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Was darf ich und was nicht!??

  • sonorite
  • 26. Oktober 2004 um 16:13
  • timotimo
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    • 9. Januar 2005 um 15:24
    • #21
    Zitat von "CGVS"

    OK, lass mich die Sache mit der Ausbildung nochmal anders bzw. "glücklicher" Formulieren...
    Mir ging es hier um die Tätigkeiten die man ausüben darf. Sprich das man mit entsprechender Ausbildung und nachgewiesener Erfahrung z.B. in der VA-Branche (belegt durch entsprechende Zeugnisse) auch die Tätigkeiten ausführen darf, für die eigentlich eine Fachkraft für Veranstaltungstechnik vorgesehen ist.
    In einem anderen Thread hat aber jemand anscheinend gerade gegenteilige Erfahrungen gemacht...das ist auf jeden Fall mal eine Anfrage an die IHK wert...

    was für Tätigkeiten schweben Dir denn vor? Und was meinst Du mit "entsprechender Ausbildung"? (in welchem Beruf)

    Die IHK ist nur für die Ausbildungsbetreuung und die Prüfung zur Fachkraft zuständig.

    Anerkennungen (betreffend die VStättVo) sind nur von der obersten Bauaufsicht beim Regierungspräsidium möglich.

  • CGVS
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    • 9. Januar 2005 um 16:38
    • #22

    ...da hat sich ja genau der richtige gemeldet :wink:

    Tätigkeiten z.B. nach §40 Abs(4) MVStättVo.

    Die entsprechende Ausbildung ist eine Ausbildung zum Radio-und Fernsehtechniker in einem Veranstaltungsbetrieb, wo eben ca. 60% branchenspezifische Tätigkeiten waren.

  • timotimo
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    • 9. Januar 2005 um 17:06
    • #23

    Versteh ich nicht: wieso genau der richtige? Beziehst Du das auf den anderen Thread?

    Trotzdem die Frage: Die Ausbildung zum Radio- und Fernsehtechniker wird nicht reichen, um als "Verantwortlicher ...." anerkannt zu werden, falls Du das damit gemeint hast. Siehe anderer Thread (ist zumindest meine Erfahrung)....

    Viel Glück, gib Bescheid wenn doch. Dann kann ich damit wenigstens argumentieren.....

  • CGVS
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    • 9. Januar 2005 um 18:09
    • #24

    Genau diesen anderen Thread habe ich gemeint und auch Deine negativen Erfahrungen...

    Ich werde aber auch mal eine Anfrage starten, mal sehen was ich zur Antwort bekomme...

  • Stephan Schewe
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    • 9. Januar 2005 um 23:31
    • #25

    timotimo

    Klar wird es nicht zum "Verantwortlichen f. VT" reichen, denn das können nur Meister und Ing. sein. EIne Fachkraft für VT auch nicht.

  • ADMIN
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    • 10. Januar 2005 um 12:06
    • #26
    Zitat von "rockline"

    Es ist schon in gewisser Weise richtig, dass die Kammern den neuen Beruf erfunden haben.

    Nun ja, das wird auf der Webseite des VPLT anders dargestellt...

    Zitat von "VPLT

    Gleichzeitig gelang es dem Verband, der anspruchsvollen Tätigkeit des Veranstaltungstechnikers - bisher ein „learning by doing-Job“ - einen seriösen Unterbau zu schaffen: Ab Spätsommer 1998 können Theater, Femsehanstalten, Stadthallen und Veranstaltungstechnik-Dienstleister den neuen Lehrberuf „Fachkraft für Veranstaltungstechnik“ ausbilden.

    VPLT-Geschäftsführer Florian von Hofen ist überzeugt, daß durch den neuen Beruf von der Branche auch beschäftigungspolitische Impulse ausgehen werden, die dazu führen sollen, den eigenständigen Industriezweig der Licht-, Ton- und Veranstaltungstechnik weiter im Bewußtsein der Öffentlichkeit zu verankern.

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

  • rockline
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    • 10. Januar 2005 um 14:57
    • #27

    Ist der VPLT eigentlich ein privater Verein? Ich meine in der Form, dass sich ein paar Leute irgendwann mal überlegt haben "wir machen jetzt mal so einen Verband auf, kassieren Geld für Beiträge und Lehrgänge, schlagen Regeln und Leitlinien vor, und haben somit immer eine schöne Beschäftigung", oder ist das eine von Staats wegen ernannte Institution ähnlich der Regulierungsbehörden?
    Glaub ich doch kaum, oder?
    Stefan

  • ADMIN
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    • 10. Januar 2005 um 16:30
    • #28
    Zitat von "Satzung des VPLT"

    §1 - Name, Sitz, Gerichtsstand
    1. Der Verein führt den Namen „VPLT - Verband für professionelle Licht- und Tontechnik“. Er ist in das Vereinsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main eingetragen und trägt den Zusatz „e.V.“.

    2. Der Sitz des Vereins ist in Frankfurt am Main. Gerichtsstand für etwaige juristische Auseinandersetzungen ist der jeweilige Sitz der Geschäftsstelle.

    §2 - Zweck des Vereins

    Der Verein bezweckt die Wahrung der beruflichen und sozialen Belange seiner Mitglieder und verfolgt keine wirtschaftlichen Ziele. Der Satzungszweck wird insbesondere verfolgt durch:

    a) Imagepflege

    Es ist das erklärte Ziel des Verbandes, durch intensive Öffentlichkeitsarbeit und durch entsprechende Mitgliederauswahl zu einer Pflege des Ansehens der Branche beizutragen.

    b) Aus- und Weiterbildung

    Die Aus- und Weiterbildung seiner Mitglieder ist eines der wichtigsten Ziele des Verbandes. Sie soll durch geeignete Maßnahmen und Einrichtungen - z.B. ein Bildungswerk - gewährleistet werden.

    c) Normen, Standards, Verordnungen und Richtlinien

    Der Verband arbeitet an der Erstellung von Normen, Standards, Verordnungen und Richtlinien, die die Veranstaltungsbranche betreffen, mit und brngt dabei die Anliegen der Mitgliedschaft ein.

    d) Schiedsstelle

    Um bei Differenzen zwischen Verbandsmitgliedern und deren Kunden, zwischen Verbandsmitgliedern untereinander oder zwischen Vorstand und Verbandsmitgliedern vermittelnd eingreifen zu können, kann eine mit drei Verbandsmitgliedern besetzte Schiedsstelle berufen werden.

    Die Schiedsstelle soll möglichst aus einem Techniker, einem Kaufmann und einem in Rechtsdingen erfahrenen Mitglied bestehen.

    Vorstandsmitglieder können der Schiedsstelle nicht angehören. Die Tätigkeit innerhalb der Schiedsstelle ist für die Mitglieder ehrenamtlich, es werden lediglich die entstehenden Aufwendungen erstattet.

    e) Information der Verbandsmitglieder

    Die Verbandsmitglieder werden regelmäßig über Verbands- und Branchenangelegenheiten informiert, z.B. durch Rundschreiben, Rundmails oder eine Mitgliederzeitschrift.

    f) Qualitätssicherung

    Qualitätssicherung und -steigerung in allen Bereichen der Veranstaltungstechnik ist ein vorrangiges Ziel des Verbands. In ihrem Bemühen, Produkte und Dienstleistungen zu verbessern bzw. ihre Qualität zu sichern, sollen die Mitglieder vom Verband in geeigneter Weise, z.B. durch Schaffung von Beratungs- und Prüfeinrichtungen, unterstützt werden.

    g) Wettbewerbsüberwachung

    Werden Aktivitäten auf dem Markt beobachtet, die eindeutig gegen die Regeln des fairen und freien Wettbewerbs verstoßen, wirkt der Verband in geeigneter Weise auf die Wettbewerbssünder ein.

    h) Interessenvertretung gegenüber Messen und Medien

    Der Verband koordiniert die Interessen seiner Mitglieder bezüglich Messen und Medien.

    i) Kontaktpflege zu anderen Verbänden

    Der Verband pflegt den Gedankenaustausch und die Kontakte zu anderen Verbänden der Branche im In- und Ausland, um Interessen, die er mit diesen gemeinsam hat, möglichst effektiv umzusetzen.

    Alles anzeigen

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

  • rockline
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    • 10. Januar 2005 um 18:42
    • #29

    Also selbsternannt. Auch ohne die Satzung jemals gesehen zu haben, hatte ich immer diesen Eindruck.
    In der Satzung steht die Anmerkung, dass man keine wirtschaftlichen Ziele verfolge. Alles ehrenamtlich?
    Stefan

  • Online
    Wurst Werner
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    • 10. Januar 2005 um 20:10
    • #30

    "Der Verband arbeitet an der Erstellung von Normen, Standards, Verordnungen und Richtlinien..."

    Das scheint mir aber nicht Rock'n'Roll konform :wink:

    Grüsse
    WW

    CEO @ SoundSurface

    Consultant Pro Audio @ IAD-Pro / WharfedalePro

    Waves Soft- & Hardware Dealer

  • AFi
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    • 14. Januar 2005 um 14:42
    • #31

    Jawohl, VPLT Rulez...!!! :D :D :D

    Ich mach jetzt auch nen Verein auf und lege dann fest, was hier im Forum gepostet werden darf und was nicht... *gröhl*

    Eigentlich kann's ja nicht wahr sein. Ach, und Tobias: Eigentlich kannst Du Dir die Vorschriften sonstwo hinstecken, denn auch im Unfall-Falle wirst Du haftbar sein, da nützt Dir Dein schönes Scheinchen nix! Es geht einzig und allein um die Haftungsfrage und darum, dass sich die Kammern (wieder mal) eine neue Einnahmenquelle erschlossen haben. Weisst Du, Beamte haben nämlich sonst nix zu tun, als sich zu überlegen, wie sie den normalsterblichen Bürger, der ihre Rente mitfinanziert (weil sie ja keine Beiträge zahlen), noch mehr schikanieren können. Wurde oben schonmal irgendwo sehr treffend formuliert. Dass jetzt jemand, der eine Ausbildung in diesem Bereich macht, die u.U. ja auch einiges an Geld kostet, das total anders sieht, ist ja wieder mal klar... ;)
    Aber anscheinend gibt es immer noch zu viele, die gleich auf Alles drauf springen, was Vater Staat, irgendwelche Kammern oder Behörden oder irgendwelche Vereine so im stillen Kämmerlein zusammenrühren.

    Bis zu einem bestimmten Punkt kann man gar nicht 100%ig nach den Vorschriften arbeiten! Ist das überhaupt schonmal jemandem aufgefallen? Eher nicht. Und diese VAs dann abzusagen, wäre ja der größte Schwachsinn überhaupt. Und sicher zu arbeiten, für sich selbst und für alle Beteiligten, hat mit Vorschriften nix zu tun. Deswegen auch: HAFTUNGSFRAGE!!! Und es ist zwar grass formuliert, aber dennoch richtig: Solange nichts passiert, keiner zu Schaden kommt, wird es die wenigsten interessieren!!! Und solange der Veranstalter in der Pflicht ist, wird sich da auch nix ändern, denn es kostet dann ja sein Geld.

    Wir kommen so langsam aber sicher wieder "back to the roots" der Deutschen Republik. Es ist noch nicht allzulange her, da hat sich die erste Deutsche Republik tot bürokratisiert durch immer mehr und immer vorworrenere Vorschriften, Gesetze, Regeln. Was danach kam, dürfte und sollte jedem bekannt sein...

    Gruss
    Alex

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    • 15. Januar 2005 um 00:31
    • #32
    Zitat von "AFi"

    Eigentlich kann's ja nicht wahr sein. Ach, und Tobias: Eigentlich kannst Du Dir die Vorschriften sonstwo hinstecken, denn auch im Unfall-Falle wirst Du haftbar sein, da nützt Dir Dein schönes Scheinchen nix!

    1.) Ich möchte doch bitten, bei der Ausdrucksweise auf ein gewisses Niveau zu achten.

    2.) Ein solches "Scheinchen" kann den Unterschied machen zwischen "Veranstaltung kann stattfinden" und "Veranstaltung wird untersagt".

    3.) Haftungsrecht ist manchmal eine verdammt verzwickte Angelegenheit. Da sollte man sich mit Pauschalurteilen zurückhalten, insbesondere als juristischer Laie.

    Wenn etwas passiert ist, bringt der Schein dem Techniker keinen Vorteil. Aber der Betreiber kann ihm gemäß VStättVO nur dann zum Verantwortlichen für Veranstaltungstechnik machen, wenn er ein entsprechendes Befähigungszeugnis hat. Da macht dann der Schein den Unterschied zwischen "Auftrag / Job" und "keinen Auftrag / Job".

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

  • AFi
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    • 15. Januar 2005 um 12:26
    • #33

    Hallo Michael,

    Jaja, okay, Entschuldigung, war mit meiner Ausdrucksweise etwas übers Ziel hinausgeschossen.

    Natürlich hast Du Recht, dass das eventuell schon ein Kriterium für oder gegen einen Auftrag sein kann, nur solange die Veranstalter bzw. Kunden a) da nicht Bescheid wissen, b) das nicht konsequent umsetzen und c) die Kosten und die Verantwortung hierfür selbst tragen müssen, wird sich da nix dran ändern. Gerade bei "Kleinveranstaltungen" ist das problematisch. Da c) momentan b) konsequent ausschließt (kein Kunde will mehr Kosten als für ihn ersichtlich nötig sind!), wird sich da meines Erachtens so schnell Nichts dran ändern. Und wenn Du so willst, müssten eigentlich seit Jahren schon 99% aller Veranstaltungen deswegen abgesagt werden! Und wem bringt das dann was? Eigentlich nur den Bürokraten und Beamten, weil die sich dann wieder mehr auf's Nichts-Arbeiten konzentrieren können... :D

    Was die juristische Seite angeht stimme ich ebenfalls überein, dass man als Laie da theoretisch erstmal keine Pauschalurteile geben kann und auch vorsichtig sein sollte. Jedoch ist in Deutschland Recht haben und Recht bekommen nicht dasselbe! Leider. Und am Ende hat sowieso meistens der vermeintlich Kleinste den schwarzen Peter! Und da nützt dann auch das "Scheinchen" nix. Das meinte ich.
    Ich lasse mich diesbezüglich gerne eines Besseren belehren, aber meine Erfahrung aus 25 Jahren Showbiz sagen da etwas anderes. Leider... :(

    Schönes Wochenende
    Alex

  • hasenfuß
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    • 15. Januar 2005 um 12:52
    • #34
    Zitat von "rockline"

    Also selbsternannt. Auch ohne die Satzung jemals gesehen zu haben, hatte ich immer diesen Eindruck.
    In der Satzung steht die Anmerkung, dass man keine wirtschaftlichen Ziele verfolge. Alles ehrenamtlich?


    die nichtverfolgung wirtschaftlicher ziele bezieht
    sich afaik nur auf den verein als solchen - nicht auf die
    geschäftsführung.. :D

    ______________________________

    meister vt
    gMA operating
    photo
    dj

  • timotimo
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    • 15. Januar 2005 um 13:38
    • #35

    Ging hier um Schein und Auftrag mit Schein bekommen=Ja, Auftrag ohne Schein bekommen=Nein.

    Zitat von "AFi"

    Gerade bei "Kleinveranstaltungen" ist das problematisch. Da c) momentan b) konsequent ausschließt (kein Kunde will mehr Kosten als für ihn ersichtlich nötig sind!), wird sich da meines Erachtens so schnell Nichts dran ändern. Und wenn Du so willst, müssten eigentlich seit Jahren schon 99% aller Veranstaltungen deswegen abgesagt werden!

    Wieso? Einen "Verantworlichen für Veranstaltungstechnik" braucht der Betreiber oder Veranstalter erst ab einer gewissen Größe (wird auch in anderen Threads hier diskutiert). Und zunächst ist der Betreiber (z.B. der Stadthalle) in der Pflicht, kann dies dem Veranstalter übertragen, der dann entsprechendes Pesonal buchen muss. Aber in (geschätzt) 70 % aller Veranstaltungen (und in 100 % der Kleinveranstaltungen) brauchen wir das gar nicht. Warum sollten diese dann abgesagt werden?

  • CGVS
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    • 15. Januar 2005 um 13:43
    • #36
    Zitat von "ADMIN"

    2.) Ein solches "Scheinchen" kann den Unterschied machen zwischen "Veranstaltung kann stattfinden" und "Veranstaltung wird untersagt".


    Wer würde das denn kontrollieren bzw. die Veranstaltung dann untersagen?

    Sind das die zuständigen BGs oder werden die Ordnungsämter das kontrollieren und ggf. eine Veranstaltung dicht machen?

    Würde eine VA wirlich dicht gemacht werden, oder wird der Veranstalter wegen einer Ordnungswidrigkeit nur mit einer Geldstrafe belegt?

  • timotimo
    Profi
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    2.252
    • 15. Januar 2005 um 14:48
    • #37

    In § 47 der VStättVO (in Hessen) steht, daß es eine Ordnungswidrigkeit nach § 80 Abs. 1 Nr. 1 MBO (Muster Bau Ordnung) ist, mit Verweis auf § 76 Abs. 1 Nr. 19 HBO (Hessische Bau Ordnung, Bußgelder bis 500 kEuro).

    Sehe es aber pragmatisch: zunächst mal ist der Betreiber / Veranstalter in der Pflicht.
    Dann: solange kein Ankläger auch kein Beklagter.
    Probleme kann es geben, wenn z.B. jemand vom Bauamt kommt und ein (großes) Festzelt abnimmt. Er kontrolliert die Notausgänge, die Notbeleuchtung usw. Wenn er sich jetzt auskennt, sagt er: "das und das geht aber nicht, auch im Bereich der Technik; und, wo ist eigentlich Euer Verantwortlicher f. V.? Lasst den mal antreten." Und dann geraten der Veranstalter (und die Technikfirma) in Probleme, wenn abends die Show stattfinden soll.

  • TeO
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    • 15. Januar 2005 um 19:10
    • #38

    Ein kleines Beispiel bzgl. Bauamt und Co. aus meiner Kante hier: Ein Autoscooterbetreiber hatte bei einer Kirmes sein Fahrgeschäft aufgrund einer Hanglage mit 6cm x 4cm-Vierkanthölzern (die standen selbstredend ca. 50cm hochkant!) unterbaut, damit das Fahrgeschäft "gerade" steht. Als das Bauamt zum Abnehmen kam, wurde dies natürlich sofort beanstandet (wegen fehlender Standfestigkeit etc.). Da es der Betreiber des Fahrgeschäftes nicht für notwendig empfand, dies zu beheben, gab es vom Bauamt keine Abnahme, die Beamten verschwanden wieder mit den Worten "dann betreiebn sie das Geschäft auf eigene Gefahr". Soviel dazu...

    Ich denke mal, so wird's auch meistens bei den angesprochenen Veranstaltungen aussehen, wenn überhaupt jemand nachschauen kommt.

    Gruss
    TeO

  • Tobias Zw.
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    • 16. Januar 2005 um 22:00
    • #39

    Ich habe mir nach dem Beitrag von AFi lange überlegt, ob ich überhaupt antworten soll. Er erscheint mir beispielhaft für die von mir schon oft beklagte "Rock'n'Roller-sch***egal-alle sind gegen uns, nur wir halten zusammen gegen die Obrigkeit"-Vorschwörungstheorien, die hier von manchen, die - mit Verlaub - überhaupt kein Faktenwissen zum Thema haben, im Forum verbreitet werden.

    Zitat von "AFi"

    Ach, und Tobias: Eigentlich kannst Du Dir die Vorschriften sonstwo hinstecken, denn auch im Unfall-Falle wirst Du haftbar sein, da nützt Dir Dein schönes Scheinchen nix! Es geht einzig und allein um die Haftungsfrage und darum, dass sich die Kammern (wieder mal) eine neue Einnahmenquelle erschlossen haben. Weisst Du, Beamte haben nämlich sonst nix zu tun, als sich zu überlegen, wie sie den normalsterblichen Bürger, der ihre Rente mitfinanziert (weil sie ja keine Beiträge zahlen), noch mehr schikanieren können. Wurde oben schonmal irgendwo sehr treffend formuliert. Dass jetzt jemand, der eine Ausbildung in diesem Bereich macht, die u.U. ja auch einiges an Geld kostet, das total anders sieht, ist ja wieder mal klar... ;)

    Lieber AFi, beantworte mir bitte folgende Fragen:

    - trägst Du in irgendeiner Form Verantwortung für Menschen und die Qualität des Produktes? Falls Du das mit "Ja" beantwortest: Hurra.

    - warst Du irgendwann einmal bei Veranstaltungen tätig, bei denen Verantwortliche für Veranstaltungstechnik anwesend waren (Theater, Fernsehproduktion...)? Falls "Ja": Hast Du Ihnen auch erklärt, daß sie nutzlos sind und vom bösen Staat über den Tisch gezogen wurden?

    - hast Du selber schon versucht, die Zustände, die Du ja anscheinend ablehnst, aktiv zu ändern? Wirkst Du selber am Gestalten oder Verwalten der Verbände mit? Falls "Nein": Wer hindert Dich daran? Denn nicht die Regulierungswut ist ein Problem in diesem Land, sondern das ständige Gemotze und Besserwissen von Leuten, die sich weder damit beschäftigt haben, noch selber etwas daran ändern wollen.

    Ich stehe jedenfalls dazu, daß die Zeit der ungewaschenen, biertrinkenden Rock'n'Roller, die glauben, daß sie sich durch ihr unkooperatives, ungebildetes und rüpelhaftes Verhalten profilieren müssen, bald vorbei ist. Nur ein Tip: Ich habe Rock'n'Roll gemacht, werde bald Meister sein, wirke bei der Personalwahl für Veranstaltungen mit, und sitze im Ausbilder-Prüfungsausschuß der IHK, wodurch ich an den Veränderungen im Gewerbe mitarbeiten kann.

    Und Du?

    MfG Tobias Zw.

    Äch bän wäder do.

    http://www.tobiaszweckerl.de

  • TeO
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    219
    • 17. Januar 2005 um 15:23
    • #40

    Auch wenn's mich eigentlich nicht direkt betrifft, was Tobias zum besten gibt:

    a) Jeder, der eine Veranstaltung in irgendeiner Form betreut, sollte sich seiner Verantwortung - in welcher Form auch immer - bewusst sein. Selbst wenn ich nur Ton mache, habe ich die Verantwortung, dass u.A. die Leute nachher nicht mit einem Hörschaden nach Hause gehen! Wer sich dessen nicht bewusst ist, der sollte zu Hause bleiben.

    b) Die Leute, die das nicht verstehen, bekommen weder durch immer mehr Vorschriften mehr Intelligenz, noch hält sie das davon ab, weiterhin bei VAs ihr Unwesen zu treiben! Möglicherweise werden sie von Vorschriften nur von bestimmten VAs ausgeschlossen.

    c) Meines Erachtens ist das Hauptproblem in Deutschland nicht das "Rumgemotze", sondern ein Staat, der den Bürgern Unfähigkeit unterstellt, wenn nicht Alles bis ins Kleinste mit Gesetzen, Vorschriften, Richtlinien etc. geregelt ist.

    d) Es ist schön, in welchen Kremien Du überall mitwirkst, nur wirst Du mit Deinem Sturmlauf gegen die alteingesessenen Kollegen und "Rock'n'Roller" auch nicht die Welt verändern.

    e) Du machst jetzt lobenswerterweise den Meister. Das kostet Dich viel Geld, dass Du auch erstmal wieder verdienen willst. Alles okay. Nur: Wenn das alles so kommt, wie es Deiner Meinung nach kommen sollte, frage ich Dich: Wo willst Du mit Deiner Qualifikation dann noch arbeiten? Wer soll Dich bezahlen können? Du wärst dann ja beileibe nicht der einzige Meister... ;)
    Fakt ist nämlich, dass viele kleine und mittlere VAs wegfallen werden, wenn die Kosten beim Veranstalter selbst hängen bleiben, so wie es jetzt geplant ist. Natürlich sind dann alle ungeliebten Hobby-Kisten-Schlepper vielleicht vom Markt verschwunden, aber solange auf der einen Seite die "Geiz ist Geil"-Mentalität propagiert und gefördert wird, während auf der anderen Seite dann die Kosten für eine Veranstaltung durch solche Regelungen immens explodieren (irgendwer muss die Leute ja bezahlen), wird sich die Branche mit Sicherheit nicht erholen.

    f) Es wäre wohl sinnvoller, bei den Veranstaltungen eine Grenze zu setzen, ab wann wer da sein muss. Und dies in einem vernünftigen Maß, dann wäre jedem geholfen.

    Gruss
    TeO

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