde von Bayern geschickt - mal sehen ob die überhaupt wissen, von was ich rede...

    Wenn ein Unfall passiert, dann stehen alle beteiligten mit einem Bein im Knast, das man seine Existenz aufs Spiel setzt kommt auch noch dazu. Auch wenn Ihr alles richtig macht und die Versicherung zahlen muss, habt Ihr schonmal geprüft wie hoch die Deckungssumme ist und was evtl. die Behandlungen/Schadensersatzansprüche der Opfer kosten könnten :idea:

  • Aufteilung/Verkablung, usw. ->Ampracks

    • CGVS
    • 19. Januar 2005 um 22:56

    Eine ähnliche Grundsatzdiskussion gab es schonmal hier im Forum...

    Guckst Du mal: http://www.pa-forum.de/phpBB/viewtopic.php?t=21478&sid=3114d37cd03202c7cc9c807eb75ce856

    ...sogar mit schöner Zeichnung!

  • Forderungen eintreiben... der gute Ton gegenüber dem Kunden

    • CGVS
    • 16. Januar 2005 um 17:36
    Zitat von "DJ Detto"

    Oder der Hammer ein Kunde wollte eine Rechnung nicht bezahlen, weil nur aufgeführt war: "IN dem Betrag sind 16% MwSt = xxx Euro enthalten"

    NEIN er Bestand darauf Netto - MWST - Brutto. Was totaler Blödsinn ist, wenn die wichtigen 11 Punkte ordentlich auf der Rechnung sind. Gut ich hab die Rechnugn umgeschrieben und Fettich.

    Rechnung umschreiben ist für mich auch kein Thema - der Kunde ist König und ein entgegenkommen spricht für guten Service...

    Habe gerade nochmal mein letztes Infoschreiben des Steuerberaters überflogen, nachdem Dein Kunde aber Recht hat...

    Zitat von "Mein Steuerberater"

    Notwendige Angaben in einer Rechnung seit dem 1.1.2004

    - In der Rechnung sind die jeweiligen Netto-Entgelte aufgeschlüsselt nach Steuersätzen (z.B. 7% oder 16%) getrennt anzugeben.

    Sind auch mittlerweile 13 Punkte :roll:

  • Was darf ich und was nicht!??

    • CGVS
    • 15. Januar 2005 um 13:43
    Zitat von "ADMIN"

    2.) Ein solches "Scheinchen" kann den Unterschied machen zwischen "Veranstaltung kann stattfinden" und "Veranstaltung wird untersagt".


    Wer würde das denn kontrollieren bzw. die Veranstaltung dann untersagen?

    Sind das die zuständigen BGs oder werden die Ordnungsämter das kontrollieren und ggf. eine Veranstaltung dicht machen?

    Würde eine VA wirlich dicht gemacht werden, oder wird der Veranstalter wegen einer Ordnungswidrigkeit nur mit einer Geldstrafe belegt?

  • Subwoofer Stereo oder A+B Summe ?

    • CGVS
    • 15. Januar 2005 um 11:36

    Ich nehme meist A+B Summe - die Vorteile wirst Du hören :wink:

  • Vorrauskasse bei Auftrag über 10.000€ ???

    • CGVS
    • 15. Januar 2005 um 11:30
    Zitat von "squini"

    es gibt nicht viele leute die sich 5000 euro aus dem arm schütteln.


    ...und genau auf diese Art von Veranstaltern kann ich verzichten! Nehmen wir mal an die Veranstaltung geht in die Hose, dann stehen dem Veranstalter mit 0 Kapital eine ganze Reihe Forderungen gegenüber. Diese werden dann wohl zu Mahnverfahren und irgendwann wird der Kamerad eine EV ablegen und der Verleiher bleibt auf all seinen Kosten sitzen...
    Wenn ein Veranstalter das finanzielle Risiko einer Veranstaltung nicht tragen kann sollte er es sein lassen und nicht versuchen PA-Verleiher für Kredite zu benutzen, die Ihm eine Bank nicht einräumt!

    Zitat von "squini"

    ausserdem würde ich gerne sehen wie eine PA-VERLEIH Firma vor der veranstaltung wieder abbaut weil sie das restliche geld nicht bekommen hat.


    Wo ist das Problem? Wenn es warscheinlich eh kein Geld gibt, dann kann auch die Veranstaltung ausfallen...je nachdem was im Vorfeld abgesprochen wurde...

  • "Schlechtmachen" von Mitbewerbern

    • CGVS
    • 14. Januar 2005 um 20:39
    Zitat von "AFi"

    Seht Ihr da entspannt drüber weg oder geht Ihr da dann andere Wege?

    Was willst Du denn dagegen machen? Sowas zu beweisen gestaltet sich sehr schwierig - zudem passt hier wirklich der Satz "Wer frei von Schuld ist, der Werfe den ersten Stein"

    Überzeugen kann man nur durch die Qualität seiner Arbeit und hoffen das der Kunde bei einem Experiment auf die Nase fällt...
    Wenn Dein Mitbewerber sagt, ich kann´s besser und mache es auch noch billiger bleibt nur zu hoffen das der Kunde enttäuscht wird - wenn aber alles zu seiner Zufriedenheit erledigt wurde, dann wirst Du den Kunden wohl verloren haben -> er wird denken Du hast versucht ihn abzuzocken...

  • Wann Gewerbeanmeldung?

    • CGVS
    • 13. Januar 2005 um 19:19
    Zitat

    Sie üben also keine gewerbliche Tätigkeit aus, wenn Sie
    einen Betrieb der Land- und Forstwirtschaft haben,
    eine selbständige Tätigkeit ausüben, die in ihrem Umfang im Einkommensteuergesetz festgelegt ist.

    Jetzt müsste man halt das Einkommensteuergesetz zur Hand haben... :roll:

    RA-CG:
    Mein Tipp - ruf einfach mal bei Deinem Finanzamt an und stelle Deine Frage dort nochmal. Die Beamten werden ja schließlich von uns
    bezahlt und sind somit Dienstleister :D
    Habe erst kürzlich eine sehr kompetente Auskunft auf eine Anfrage von meinem Finanzamt bekommen...

  • Privatwagen gewerblich nutzen...

    • CGVS
    • 13. Januar 2005 um 19:05
    Zitat von "DJ Detto"

    Nehmen wir also mal an die Karre hätte 18.000 Euro Netto gekostet so ist die AFA = 300 Euro im Monat, Der geldwerte Vorteil ist aber 1% von 18.000 = 180 Euro macht also 120 im Sack!!

    Ich nehme mal an dieser Stelle an dass Du von einem Neuwagen sprichst, der mit 18.000 EURO in der Liste steht...

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