Unternehmensform Freiberufler

  • Hallo!


    Kennt jemand von euch eine Möglichkeit beim Gewerbeamt als "freien Beruf" eine Existenz zu gründen um die Tätigkeit des Veranstaltungstechnikers auszuüben.


    Danke.


    Der Daniel.

    D.M.
    Fachkraft für VT

  • Veranstaltungstechniker kannst du sowieso nicht einfach so ausüben. "Techniker" sind genauso geschützt und dürfen nur mit entsprechenden Prüfungen verwendet werden die Dipl. Ing. usw.

    Da haben wirs doch:
    Lichtgeschwindigkeit: 299.792,458 Kilometer pro Sekunde
    Schallgeschwindigkeit: 333 Meter pro Sekunde

  • OK ich hät es weiter und detailierter ausführen müssen.


    Ich bin Fachkraft für Veranstaltungstechnik und möchte meine Dienstleistung nun als Selbstständiger anbieten.


    Gibt es da irgendeinen "Trick" als Freiberufler (also nicht Einzelunternehmung) vom Gewerbeamt eingestuft zu werden?

    D.M.
    Fachkraft für VT

  • Hallo!


    Da Du deine Dienste aufgrund mangelnder Qualifikation wohl kaum als Sachverständiger, sondern eher als aktiv ausführende Person auf Veranstaltungen ( Auf und Abbau, Bedienung, evtl. noch Planung vorher etc) anbietest, bist Du defintiv Gewerbetreibender.


    Wo liegt das Problem?
    Für die Gewerbesteuer gibt es Freibeträge die Du erstmal gewinnmäßig erreichen mußt. Das ist als Freier garnicht so einfach.


    Viele Grüße,
    Volker

  • Einige Kollegen üben ihre Tätigkeit zum Teil als Gewerbetreibender und zum Teil als Künstler (Sounddesigner, Lichtdesigner, ...) aus. Das bringt u.a. den Vorteil, dass man sich, wenn man seine Umsätze überwiegend im künstlerischen Bereich macht, z.B. über die KSK krankenversichert sein kann. Im Bezug auf Gewerbesteuer würde ich mir als Existenzgründer erst mal keine Gedanken machen...

    laut statt hell!

  • Das kannst du halten wie du möchtest. Es interresiert eigentlich niemanden wirklich was du machst - außer: Du verrichtest Tätigkeiten des Meisters der altbewährten Handwerkerzunft!


    Jawoll....die Zünfte aus dem Mittelalter, die es keinem Malergesellen erlauben seine eigene Tapezierbude (ohne vorherigen Besuch der Meisterschule einer Handwerkskammer besucht zu haben) zu eröffnen! Und natürlich nur nach erfolgreichem Eintrag in die goldene Handwerksrolle für teuer Geld!


    Also....melde an was du willst, meinetwegen "Kirmeskerl", mache deine Jobs und schicke dem Kunden eine Rechnung! Solange Du nicht den Jungs aus der Handwerksrolle ins Gehege kommst, ist alles in Butter.


    Die Gewerbeanmeldung dient dem Finanzamt zu deiner Erfassung.Damit wissen die......" hoppla....ein neuer Kunde...., Steuernummer erteilen und mal abwarten was der so in die Kasse bringt"! Das Finanzamt reglementiert nicht wer was macht und ob er das darf, dass verfolgen die Kammern.
    Und die Herrschaften von der Handwerkskammer sind die besten überhaupt :D ...Mittelalter!
    Stefan


    Obwohl....grins...da war doch letztens irgendwas mit unsererm Kaschmirkanzler....ich glaube Malergesellen u.ä. dürfen jetzt auch ohne teure Meisterprüfung selbstständig eine Bude tapezieren - oder?
    Aber da ham sich die Jungs von der goldenen Handwerksrolle doch insgesamt auch so tierisch über den Verfall der alten Sitten beschwert!