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  2. timotimo

Beiträge von timotimo

  • Verantwortlichkeiten

    • timotimo
    • 30. Juli 2010 um 19:11

    [Offtopic] Ich lese schon seit Tagen mit Interesse und Betroffenheit die entsprechenden Berichte und finde die Diskussion im PA-Forum sehr gut. Viele Punkte sind in anderen Threads schon enthalten. Auch ich denke, dass dieses Drama einen nachhaltigen, vielleicht auch durch Änderung der Gesetzeslage einen deutlichen Einfluss auf unsere zukünftige Arbeit haben wird und auch haben muss!

    Was mich aber beschäftigt: [/Offtopic]

    Wie waren bei der Veranstaltung die Verantwortlichkeiten? Es geht dabei nicht um die juristische Verantwortung, auch nicht die moralische. Vielmehr stellen sich mir die Fragen:

    1. Welche vertragliche Rolle hatte die Stadt Duisburg zum Veranstalter? War die Stadt nur auf der genehmigenden Seite (über die untere Baubehörde, wovon sich der OB ja freisprechen will), sowie auf der unterstützenden Seite (Straßensperrungen durch das Ordnungsamt, usw.)? Oder ist die Stadt "Mitveranstalter" gewesen und sitzt also mit im Boot?

    2. Nach meinen bisherigen Erkenntnissen hat die Stadt Geld in die Instandsetzung des Güterbahnhofgeländes gesteckt (400000 Euro?). Ist sie auch Eigentümer des Geländes und somit Betreiber, der dem Veranstalter das Gelände zur Verfügung gestellt hat?

    3. Gab es einen oder mehrere "Verantwortliche für Veranstaltungstechnik" und wie waren deren Zuständigkeiten verteilt? Gab es Gefährdungsanalysen und was ergaben die zum Thema Bodenbeschaffenheit, Zuschauerschutz, Koordination der Rettungskräfte, Alarmierungsanlage, Wegbreiten, usw.

    4. Gab es eine gemeinsame Einsatzzentrale von Feuerwehr, Sanitätern, Polizei, Veranstalter, usw.?

    Wie oben schon erwähnt: es geht hier NICHT um die juristische Bewertung von Schuld und Unschuld, auch nicht darum, hier einzelne Personen, Firmen oder Institutionen zu beschuldigen oder anzuprangern. Vielmehr interessiert das vorliegende Konzept, wo waren Lücken und Versäumnisse. Hieraus kann und muss man lernen.

    Vielleicht hat der eine oder andere bereits entsprechende Inforamtionen ausgegraben.

  • Auslegung Arbeitszeitgesetz

    • timotimo
    • 27. Mai 2010 um 21:41

    Danke soweit. Ich stimme da vollkommen zu. Allerdings ist die Praxis ja eine andere :evil:

  • Auslegung Arbeitszeitgesetz

    • timotimo
    • 27. Mai 2010 um 09:24

    Hallo,

    folgendes Thema: ein Arbeitgeber lässt die angestellten Mitarbeiter 4 Stunden aufbauen, und 4 Stunden abbauen. Dazwischen sagt er: ihr habt jetzt 8 Stunden Pause. Damit arbeiten die Mitarbeiter ja nur 8 Stunden, obwohl sie 16 Stunden unterwegs/auf der Veranstaltung sind. Ist das nach Arbeitszeitgesetz zulässig? Wenn nein, bitte um Begründung.

  • limmer-bass

    • timotimo
    • 7. Mai 2010 um 06:09
    Zitat von "Jens Droessler"

    Warum sollten Limmerbässe für 2000 Leute zu klein sein?

    Dann hatte ich dich falsch verstanden:

    Zitat von "Jens Droessler"

    denn wenn ich zehn kleine Systeme für 80 Personen-Kneipengigs habe, macht das zusammen kein Großsystem! Man braucht einfach beides im Lager.

  • Trolle & Spam

    • timotimo
    • 7. Mai 2010 um 06:01

    Da stimme ich oton zu. Gibt es hier keine Moderatoren mehr? Das ist keine Diskussion die da stattfindet. Zumal erst vor Kurzem ein Thread im Schwesterforum mit ähnlich kruden Aussagen und gleichem Protagonisten geschlossen wurde: http://www.party-pa.de/phpBB/viewtopic.php?f=37&t=64978&start=15

    Also: bitte zumachen und in die Ablage!

    Ansonsten nur noch der Kommentar: jeder disqualifiziert sich selber so gut er kann :D

  • limmer-bass

    • timotimo
    • 6. Mai 2010 um 21:03

    Dann bin ich mit dem Limmerbass aber eingeschränkt: für den Kneipengig ist er zu groß, für 2.000 Pax ist er zu klein. Also soll ich mir was Größeres und was Kleineres zusätzlich hinstellen? Das ist m.M.n. nicht mehr zeitgemäß. Da gibt es eben skalierbare Konzepte, die in gewissen Grenzen das können. Also ein relativ kompaktes Bassteil, das einzeln, aber dann auch im Rudel spielt.

    (ich habe schon oft 2 Limmerbässe mit 2 Horntops in Kneipen vor 80 bis 150 Leuten betrieben. Was bleibt einem übrig, wenn man gegen laute Backline und lautes Monitoring ankommen muss :evil: dann kann ich nicht mit Spielzeugwaffen antreten :) inzwischen lehne ich sowas aber lieber ab :D )

  • Flug frei 2010

    • timotimo
    • 6. Mai 2010 um 18:17

    Sorry, aber ich komme her zum Schluss: du erzählst hier blablabla.... Sagst nur: ich weiss was, und ich hab bei Spiegel und Konsorten gelesen, wie böse die Welt ist, und ich kenne mich aus. Und ihr wisst das alle nicht und wollt es nicht wissen. Aber ich verrate es Euch nicht.

    Ok, dann behalte es ruhig für dich. Ich dachte mir ja sowas schon. Ich klinke mich dann hier wieder aus, und beschäftige mich mit wichtigeren Dingen, z.B. PA :D

  • limmer-bass

    • timotimo
    • 6. Mai 2010 um 16:34
    Zitat von "nico langer"

    Auf Sachen wie Truck-Maß damits gut in den LKW paßt, Würfel-Bauform damits schön aussieht, Lautstärke damit sichs gut verkaufen läßt und solche Geschichten legt er was ich so mitbekommen habe keinen Wert...

    Na ja, mir hat er mal erzählt, dass er die Bässe (oder waren es die alten Horntops??) so konstruiert hat, damit 2 Stück im alten VW-Bus (muss T3 gewesen sein) nebeneinader passen. Also vor dem Motor 4 Stück stehend auf die Ladefläche. :D

    Klar, die Dinger spielen, und seit fast 15 Jahren schon bei uns. Wir haben noch 8 Bässe, hatten mal 18 Stück. Aber modern sind sie nicht mehr. Gerade in Zeiten, wo man nicht mehr versuchen muss, aufgrund schwacher Endstufenleistung möglichst hohen Wirkungsgrad aus den Boxen rauszuholen. Und in Zeiten, wo doch der Systemgedanke mitspielt: Kann ich sie in der Kneipe einsetzen? In Kombination mit einer Distanzstange und einem Topteil? Da sehe ich die Schwachpunkte. Ein Kollege hat, so denke ich, inzwischen seine 26 Bässe alle verkauft, ein anderer seine 120 (!) bis auf 4 Stück weg.
    Bei großen Setups (hatten wir auch genügend) kann man streiten, ob jetzt horngeladen oder Line Array die richtige Lösung ist.

    Wer einen Bauplan sucht: einen Bass kaufen, dann nachbauen. Wurde ja auch schon hier empfohlen. Wir haben viel Geld für unsere Bässe bezahlt, warum sollten wir dann andere daran teilhaben lassen, die sich dieses Geld sparen wollen?

  • Flug frei 2010

    • timotimo
    • 6. Mai 2010 um 16:16

    Ich halte mich aus politischen Diskussionen eigentlich raus. Aber David69 provoziert hier doch ganz deutlich: sag uns doch mal, wie bei uns die Politik, die Finanzwelt, die EU, die Korruption, usw. funktioniert. Du weisst es anscheinend, und unterstellst den anderen, sie wären zu blöd, es zu erkennen oder zu verstehen. Also teil doch mal Dein Wissen. Und bitte mit Beweisen, das hast du ja angekündigt.

    Und dann sag bitte noch, was du ändern möchtest, und wie du das erreichen möchtest.

    Deine Einstellung, die ich zwischen den Zeilen lese, kommt mir bekannt vor. Damals wurden dann Bombenanschläge und Entführungen ausgeübt. Das kann kein Weg sein....

  • Billiger gehts nimmer - demnächst gibts noch was dazu...

    • timotimo
    • 4. Mai 2010 um 21:33
    Zitat von "WoMü"

    Nur, wie bekommt man diese Leute dazu, dann entsprechende Fachkompetenz einzukaufen?

    Wenn Sie es nicht müssen: gar nicht. Warum sollten Sie Fachkompetenz einkaufen, wenn sie nicht dazu verpflichtet sind.

    Wenn sie es müssen: immer wieder freundlich darauf hinweisen, und versuchen, Ihnen als Dienstleister diese Qualifikation anbieten. Ansonsten "Politik machen": Verbündete suchen, mit Politikern reden, mit dem Bürgermeister, usw. :)

  • Billiger gehts nimmer - demnächst gibts noch was dazu...

    • timotimo
    • 3. Mai 2010 um 21:34

    Ja, ich versteh das schon. Aber um es nochmal an dem Beispiel festzumachen:
    so, wie ich dich jetzt verstanden habe, geht es um ein Kulturamt einer Kommune. Dieses ist Betreiber der Location und zugleich Veranstalter (richtig?). Dieser Betreiber muss (falls die Genehmigung der Location das vorsieht) einen Verantwortlichen nach VStättVO stellen. Der Betreiber (die Kommune) oder der Veranstalter (das Kulturamt) beauftragt nun eine Technikfirma und delegiert Verantwortung (für die ausgeführten Gewerke) an diese Firma. Die Technikfirma soll nun die Vorschriften einhalten. Wenn sie das nicht tut..... ist im Schadensfall der Betreiber weiter in der (Mit-)Haftung.

    Das hilft dir als (evtl. gesundheitlich) Geschädigten im Schadensfall natürlich wenig.

    Edit: für die Einhaltung der berufsgenossenschaftlichen Vorschriften ist die Technikfirma verantwortlich. Bei Beauftragung mehrerer Firmen evtl. auch der Auftraggeber für die Koordinierung.

  • Billiger gehts nimmer - demnächst gibts noch was dazu...

    • timotimo
    • 3. Mai 2010 um 20:39

    Ja und Nein.

    Zunächst: es ist nicht immer ein Verantwortlicher zu stellen. Habe ich oben bereits mehrfach erwähnt. Es hängt von der gültigen Genehmigung der Versammlungsstätte und dem Bundesland ab. So pauschal lässt sich das also nicht mit ja oder oder nein beantworten.

    Ja, die berufsgenossenschaftlichen Regelungen sprechen den Unternehmer und den Versicherten, also den Arbeitnehmer an. Sie dienen dem Schutz des Arbeitnehmers. Der Unternehmer hat sich diesem Schutz zu unterwerfen. Wenn ein (Einzel-)Unternehmer jetzt keine Mitarbeiter hat, ist er zwar Mitglied in der Berufgenossenschaft, aber nicht bei ihr versichert. Warum sollte er sich dran halten? Wenn er (alleine) in seinem Lager arbeitet, und sich dabei z.B. verletzt, bekommt er nichts von der BG, und diese verfolgt den Fall auch nicht. Bei meiner letzten Fortbildung bei der BG brachte der Dozent ein Beispiel, wo ein Unternehmer eine Maschine eingezäunt hat, und sagte, er sei der Einzige mit einem Schlüssel zu diesem Bereich. Damit konnte er weitreichende Sicherheitsanforderungen der BG umgehen.
    Er muss sich also nicht dran halten. Anders, wenn er mit anderen, Versicherten oder im öffentlichen Bereich arbeitet. Dann sollte er sich auch als Nicht-Versicherter an die Vorschriften halten. Zum Eigenschutz kann es sowieso nie schaden, auch daran sollte man denken!

    Die Combo sollte in Ihrem Vertrag vom Auftraggeber und/oder der beauftragten Technikfirma die regelkonforme Umssetzung der Technik verlangen.

    Die VStättVO dient in erster Linie dem Schutz des Publikums, die BG-Regelungen dem Schutz der Mitarbeiter. In zweiter Linie auch umgekehrt.

  • Billiger gehts nimmer - demnächst gibts noch was dazu...

    • timotimo
    • 3. Mai 2010 um 09:50

    Wenn die Location von der Kommune betrieben wird, ist noch die Frage, welche VStättVO dort gilt. Das hängt von der gültigen baurechtlichen Genehmigung der Kommune und dem Bundesland ab. Daher brauchen sich die Kommunen da teilweise nicht dran halten. Wenn sie gilt muss die Kommune nach §40 VStättVO entsprechendes Personal bereitstellen. Das ist dann aber Betreiberverantwortung, und nicht Aufgabe des (eingemieteten) Veranstalters oder der Technikfirma.
    Die Gefährdungsanalyse sollte ja dann dieser Verantwortliche für Veranstaltungstechnik machen, falls er vorhanden ist.

    Wie bereits erläutert ist die BGI810 da direkt nicht unbedingt gültig. Sie regelt den Schutz der Versicherten (Arbeitnehmer). Für Selbständige und Musiker, etc. gilt sie zunächst nicht. Indirekt kann man sie (vor Gericht) sicher heranziehen, obwohl sie selbst im breufsgenossenschaftlichen Regelwerk nur eine "Information" ist. Die BGV C1 ist da verbindlicher, und kann als "anerkannte Regel der Technik" herangezogen werden.

    Vor Gericht fragt im Schadensfall der Richter (den Gutachter):
    gibt es ein Gesetz? (z.B. Arbeitsschutzgesetz)
    Gibt es eine Verordnung? (z.B. Betriebssicherheitsverodnung)
    Was gibt es sonst noch, wie wird das sonst geregelt? Dann kommt der Richter auf die berufsgenossenschaftlichen Vorschriften, die er als autonomes Recht heranzieht, wenn der Schadensfall in ihren Zuständigkeitsbereich fallen. Ansonsten werden sie eben als anerkannte Regel der Technik herangezogen. Daher sollten sie IMMER eingehalten werden.

    Wie ist denn das rechtliche Konstrukt Eurer Combo? Hat jeder einen einzelnen Vertrag mit dem Veranstalter, da es alles Selbständige sind?

  • Billiger gehts nimmer - demnächst gibts noch was dazu...

    • timotimo
    • 3. Mai 2010 um 07:17

    Ich stimme zunächst mal vollkommen zu, dass die Vorschriften eingehalten werden müssen. Auch was die erforderlichen Qualifikationen angeht. Aber leider hat die Gemeinde ein Stück weit recht: es handelt sich um berufsgenössenschaftliche Vorschriften. Diese sind gültig für Unternehmer und seine (pflichtversicherten) Arbeitnehmer. Wenn jetzt eine selbstständiger Veranstaltungstechniker noch ein paar selbstständige Kollegen engagiert, um den Auftrag durchzuführen, treffen die Berufsgenossenschaftlichen Vorschriften zunächst mal nicht zu. Trotzdem sollten sie eingehalten werden, worüber man jetzt auch wieder lange diskutieren kann.

    Für den Auftraggeber entsteht aus den BG-Vorschriften keine Verpflichtung, bestimmtes Personal auszuwählen. Diese Verpflichtung besteht beim Unternehmer, wie das Kulturamt richtig bemerkt hat. Klar gibt es auch eine Auswahlverantwortung des Auftraggebers, die DIN 15750, usw....

    Ausserdem steht in der DA zum §15 auch (übrigens BGV C-1): "Die erforderliche Qualifikation richtet sich nach dem Grad der Gefährdung des Betriebs."
    Das eröffnet doch dem Unternehmer viele Freiheiten. :(

    Edit: wer ist eigentlich ein "Techniker für Veranstaltungstechnik"? Eine Technikerausbildung wie in anderen Berufen gibt es ja noch nicht. Also sind wir doch alle "Veranstaltungstechniker", oder? Oder ist hier eine "Fachkraft für Veranstaltungstechnik" gemeint?

  • elektrische Impedanz

    • timotimo
    • 1. Mai 2010 um 20:58

    Vielleicht erklärt das hier einige deiner Fragen: http://www.nubert.de/downloads/ts_impedanz.pdf

  • Analog ist Tod!

    • timotimo
    • 29. April 2010 um 09:29
    Zitat von "Kracky"


    Vergleichen wir es mal mit einer Excel Datei, wäre doch wirklich schlimm wenn ich ständig mein Excel updaten müßte um Dateien die mir zugesteckt werden öffnen zu können, oder?

    So ist es aber leider: eine Excel-Datei mit Office 2007 erstellt lässt sich leider mit einem älteren Office so ohne weiteres nicht öffnen oder lesen.

  • Soll bzw. kann man das bei der Betriebshaftpflich anmelden?

    • timotimo
    • 29. April 2010 um 09:14
    Zitat von "Kracky"


    Ihr wollt mir also sagen ihr zahlt alle brav eure Betriebshaftpflicht nur dafür das irgendwann mal vielleicht der große Knall kommen könnte. Dann bräuchtet ihr eure Fahrzeuge daheim ja auch nur Haftpflicht versichern für den Fall das ihr mal großen Mist baut, alles andere habt ihr ja in euren Finanzen mit eingeplant und bezahlt ihr lieber selber. Ist die Versicherung schön günstig und wenn man entsprechend aufpasst, nur fährt wenn sich das finanziell wirklich auch lohnt und vorrausplant passiert ja auch nichts.

    Genau so ist es. In den letzten 15 Jahren hatten wir zwei "Versicherungsfälle", wenn ich mich recht erinnere. Und das, obwohl wir nicht gerade "klein" sind. Diese Fälle beliefen sich auf Schäden von ca. 50 und 300 Euro. Bei einer Haftpflicht ohne Selbstbeteiligung hätten wir in dem Zeitraum wesentlich mehr an Beiträgen bezahlt. Das ist schon die ganze Kalkulation.

    Beim Auto das Gleiche: habe ich ein Auto mit einem Zeitwert von 2.000 Euro macht es keinen Sinn, das Vollkasko zu versichern. Das muss man einfach abwägen. Daher laufen die meisten Fahrzeuge bei uns nur mit Haftpflicht. Und haben teilweise SF23 :)

    Welche Schäden treten denn bei Euch so häufig auf, dass ihr die Versicherung oft in Anspruch nehmen müsst?

  • Sachverständiger für Tower UVV-Prüfung in MA/HD gesucht...

    • timotimo
    • 29. April 2010 um 08:52

    Die Suche ergibt die passenden Threads mit der Liste: http://www.sigma-event.de/bgvc1.pdf

  • ilive-T Tipps and Tricks

    • timotimo
    • 28. April 2010 um 08:30

    Wenn ich wora richtig verstanden habe ist es andersrum: 1.6er-Files können mit 1.7 gelesen werden, aber nicht umgekehrt. Also keine neuen files auf alter Software.

  • ilive-T Tipps and Tricks

    • timotimo
    • 27. April 2010 um 23:18
    Zitat von "wora"


    danke für die info!
    die 1.63 beeinhaltet, wenn ich es richtig verstanden habe, lediglich eine andere vorgehensweise für das zusammenschalten von mehreren mixracks. wer also nur ein einzelnes betreibt, der kann dieses update getrost auslassen...

    Dann beschwer dich aber nicht, wenn du wieder auf ein Pult triffst, bei dem dann dein Laptop nicht dran passt, oder deine USB-Sticks nicht laufen :) SCNR

    Ich denke, es sollten immer alle die aktuellen Updates machen.

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