Zitat von "CGVS"OK, lass mich die Sache mit der Ausbildung nochmal anders bzw. "glücklicher" Formulieren...
Mir ging es hier um die Tätigkeiten die man ausüben darf. Sprich das man mit entsprechender Ausbildung und nachgewiesener Erfahrung z.B. in der VA-Branche (belegt durch entsprechende Zeugnisse) auch die Tätigkeiten ausführen darf, für die eigentlich eine Fachkraft für Veranstaltungstechnik vorgesehen ist.
In einem anderen Thread hat aber jemand anscheinend gerade gegenteilige Erfahrungen gemacht...das ist auf jeden Fall mal eine Anfrage an die IHK wert...
was für Tätigkeiten schweben Dir denn vor? Und was meinst Du mit "entsprechender Ausbildung"? (in welchem Beruf)
Die IHK ist nur für die Ausbildungsbetreuung und die Prüfung zur Fachkraft zuständig.
Anerkennungen (betreffend die VStättVo) sind nur von der obersten Bauaufsicht beim Regierungspräsidium möglich.